Hartmut Krauss

Legitime Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit oder Beschneidung der säkularen Demokratie?


 


 

Ryszard Kotonski

Stigmatisierung in Gottes Namen


Edward von Roy

Petition An den Deutschen Bundestag


 

Demonstration pro Beschneidung und Leserkommentar


Wie mit dem Antisemitismusvorwurf die religiöse Beschneidung als unantastbarer Fetisch verabsolutiert wird.


 

 
 
 

 

 

 




Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) begrüßt das Urteil gegen die religiöse Unsitte der Beschneidung als Schritt in die richtige Richtung

Erstmals hat jetzt das Landgericht Köln die Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen, die einen massiven Eingriff in die körperliche und psychische Unversehrtheit von unmündigen Kindern darstellt, in einem Urteil in zweiter Instanz als Straftatbestand gewertet. Damit wird die lang anhaltende skandalöse Akzeptanz von Grundrechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in diesem einen konkreten Fall außer Kraft gesetzt.

Der moderne säkular-demokratische Rechtsstaat basiert auf der Überwindung des absoluten Deutungs- und Normierungsanspruchs religiöser Vorgaben. Eines seiner Grundprinzipien lautet deshalb, dass die religiösen Glaubenssysteme innerhalb der posttraditionalen ‚Moderne' nur in einer Form akzeptiert werden können, in der die Grund- und Menschenrechte nicht verletzt werden. Deshalb ist eine kritische Bewertung der rituellen und normativen Grundgehalte der jeweiligen Religion unverzichtbar. Insofern die Ausübung ritueller und normativer Religionsaspekte mit Grund- und Menschenrechten kollidieren bzw. diese verletzten, muss das Recht auf positive Religionsfreiheit im Sinne einer konsequenten Prioritätssetzung eingeschränkt werden, d. h. der Grundsatz gelten:‚Grund- und Menschenrechte vor positiver Religionsfreiheit'.

Im konkret vorliegenden Fall hat das Gericht dieses Grundprinzip dahingehend angewandt, dass es das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) sowohl dem Recht auf Religionsausübung als auch dem elterlichen Erziehungsrecht übergeordnet hat. Entgegen dem elterlichen Zwang, unmündige Kinder in eine religiöse Glaubensgemeinschaft hineinzuziehen, sei, so das Gericht, das Erziehungsrecht der Eltern „nicht unzumutbar beeinträchtigt“, wenn sie bis zur Volljährigkeit abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als „sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam“ entscheide.

Nicht zuletzt schafft dieses Urteil auch Rechtssicherheit für Ärzte, die nun wissen, dass sie sich strafbar machen, wenn sie dem Wunsch religiös-traditionalistischer Eltern nach Beschneidung ihrer unmündigen Söhne nachgeben.

Die jetzt eingenommenen Empörungsposen von reaktionär-traditionalistischen Muslimen und Juden geben wiederum zu verstehen, dass diese in der säkular-demokratischen Wirklichkeit nicht angekommen sind und offenkundig auch nicht ankommen wollen. Die Mehrheitsgesellschaft sollte ihnen unmissverständlich klarmachen, dass das Einfordern von Akzeptanz gegenüber irrational-grundrechtswidrigen Traditionen und Bräuchen nicht geduldet wird, auch dann nicht, wenn es im Gewand des Religiösen daherkommt.



Karin Vogelpohl


Hartmut Krauss

 

Legitime Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit oder Beschneidung der säkularen Demokratie?

 

Nachdem das Landgericht Köln die genitale Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung eingestuft hatte, entfachten die Verbände orthodoxer Muslime und Juden umgehend einen Sturm der Entrüstung und forderten in ihren zum Teil korrumpierenden Stellungnahmen die sanktionslose Beibehaltung dieser rituellen Tradition.

Unter dem Eindruck der religiösen Protestkampagne gab nahezu die gesamte politische Klasse (mit Ausnahme der Linkspartei) nach und unterwarf sich mit ihrer Bundestagsresolution vom 19.Juli 2012 diesem Druck. Demnach soll nunmehr zwecks Aushebelung des Urteils die Bundesregierung im Herbst einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem religiös motivierte Beschneidungen von nicht einwilligungsfähigen Knaben legalisiert werden. Damit fordert die Bundestagsmehrheit den Gesetzgeber zur Schaffung eines religiösen Sonderrechts bzw. eines religiösen Ausnahmeprivilegs auf, das eindeutig im Widerspruch zu elementaren Grundrechten und internationalen Vereinbarungen wie der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht.

Im Gegensatz zur Bundestagsmehrheit werden Beschneidungen aus religiösen Gründen von einer Mehrheit der deutschen Bundesbürger abgelehnt. In einer Emnid-Umfrage für das Magazin „Focus“ stellten sich 56 Prozent der Befragten hinter das Urteil des Kölner Landgerichts. 35 Prozent lehnten die Entscheidung ab, zehn Prozent hatten dazu keine Meinung.

In einer Petition des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V., des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, der Deutschen Kinderhilfe e. V. und Mogis e.V. (Verband Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs ) wurde der Deutsche Bundestag umgehend aufgefordert, zunächst für zwei Jahre keine Legalisierung der religiösen Beschneidung vorzunehmen und einen Runden Tisch mit medizinischen und psychologischen Experten einzurichten, um das Thema Beschneidung wissenschaftlich fundiert zu diskutieren. Die Unterzeichner kritisieren, „dass in der durch das Urteil ausgelösten notwendigen Debatte über die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen einseitig das Thema Religionsfreiheit dominiert.“

 Gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, deren Kommentatoren die religiöse Beschneidung befürworten und die Bundestagsresolution verteidigen, erklärte der Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz: „Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, so wie es der Bundestag gerade panisch versucht.“ Die Freiheit der Religionsausübung der Eltern werde durch das „viel schwerer wiegende Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung begrenzt.“

 

Die säkular-demokratischen Grundprinzipien gewährleisten keine absolute Religionsausübungsfreiheit

Tatsächlich ist der aktuelle Streit um die Legalität der religiösen Beschneidung ein konkret-exemplarischer Ausdruck für ein tiefer liegendes und grundsätzlicheres Problem. Im Kern geht es nämlich um das ‚moderne’ Verhältnis von Religion einerseits und Gesellschaft, Staat, und Recht andererseits, das nun, unter den Bedingungen des Aufstrebens vormodern-religiöser und fundmentalistischer Strömungen, tendenziell revidiert werden soll.

Im Zuge der Aufklärung, der Französischen Revolution und der sich daran anschließenden gesellschaftlichen Modernisierungsprozesse wurde dem christlich-religiösen Staat in Europa das Ende bereitet. Grundlegend für die europäische Moderne war demnach die revolutionäre Brechung der absoluten Vormachtstellung der christlich-religiösen Instanzen als Träger gesellschaftlicher Deutungs- und Normierungshoheit sowie als zweite Säule der feudalen Herrschaftsordnung (Adel und Klerus als feudale Herrschaftsgewalten). Damit verlangt jetzt das staatlich gesetzte Recht (und nicht ein wie auch immer geartetes „göttliches Recht“) allgemeine und vorrangige Verbindlichkeit und duldet keine gegenläufigen höchsten Verbindlichkeiten. D. h.: Unter den Bedingungen der europäischen Moderne muss religiöses Handeln bzw. Religionsausübung diesen gesetzlichen Rahmen und die darin enthaltene Priorität akzeptieren.

Dieses neue säkular-demokratische Verfassungskonzept kommt in ebenso knapper wie klarer Form in Artikel 10 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 zum Ausdruck:

„Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.“

„Religionsfreiheit“ ist demnach genau genommen (und man sollte es immer genau nehmen!) unselbständiger Teilaspekt des individuellen Rechts auf Weltanschauungsfreiheit. Die Freiheit, eine Weltanschauung zu wählen und von dieser subjektiv überzeugt zu sein, schließt aber nicht die unbeschränkte Freiheit ein, gemäß dieser Weltanschauung zu handeln bzw. diese auszuüben, insofern dieses Handeln bzw. diese Ausübung die bestehende Rechtsordnung (Grundrechte, Strafgesetzordnung etc.) verletzt. Es gibt keine Privilegien mehr für „Anschauungen religiöser Art“. Die Unterscheidung zwischen Bekenntnisfreiheit und Ausübungsfreiheit betrifft sowohl religiöse als auch nichtreligiöse (säkular-humanistische, atheistische etc.)Weltanschauungsformen. Diese sind fortan gleichgestellt. Eine spezifische (privilegierte) „Religionsfreiheit“ jenseits und zusätzlich zur ohnehin kodifizierten Weltanschauungsfreiheit ist im Rahmen der neuen „modernen“ öffentlichen Ordnung im Grunde obsolet.

 

Unvollendete Säkularisierung in Deutschland

Da auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands zunächst keine antifeudale bürgerliche Revolution zustande kam, vollzog sich hier der Übergangprozess zu bürgerlich-kapitalistischen Verhältnissen unter der noch ungebrochenen Hegemonie feudaler Herrschaftsträger. Generell galt für die deutsche Entwicklung im 19. Jahrhundert (bis zur Novemberrevolution 1918), dass die Herausbildung und Entfaltung des Industriekapitalismus politisch-kulturell durch das überkommene und fixierte Herrschaftsbündnis von Thron und Altar überformt blieb. Für den Freiherrn vom Stein war „die enge Verwandtschaft des Vaterländischen, Sittlichen und Religiösen …der Grundgedanke aller Reformen“. „Alles, was keine sittlich-religiöse Unterlage hat, ist von Übel und führt zum Abgrund.“ Insbesondere angesichts der erstarkenden Arbeiterbewegung geriet die Pflege der religiösen Weltanschauung zur Staatsaufgabe. In aller Klarheit kommt diese ideologische Instrumentalisierung in der folgenden Aussage des preußischen Thronfolgers Wilhelm II. zum Ausdruck: „Gegenüber den grundstürzenden Tendenzen einer anarchistischen und glaubenslosen Partei ist der wirksamste Schutz von Thron und Altar in der Zurückführung der glaubenslosen Menschen zum Christentum und zur Kirche und damit zur Anerkennung der gesetzlichen Autorität und zur Liebe zur Monarchie zu suchen. Der christlich-soziale Gedanke ist mit mehr Nachdruck zur Geltung zu bringen.“

 

Die Novemberrevolution führte mit dem Sturz der Monarchie zwar zur vorübergehenden republikanisch-parlamentarischen „Normalisierung“ des politischen Überbaus, aber nicht zur konsequenten Trennung von Staat und Religion. Den christlichen Kirchen wurde vielmehr ein umfassendes sonderrechtliches Privilegiensystem eingeräumt (staatliches Kirchensteuerrecht, bekenntnisreligiöser Unterricht im staatlichen Schulsystem, Einflussnahme auf Rundfunk und Fernsehen, staatliche Zuwendungen für Gehälter von Kirchenfunktionären und Ausbildungseinrichtungen etc.). Allerdings hielt der leitende Kommentator der Weimarer Reichsverfassung, Gerhard Anschütz, das folgende Fundamentalprinzip der säkular-demokratischen Republik unmissverständlich fest: „Staatsgesetz geht vor Religionsgebot. Was die Staatsgesetze als staatsgefährlich, sicherheits- oder sittenwidrig, ordnungswidrig oder aus sonst einem Grund verbieten, wird nicht dadurch erlaubt, dass es in Ausübung einer religiösen Überzeugung geschieht“.

 

Im „Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich“ (Reichskonkordat) vom 20. Juli 1933 bekundeten der Vatikan und die Nazis ihre Absicht, die „bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern“. Das Nazi-Regime „gewährleistet die Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion“ sowie die ungehinderte Veröffentlichung kirchlicher Anweisungen, Verordnungen, Hirtenbriefe etc. Des Weiteren wird der katholische Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an allen Schulen bestätigt. Im Gegenzug verpflichtet sich die Kirche darauf, an allen Sonn- und Feiertagen im Anschluss an den Hauptgottesdienst für das Wohlergehen Nazi-Deutschlands zu beten und die Bischöfe einen Treueid auf das Dritte Reich schwören zu lassen. Strategisch bedeutsam für die Nazis war der „Entpolitisierungsartikel“, d. h. das parteipolitische Betätigungsverbot für Geistliche und Ordensleute und damit die faktische Suspendierung des politischen Katholizismus.

 

Religionsfreiheit als „Obergrundrecht“ im postsäkularen Erfüllungsstaat

Das säkular-demokratische Grundprinzip der Einschränkung der Religionsausübungsfreiheit im Falle der Verletzung von grund- und strafrechtlichen Bestimmungen wird heutzutage - im Zuge der ökonomisch-politischen Interessenverflechtung zwischen spätkapitalistischer Herrschaftselite und nichtwestlichen Herrschaftskulturen - zunehmend torpediert und ausgehöhlt. So wird den orthodoxen Juden und fundamentalistischen Christen, aber insbesondere den orthodoxen Muslimen von einer bestimmten Fraktion postmoderner Juristen längst ein sonderrechtlicher Persilschein ausgestellt bzw. ein Religionsbonus gewährt, wenn es darum geht, deren grund- und menschenrechtswidrige Einstellungen und Sozialisationspraxen zu legitimieren. Im Rahmen der Beschneidungsfrage schwenkt die politische Klasse nun auf diese Linie ein. Im Endeffekt läuft dieser antisäkulare Revisionismus darauf hinaus, die normativen Verbindlichkeiten und Überzeugungen eines in vielerlei Aspekten grund- und menschenrechtswidrigen Gottesglaubens generell zu verabsolutieren und gegenüber kritisch begründeten Einschränkungen zu immunisieren. Inthronisiert werden soll auf diese Weise ein unantastbares und vorrangiges „Obergrundrecht“ für die positive Religionsfreiheit. Damit werden Grund- und Menschenrechtsverletzungen sowie Zuwiderhandlungen gegen die säkular-demokratische Werte- und Lebensordnung im Prinzip Tür und Tor geöffnet, wenn sich deren Handlungsträger auf religiöse Begründungen/Überzeugungen/Gewissenskonflikte berufen.

So hieß es zum Beispiel in der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts zur Erteilung von bekenntnisreligiösem Islamunterricht durch die Islamische Föderation:

„Die durch Art. 4 Abs. 2 GG gewährleistete Bekenntnisfreiheit, die selbstverständlich auch das Lehren des Bekenntnisses im Rahmen des Religionsunterrichts erfasst, verbietet aber eine vorhergehende inhaltliche Festlegung des Unterrichts von Staatsseite. Keinesfalls können deshalb von Seiten der Senatsverwaltung vorab beispielsweise Bekenntnisse und Stellungnahmen der Antragstellerin aus islamischer Sicht zur Stellung der Frau im Islam und im Grundgesetz bzw. zu deren didaktischer Umsetzung gefordert werden. ... Ob und in welcher Form die Antragstellerin die Stellung der Frau im Islam allgemein, in Ländern mit anderer Koraninterpretation oder aber im Grundgesetz in ihrem Unterricht zu thematisieren gedenkt, obliegt allein der Antragstellerin.“

In einem anderen Fall beruft sich eine Staatsanwältin in einem Ablehnungsbescheid unmittelbar auf das Bundesverfassungsgericht und führt aus:

„Das Bundesverfassungsgericht hat … festgestellt, dass Betätigungen und Verhaltungsweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, nicht ohne weiteres den Sanktionen unterworfen werden können, die der Staat für ein solches Verhalten - unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivation - vorsieht. (…) Die sich aus Artikel 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muss immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde (vgl. BverfG NJW 1972, 327 (328,329).“ (Hervorhebung von mir, H. K.)

Damit wird ganz offensichtlich - und zwar in verallgemeinerter Diktion - eine überordnende und exklusive Vorrangstellung der Religionsausübungsfreiheit gegenüber a) anderen Grundrechten und b) anderen nichtreligiösen Weltanschauungen eingeführt und daraus dann das Gebot bzw. die „Pflicht“ zu einem „Zurückweichen des Strafrechts“ abgeleitet.

Generell hat sich eine neokonservative Verfassungsideologie breit gemacht, die nach eigenem Bekunden der Glaubens- und Religionsfreiheit im Zweifel Vorrang vor anderen Verfassungsnormen einräumt. „Das passt zu der Liberalität und der Toleranz“ und treffe „den Grundton unserer Verfassung“, wird einer ihrer Verfechter, der ehemalige Bundesverfassungsrichter Di Fabio, zitiert. Genau diese verfassungsexegetische Position von Di Fabio, die im rhetorisch-manipulativen Mantel der Liberalität und Toleranz daherkommt und im gleichen Atemzug eine Reprivilegierung des Religiösen als verfassungsgemäß ausgibt, stellt einen flagranten Angriff auf die negative Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung nichtreligiöser Weltanschauungen und nicht zuletzt auf sämtliche Grundrechte dar, die potentiell mit religiösen Normen kollidieren.

 

Zur Begründung des Kölner Urteils

Diese Umkehrung der Prioritätssetzung „Grund und Menschenrechte/Staatsgesetz vor Religionsausübungsfreiheit“, die den antisäkularen (postmodernen) Revisionismus kennzeichnet, liegt auch der Feindschaft gegenüber dem Urteil des Kölner Landgerichts zugrunde. Es geht also um mehr als „nur“ um die Vorhaut, nämlich um die Weichenstellung der zukünftigen kulturell-normativen Lebensordnung: Zurück zum Primat des Religiösen einschließlich der Unterwerfung unter irrationale Traditionen oder vorwärts zur vollendeten Säkularisierung bzw. irreversiblen und allseitigen Trennung von Religion und Staat?

In seinem Urteil hat das Kölner Landgericht - entgegen dem Bestreben des antisäkularen Revisionismus - das konstitutive Prinzip „Grund- und Menschenrechte vor Religionsausübungsfreiheit“ dahingehend angewandt, dass es das Recht des Kindes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) sowohl dem Recht auf Religionsausübung als auch dem elterlichen Erziehungsrecht übergeordnet hat. Entgegen dem elterlichen Zwang, unmündige bzw. nicht einwilligungsfähige Kinder aus religiösen Gründen beschneiden zu lassen, sei, so das Gericht, das Erziehungsrecht der Eltern „nicht unzumutbar beeinträchtigt“, wenn sie bis zur Mündigkeit abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als „sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam“ entscheide. Zudem sah das Gericht im Akt der von den Eltern angeordneten Beschneidung -ohne Vorliegen einer medizinischen Indikation - eine Körperverletzung im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs.

Festzuhalten ist erstens, dass das Urteil nicht die Religionsfreiheit negiert, sondern im Gegenteil die individuelle Weltanschauungsfreiheit des noch nicht einwilligungsfähigen Kindes schützt und vor dem vorauseilenden elterlichen Vereinnahmungszwang bewahrt wissen will. Es wird also nicht per se die Beschneidung aus religiösen Gründen illegalisiert, sondern lediglich die religiöse Beschneidung von nicht einwilligungsfähigen vorpubertären Knaben. Durch die vorzeitige Beschneidung wird diesen in irreversibler Weise die Möglichkeit genommen, sich zum Zeitpunkt mündiger Entscheidungsfähigkeit aus freien Stücken für oder gegen die religiöse Beschneidung zu entscheiden.

Zudem ist gegenüber dem Religionsfreiheitsargument darauf hinzuweisen, dass Eltern sich oftmals nur aufgrund von Gruppenzwängen seitens der Religionsgemeinschaft dazu entschließen, ihre Kinder beschneiden zu lassen.

Das Urteil negiert zweitens auch nicht das Recht „und die ihnen obliegende Pflicht“ der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder. Vielmehr ist es Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, die elterliche Erziehungsbetätigung zu überwachen und dann einzuschreiten, wenn das Kindeswohl verletzt wird. Gerade aber die Veranlassung der religiösen Beschneidung nicht einwilligungsfähiger Kinder stellt als strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eine gravierende Verletzung des Kindeswohls dar.

Im Gegensatz zur Bundestagsmehrheit und der Front der Befürworter religiös motivierter Beschneidungen befindet sich das Kölner Urteil drittens im Einklang mit der auch von Deutschland unterzeichneten UN-Kinderschutzkonvention. Dort heißt es in Artikel 24 Absatz 3: „Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ In Artikel 14 Absatz 3 wird zudem ausdrücklich anerkannt, dass die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden darf, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

Wie in der heißen Phase des revolutionären Übergangs zur kulturellen Moderne stehen sich reaktionäres Pochen auf religiöse Tradition einerseits und wissenschaftliche Argumentation anderseits gegenüber: Die Verteidiger der Beschneidung sakralisieren und verharmlosen den Eingriff, um ihn „unantastbar“ zu machen. Die gesamte zunehmend postdemokratisch verwaltete Gesellschaft soll sich erneut den verabsolutierten Vorschriften religiöser Instanzen beugen und diese bedingungslos akzeptieren. Demgegenüber verweisen die medizinischen und psychologischen Fachleute auf die körperlichen und psychischen Gesundheitsrisiken und Langzeitfolgen der Beschneidung und akzentuieren mit vollem Recht den Vorrang des Kindeswohls vor der Freiheit auf Religionsausübung.

Grundsätzlich hat sich aber mittlerweile in unserer spätmodernen Krisengesellschaft bereits zuviel Trägheits- und unangebrachter Anerkennungsspeck gegenüber den monotheistischen Autoritätsansprüchen angesammelt, der schleunigst abtrainiert werden sollte. Der orientierende Rückgriff auf die von Fundamentalisten und ihren postmodernen Helfern verteufelte Aufklärung bleibt hierfür ein unverzichtbares Fitnessgerät:

„Wollen wir also Zweifel hegen an diesen theologischen Dogmen, an diesen unaussprechlichen Geheimnissen, die selbst denen unverständlich sind, welche davon berichten. Zweifeln wir an der Notwendigkeit dieser vernunftwidrigen Kulte, wagen wir es an den sogenannten Offenbarungen zu zweifeln, an den empörenden Vorschriften, an den so wenig wahrscheinlichen Geschichten, welche die Nationen von eigennützigen Priestern als ewige Wahrheiten verkauft werden (…) Zweifeln wir an der Nützlichkeit der Religionen, die sich nur dadurch auszeichnen, daß sie der Menschheit Leid bringen“ (Du Marsais/Holbach, Essay über die Vorurteile).

 

(21. Juli 2012)

 

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Hartmut Krauss

 

Zur Kritik der apologetischen Beschneidungsdogmatik

Um ihre grundrechtswidrige Praxis der religiös motivierten Vorhautbeschneidung (Zirkumzision) von nicht einwilligungsfähigen männlichen Säuglingen und Kleinkindern auch weiterhin ausüben zu dürfen, haben jüdische und islamische Akteure den deutschen Staat mit dem Ziel unter Druck gesetzt, diese überkommene Unsitte zu legalisieren.
Anstatt nun diesen reaktionären Aufmarsch der Beschneider zurückzuweisen und sich hinter die verfassungskonforme Position des Kölner Landgerichts zu stellen, hat sich die politische Klasse mit Ausnahme der Linkspartei (1) dazu bereit erklärt, diesem Ansinnen nachzugeben und Hals über Kopf ein „faules“ Erfüllungsgesetz zu erarbeiten, das nach allen bisherigen Verlautbarungen den Grundprinzipien einer säkular-demokratischen Gesellschaft Hohn sprechen dürfte.
Auch große Teile der deutschen Mainstreammedien haben sich in die bizarre Front der Beschneidungsbefürworter eingereiht und diversen antisäkularen Agitatoren und Aufklärungshassern eine große Bühne bereitet.
Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden noch einmal die Grunddogmen der Beschneidungslobby kritisch rekapituliert werden.

I. Tabuisierung der Tradition
Von Funktionären und Interessenvertretern der jüdischen und islamischen Verbände wird die religiöse Beschneidung als unumstößliche Tradition verabsolutiert und in ein unantastbares sowie autoritäres Tabu verwandelt, das keiner anzweifeln und kritisch hinterfragen darf und vor dem alle zu kuschen und in die Knie zu gehen haben. Die ebenso schlichte wie fundamentalistische Logik dieses abrahamitischen Ultrakonservatismus lautet: Weil es schon immer so war, muss es auch für immer so bleiben. Neuerungen, Veränderungen, Anpassungen, Modifikationen werden kategorisch ausgeschlossen. Ein angeblicher archaischer Gottesbefehl (Genesis 17, 10-14) soll für alle Ewigkeit, d. h. unabhängig von zivilisatorischen Entwicklungs- und Erkenntnisfortschritten, buchstabengetreu gelten; auch dann, wenn er grausam, despotisch und menschenfeindlich ist (2): „Und wo ein Knäblein nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk; darum, dass es meinen Bund unterlassen hat.“ (Genesis 17, 10).
Die Überwindung der mit Gewalt gepanzerten Allmacht und Normierungshoheit religiöser Instanzen und Glaubenswächter, die im Zuge der Aufklärung und zahlreicher religionskritischer Bewegungen der kulturellen Moderne zum Durchbruch verhalf, hat auch den religionsdogmatischen Autoritätsanspruch und das Setzen von Tabus als reaktionäre Mittel der Herrschaftsanmaßung außer Kraft gesetzt. Nunmehr gibt es keinen Anspruch mehr auf fraglose Unterwürfigkeit und kritiklose Akzeptanz gegenüber religiösen Befehlen und Ansprüchen. Fest etabliert sind ganz im Gegenteil hinterfragendes Denken und kritisches Reflektieren als zentrale Modi moderner Subjektentwicklung. Die Tabuisierung der Tradition ist obsolet geworden - auch wenn das den postmodernen Gegenaufklärern, fundamentalistischen Antiatheisten und Beschneidungslobbyisten nicht passt. Diese „neue“ Reaktion“ verkörpert in weiten Teilen eine Geisteshaltung, die Marx bereits an der historischen Rechtsschule seiner Zeit konstatiert hatte: „Eine Schule, welche die Niederträchtigkeit von heute durch die Niederträchtigkeit von gestern legitimiert, eine Schule, die jeden Schrei des Leibeigenen gegen die Knute für rebellisch erklärt, sobald die Knute eine bejahrte, eine angestammte, eine historische Knute ist, eine Schule, der die Geschichte, wie der Gott Israels seinem Diener Moses, nur ihr a posteriori zeigt, die historische Rechtsschule, sie hätte die deutsche Geschichte erfunden, wäre sie nicht eine Erfindung der deutschen Geschichte“ (MEW 11, S.380).

II. Revisionistische Bekämpfung des Primats der Grund- und Menschenrechte
Die Beschneidungslobbyisten berufen sich neben der Tradition gleichzeitig auf die „Religionsfreiheit“ und interpretieren diese als „unbeschränkt“. Gleichzeitig negieren sie den Vorrang der Grund- und Menschenrechte vor der Religionsausübungsfreiheit (vgl. den Artikel zuvor) sowie das auch Kindern und Jugendlichen zukommende Recht auf negative Religionsfreiheit. So behauptet zum Beispiel die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydin Özugus im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz eine unbeschränkte Religionsausübungsfreiheit: „Zum Grundrecht auf Religionsfreiheit gehört das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln.“(3) Diese Behauptung ist in dieser verabsolutierten Form unwahr. Soweit nämlich das religiös bedingte bzw. motivierte Verhalten - wie im konkreten Fall der religiös motivierten Beschneidung von Unmündigen - grund- und menschenrechtsverletzende Wirkungen entfaltet, ist es rechtswidrig, hat es zu unterbleiben bzw. muss von Seiten der Staatsorgane unterbunden und sanktioniert werden. Dementsprechend ist auch der Artikel 136 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) in das deutsche Grundgesetz aufgenommen worden(4), um ein privilegierendes, übergeordnetes und unbeschränktes Sonderrecht für Religionsausübung außerhalb des allgemeingültigen Gesetzesrahmens zu verhindern: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“
Ebenso ist auch nach wie vor Artikel 136 Abs. 4 der Weimarer Reichsverfassung gültig:
„Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ Demnach ist es auch unzulässig, unmündige Kinder zu fremdbestimmten Objekten religiöser Rituale zu machen, die obendrein mit einer gravierenden Körperverletzung verbunden sind.

Das selektiv-gruppenegoistische Rechtsempfinden der Beschneidungsanhänger kommt auch in der folgenden Aussage des Muslim-Funktionärs Aiman Mazyek (Zentralrat der Muslime) zum Ausdruck: „Wir sehen in dem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem die Beschneidung auch als Körperverletzung gelten soll, einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“ (Neues Deutschland vom 14. Juli 2012)(5). Unabhängig davon, dass diese Sichtweise deckungsgleich mit den Positionen totalitärer Despotenstaaten ist, die ebenfalls mit dem Nichteinmischungsdogma operieren („Menschenrechte hin oder her. Auf unserem Territorium bestimmen ausschließlich wir Herrschaftsinhaber“), negiert Mazyek die glasklare grundgesetzliche Beschränkung, die der Selbstregulierung der Religionsgemeinschaften gemäß Artikel 137 Abs. 3 auferlegt ist: „Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“
Deshalb kann die säkular-demokratische Antwort an Mazyek und andere Beschneidungsprotagonisten nur folgendermaßen lauten: Wir sehen in der religiös motivierten Beschneidung von Unmündigen einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sowie eine elementare Verletzung der elterlichen Sorgepflicht, über die im Endeffekt gemäß Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes die staatliche Gemeinschaft wacht.

Hinzu kommt Folgendes: Indem Eltern ihre unmündigen Söhne aus religiösen Gründen beschneiden lassen, damit irreversibel zeichnen und auf diese Weise in eine oktroyierte Religionsgemeinschaft hineinzwängen, verletzten sie deren Recht auf freie Wahl einer Weltanschauung. Zu Recht wird dieses fremdbestimmende Vorgehen deshalb als „unfairer Paternalismus“ bezeichnet. Dieser „nutzt den kindlichen Zustand der Wehrlosigkeit und Unmündigkeit aus und verletzt das Recht, nur freiwillig und ohne Zwang einer Religion oder Weltanschauung beizutreten oder eben nicht beizutreten“ (Joachim Kahl).

Hervorzuheben ist in diesem Kontext darüber hinaus die absolute Ignoranz sowohl der jüdischen und islamischen Religionsvertreter als auch der staatlichen Instanzen gegenüber den Bestimmungen der UN-Kinderschutzkonvention. Diese zielen eindeutig auf die Überwindung überlieferter Bräuche, auch religiöser Art, ab, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind.

III. Verleugnung und Bagatellisierung der körperlichen und psychischen Folgen der Zirkumzision
Die Befürworter der Beschneidung sind naturgemäß gezwungen, die vielfach schädigenden körperlichen und psychischen Auswirkungen der Zirkumzision in Abrede zu stellen oder zu verharmlosen. Oftmals wird in diesem Kontext auch die besondere Kunstfertigkeit der jüdischen und muslimischen Beschneidungsspezialisten als Legitimationshilfe bzw. Abwehrargument bemüht.
1. Gerade von jüdischer Seite wird behauptet, dass ein früher Eingriff (am achten Lebenstag gemäß der blutbündischen Auflage des alten Testaments) komplikations- und schmerzlos sei. Mittlerweile allerdings ist die Behauptung eines angeblich schmerzfreien Eingriffs bei Säuglingen hinreichend widerlegt. So wurde von Anand und Hickey eindeutig bewiesen, „dass neugeborene Säuglinge voll funktionsfähige Schmerz-Nervenbahnen besitzen. Wenn ein Säugling einem schmerzvollen und traumatischen Erlebnis unterworfen wird, sind sämtliche notwendige Faktoren vorhanden, um eine posttraumatische Belastungsstörung zu verursachen (PTBS).“(6) Es ist sicherlich nicht ernsthaft von der Hand zu weisen, dass der Eingriff der Zirkumzision für das betroffene Kind eine traumatische Erfahrung darstellt. Wenig überraschend wurden dann auch bei der Beschneidung ohne wirksame Anästhesie bei Säuglingen „Schreie von extremer Dringlichkeit“ beobachtet, die eine traumatische Einwirkungsverarbeitung signalisieren. Nach dem Eingriff sind nach vorliegenden Untersuchungen Beeinträchtigungen des Schlafverhaltens, Störungen der Mutter-Kind-Interaktion sowie der Nahrungsaufnahme feststellbar. Auch zeigen beschnittene Kleinkinder vergleichsweise deutlich stärkere Schmerzempfindungen bzw. Angstreaktionen bei Schutzimpfungen als unbeschnittene. „69 Prozent der Jungen, die traditionell nach der philippinischen rituellen ‚Tuli’- Beschneidung beschnitten wurden und 51 Prozent der Jungen, die medizinisch [mit Betäubung] beschnitten wurden, erfüllten die DSM-IV Kriterien für PTDS.“(7) ( Schon 1965 berichtete die Kinderpsychologin Gocke Cansever über schwere psychische Störungen türkischer Jungen nach der Beschneidung (8).

2. Unabhängig von postoperativen Komplikationen führt die Beschneidung der Vorhaut zu einer nachhaltigen und irreversiblen Beeinträchtigung der Sexualfunktion mit einer breiten Palette negativer Auswirkungen auf Partnerbeziehungen, Körperselbstbild und psychischer Regulation. So werden nach Expertenangaben 30 bis 50 Prozent der Penishaut zerstört und mindestens 10.000 bis 20.000 spezialisierte erotogene Nervenenden vernichtet. Dadurch werden die normalen Mechanismen des Geschlechtsverkehrs gestört und die erogene Stimulation nachhaltig reduziert. Nach neueren Einschätzungen entspricht die Amputation der Vorhaut „einer ‚gering-gradigen neurologische Kastration’ [Immerman], die die Intensität des gesamten sexuellen Erlebnisses für beide Partner mindert.“(9) ( Nach neuesten Studien ist von einer verringerten sexuellen Zufriedenheit infolge der Beschneidung bei 17%, 27% und 38% der beschnittenen Patienten auszugehen. (10)
Zudem ist eine breite Palette von nachoperativen Komplikationen nachgewiesen. Schon in einer Studie von 1966 wurde eine Komplikationsrate von bis zu 55 Prozent nachgewiesen. Eine ganze Reihe meataler Pathologien wie zum Beispiel Verengung und Entzündung der Harnröhrenöffnung treten nur bei beschnittenen, aber nicht bei intakten Jungen auf. Hinzu kommen Nachblutungen und Verwachsungen. Auch sind mehr als 50 Prozent aller Harntraktinfektionen innerhalb 12-14 Tagen nach den rituellen Beschneidungen feststellbar. Zudem ist, bei nicht vollständiger Vorhautentfernung, „die Beschneidung, von der behauptet wird, dass sie der Phimose vorbeuge, in Wirklichkeit eine Ursache von Phimose.“(11)
Zu beachten ist auch Folgendes: „Jedes Jahr sterben viele Jungen an den Komplikationen der Beschneidung, eine Tatsache die die 1 Milliarde Dollar pro Jahr verdienende Beschneidungsindustrie in den USA routiniert verschleiert und ignoriert.“(12)

3. Da die Beschneidung für die Betroffenen ein traumatisches Ereignis darstellt, ist es nicht überraschend, dass in der Fachliteratur zahlreiche psychische Folgewirkungen dargelegt werden. Sie reichen von späterem aggressiven, gewalttätigen und/oder suizidalen Verhalten bis zu Hyperaktivität/ADS und Insichzurückziehen des Ichs als Schutzreaktion gegen äußere Bedrohungen. Argumentiert wird dahingehend, „dass der frühe traumatisierende Schmerz der Beschneidung das Gehirn für spätere sadomasochistische Tendenzen „kodiert“, einschließlich gewalttätigem destruktiven Verhalten“(13). Von grundlegender Bedeutung für die kulturhistorische Persistenz der „Beschneidungspsychologie“ ist darüber hinaus der Mechanismus des Wiederholungszwangs als Effekt der Traumaverarbeitung:
„Der Zustand des männlichen Phallus wirkt sich auf das Wohlbefinden aus. Ein Phallus, der durch den Verlust der erogenen Vorhaut durch Beschneidung verringert worden ist, wirkt sich zwangsläufig negativ auf die Selbstwahrnehmung aus, was zu einem unangenehmen Gefühl von geringerer Selbstachtung führt. Es besteht folglich eine starke Tendenz zur Ableugnung des erlittenen Verlustes. Das Herabspielen des Verlustes ist ein geläufiger Abwehrmechanismus; das Thema ins Lächerliche zu ziehen, ein weiterer. Personen, die Körperteile verloren haben, müssen um ihren Verlust trauern. Bleibt die Trauer und die Akzeptanz dieses Verlustes aus, wird man in einen Zustand der permanenten Ableugnung des Verlustes versetzt. Viele Männer, die beschnitten wurden, wollen keine nicht beschnittenen Männer, einschließlich ihrer eigenen Söhne um sie herum, die sie an ihren unwiederbringlichen Verlust erinnern. Dieser emotionalen Gründe wegen, wie FOLEY (1966) beobachtete, neigen beschnittene Männer zu einer starken, irrationalen Voreingenommenheit für die Beschneidung. Viele Väter, die Opfer der Neugeborenenbeschneidung wurden, bestehen aus den oben beschriebenen Gründen hartnäckig darauf, dass jeglicher männlicher Nachwuchs ebenfalls beschnitten wird. Dieses Phänomen wird auch als das ‚unnachgiebiger-Vater-Syndrom’ bezeichnet. Die Beschneidung ist folglich ein sich wiederholender Teufelskreis des Traumas, in dem beschnittene männliche Kinder zu erwachsenen Beschneidern werden.“(14)

IV. Angebliche hygienische Vorteile als Pseudoargument
Von Seiten der Beschneidungsbefürworter wird behauptet, die naturwidrige komplette oder teilweise Amputation der Vorhut bringe hygienische Vorteile mit sich und verringere das Risiko, an Infektionen zu erkranken und diese zu übertragen. Dazu ist Folgendes anzuführen:
1. Das Hygieneargument ist unhaltbar und reduziert sich auf ein kulturrassistisches Vorurteil gegenüber unbeschnittenen Männern(15). Tatsächlich verhält es sich so, dass eine ordentliche Körperhygiene mit einem entsprechenden Waschverhalten, noch dazu in westlich-spätkapitalistischen Ländern mit fließendem Wasser, einer ausgefeilten Bäder- und Toilettenkultur sowie einer noch ausgefeilteren markenästhetisch inszenierten Showergel- , Badelotion-, Duftwässerchen- und Creme-Kultur nicht nur hinreichend, sondern effektiver ist als beschnittenes Ungewaschensein in Weltgegenden mit zivilisatorisch geringeren Hygienemöglichkeiten.
2. In den USA, wo die Beschneidung nicht aus Gründen der Hygiene, sondern aus Gründen christlich-puritanischer Masturbationsprophylaxe eingeführt worden und damals mit über 80 % noch weit verbreitet war, gab es zur Zeit der AIDS-Epidemie der 1980er und 90er Jahre eine besonders rasante Verbreitung des HI-Virus. Mittlerweile ist die Beschneidungsrate der Neugeborenen in den USA auf 32% in 2009 gesunken.
3. „Die oft [auch von deutschen] Massemedien angepriesene Risikoreduktion von „60%“ beläuft sich tatsächlich (für alle drei afrikanischen Studien zusammen) auf 137 oder 2.49% HIV infizierte Männer aus 5.497 intakten Männern im Gegensatz zu 64 oder 1.18% aus 5.411 beschnittenen Männern; was einer absoluten Risikoreduktion von nur 1.31% entspricht. Selbst dieser geringe Wert von nur 1.31 % ist trügerisch, da bei keiner der Studien kontrolliert wurde, ob die Infektion tatsächlich auf sexuellen Wege erfolgte, und mehr als doppelt so viele Männer der Studien ‚verloren gingen’ (circa 703 oder 6.4%) als sich Männer in den Studien mit HIV infizierten.“(16)

V. Antisemitismusvorwurf als ideologische Allzweckwaffe
Die Vertreter und Anhänger des orthodoxen Judentums in Deutschland bedienen sich zweier unlauterer Methoden: Zum einen behaupten sie, für alle Juden zu sprechen. Das entspricht aber nicht den Tatsachen. Es gibt mittlerweile nämlich eine stärker werdende jüdische Minderheit, die sich vom Beschneidungsdogma lossagt(17). In Deutschland sollen sogar nur ein Fünftel der Juden beschnitten sein. Zum anderen werden die Beschneidungskritiker reflexartig mit dem Antisemitismusvorwurf konfrontiert(18). Gegenüber dieser undifferenzierten Vermischung und Transformation des Antisemitismusbegriffs in eine Diffamierungskeule ist folgende Klarstellung angebracht:
Bei gebotener exakter Betrachtung handelt es sich beim Antisemitismus um eine rassistische Form der Judenfeindschaft. Sein Kernmerkmal ist die irrationale bzw. ideologisch-manipulative (semantische) Umwandlung von Menschen, die von religiös-jüdischen Vorfahren abstammen, in einen unveränderbar bösartigen, rassischen „Blutjuden“ - ganz egal, wie er sich zur jüdischen Religion verhält. So kann man Marx, Freud, den deutsch-nationalen Mitbürger, den „raffenden“ Kapitalisten und den ultraorthodoxen Rabbi in einen Topf werfen und als wesensgleiche „Erzverderber“ verteufeln. Reale Sachverhalte, empirisch-konkrete Wirklichkeitsaspekte spielen in diesem eliminationssüchtigen Wahnsystem keine Rolle. Egal, wie sich der als „blutjüdisch“ identifizierte Mensch auch verhalten mag, er/sie ist als a priori Unreine/r zu beseitigen.

Vom rassistisch konstruierten Antisemitismus grundsätzlich zu unterscheiden sind der christliche sowie der heute besonders ausgeprägte und virulente islamische Antijudaismus. Sein Kernmerkmal sind konkurrenzreligiöse Antriebskräfte und Feindseligkeiten, die sich bis zum eliminatorischen Hass aufschaukeln können und sich realgeschichtlich wie auch in der Gegenwart immer wieder ausgelebt haben und ausleben. Tatsächlich fungiert die gesamte islamische Überlieferung als reichhaltige Quelle vielfältiger und aggressiv gepflegter Feindbilder gegen Un- und Andersgläubige, darunter insbesondere auch Juden. In dem Maße, wie sich die Juden im islamischen Herrschaftsgebiet von Dhimmis zu durchsetzungs- und behauptungsfähigen Gründern eines eigenen Staates entwickelten, wurde der islamische Antijudaismus noch einmal „aufgeladen“ und verstärkt. Heute und zukünftig ist davon auszugehen, dass primär die islamischspezifische Form des Antijudaismus auf dem Vormarsch ist. Das gilt auch für Deutschland und Europa.

Vom rassistischen Antisemitismus und konkurrenzreligiösen Antijudaismus strikt abzugrenzen ist die rationale Ideologiekritik des orthodoxen und ultraorthodoxen Judentums. Hierbei geht es um die grundsätzliche kritisch-humanistische Zurückweisung der auch im Judentum anzutreffenden Anmaßung, aus der unbewiesenen und unbeweisbaren Behauptung der Existenz Gottes einen strikten Regelkanon abzuleiten, diesen als Richtschnur zu verabsolutieren und den universell gültigen menschenrechtlichen Regelungen überzuordnen.
Diese Kritik als „Antisemitismus“ zu verleumden ist ebenso absurd wie kontraproduktiv und kann auch nicht mit dem Verweis auf die Verbrechen Hitlerdeutschlands gerechtfertigt werden. Denn es sind ja gerade die Vertreter der kritisch-humanistischen Gesellschafts- und Ideologiekritik, die alle Formen zwischenmenschlicher Herrschafts- und Unterdrückungsverhältnisse, darunter sowohl faschistische, aber eben auch religiös-fundamentalistische verurteilen und bekämpfen.

(14. September 2012)


1. Die Linkspartei votiert aber nicht gegen Beschneidung, ist intern auch bzgl. dieser Frage heillos zerstritten und hat sich aus opportunistischen Gründen der Stimme enthalten.

2. „Aber so darf man nicht argumentieren und ganz gewiss nicht, wenn es um die blutige Verletzung, ja Verstümmelung von Menschen geht, die den Eingriff nicht selbst fordern, sondern ihn erleiden, weil sie sich gegen erwachsene Machthaber nicht wehren können. Das Argument, ein bestimmtes Tun sei seit Jahrhunderten üblich und immer toleriert worden, kann ethische und rechtliche Fragen nicht entscheiden. Sie verlangen immerfort neue Antworten, je nach dem Zeitgeist und dem Stand des moralischen Empfindens“ (Herzberg, S.475)

3. http://bundespresseportal.de/bundesmeldungen/item/309-özoguz-j¼dische-und-muslimische-eltern-brauchen-rechtssicherheit.html

4. Artikel 140 des deutschen Grundgesetzes lautet: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

5. http://www.neues-deutschland.de/artikel/232608.viel-polemik-und-wenig-wissen.html

6. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/psychologische-aspekte-der-beschneidung.html

7. http://epublications.bond.edu.au/cgi/viewcontent.cgi?article=1120&context=hss_pubs

8. http://www.cirp.org/library/psych/cansever/

9. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/argumente-gegen-beschneidung/verluste-durch-die-beschneidung.html

10. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/komplikationen/postoperative-komplikationen.html

11. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/komplikationen/postoperative-komplikationen.html

12. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/argumente-gegen-beschneidung/verluste-durch-die-beschneidung.html

13. http://www.cirp.org/library/psych/prescott2/

14. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/psychologische-aspekte-der-beschneidung/auswirkung-der-beschneidung-auf-das-verhalten.html
Beschnittene Ärzte „haben dieselbe Befangenheit zu Gunsten der Beschneidung wie andere beschnittene Männer auch“. Ebd.

15. Dieses kulturrassistische Vorurteil korrespondiert mit dem islamischen Dogma, dass nur der Beschnittene rituelle Reinheit erlangt, während das Gebet eines Unbeschnittenen vor Allah nichts wert sei.

16. http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/argumente-gegen-beschneidung/mythen-ueber-die-beschneidung.html#bollinger

17. Vgl. zum Beispiel das Statement von Eran Sadeh http://pro-kinderrechte.de/statement-von-eran-sadeh/ oder das Interview mit dem israelischen Beschneidungsgegner Jonathan Enosch, der die Beschneidung als „das am meisten akzeptierte Verbrechen der Weltgeschichte“ bezeichnet. http://diepresse.com/home/panorama/religion/1269514/Enosch_Viele-wollen-sich-mit-Beschneidung-freikaufen

18. http://www.gam-online.de/beschneidungsdebatte.html#und

 

Hartmut Krauss

 

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Ryszard Kotonski

 

Stigmatisierung in Gottes Namen

Die leidenschaftliche Diskussion über die Relevanz von religiösen Ritualen in der modernen Gesellschaft hat mich in ihren Bann gezogen. Anfang der 1990er Jahre war ich Zeuge einer Beschneidungszeremonie (Türkisch Sünnet) und habe mir darüber ein paar Gedanken gemacht mit dem Fazit, dass nicht alles, was exotisch ist, auch faszinierend sein muss.
Um sich für eine polnische Geburtstagsparty zu revanchieren, lud unser Arbeitskollege Ali mich und zwei andere Polen zu einer „Initiations-Zeremonie“ nach Duisburg-Marxloh ein, die wir lange nicht vergessen sollten. Da wir relativ wenig mit religiösen Bräuchen im Islam vertraut waren, aber ein ehrliches Interesse daran hatten, kam uns die Einladung sehr entgegen.
Heute sehe ich eine solche physische Initiation von Kindern in eine Machokultur kritischer als damals. Drei Sachen sind uns aufgefallen: die köstlichen türkischen Süßigkeiten, die absolut ungenießbare türkische Musik und die patriarchalistischen sozialen Strukturen in türkischen „Enklaven“ (zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht, dass der Islam als solcher eine perfekte männliche Subkultur darstellt).
Die kitschige Mischung aus Folklore und Religion, die dort geboten wurde, kennt jeder Pole aus eigener Erfahrung, die man ohne Einsatz von Alkohol nur schlecht verträgt. Da der Alkohol keine türkische Spezialität ist, waren wir mit der kulturellen Annährung nach ca. einer Stunde fertig und kamen nüchtern in die vertraute deutsche Wirklichkeit zurück.
Obwohl der polnische Katholizismus nicht den Ruf hat, eine feministische Organisation zu sein, kannten wir keine vergleichbare Idealisierung und Ideologisierung der männlichen Sexualität seitens der Religion. Man muss auch erwähnen, dass die osteuropäischen Frauen ihre gute soziale Position dem politischem System und nicht feministischen Tendenzen in der katholischen Kirche verdanken, die zu sehr damit beschäftig war, sich selber in der sozialistischen Wirklichkeit zu behaupten.
Für die Radikalität eines Beschneidungsrituals ist es schwer, eine Parallele zu finden, und der einzige respektable Vergleich wäre die Erste Kommunion, die alle „katholischen“ Kinder zwischen 8 und 10 Jahren absolvieren müssen. Schlicht bekleidet in Weiß und Schwarz, ohne Geschlechtertrennung haben wir diesen Tag richtig genossen und zwar ohne Angst um unsere Genitalien, unter Tränen unserer Mütter und ohne die religiöse Symbolik richtig verstanden zu haben, was ohnehin niemand von uns verlangte. Das Thema des Tages waren nicht die Religion oder die Tradition, sondern die mit Spannung erwarteten Geschenke.
Beschneidung ist definitiv etwas anderes. Der nach der Heirat und dem Wehrdienst drittwichtigste Tag im Leben eines Moslems hat mehr von einem Drama als von einem fröhlichen Erlebnis. Die als orientalische Prinzen verkleideten Knaben sollen zu Männern werden, indem sie einer drakonischen Mutprobe unterworfen werden und einen sinnlosen Schmerz ertragen müssen. Ein Mann zu werden ohne für mehrere Tage in den Wald zu gehen, ein wildes Tier zu töten, zu fasten oder auf andere Art eigenen Mut und eigene Fähigkeiten zu beweisen, ist keine Initiation. Das Beschneidungsritual ist vielmehr die bombastisch gefeierte Huldigung des Phallus als Insignie der männlichen Macht und Dominanz im Patriarchat. Die männliche Population in den islamischen Herrschaftsgebieten wird zu Hengsten und nicht zu Männern gemacht. Wenn das wichtigste menschliche Organ nicht im Kopf, sondern in den Hosen versteckt bleibt, dann es ist kein Wunder, dass sich die Aufklärung und die Moderne im Orient nicht durchsetzen konnten. Initiationsrituale bei Kulturvölkern und Gesellschaften waren immer mit einer Leistung verbunden, die jeder Neuling erbringen musste. Auch die säkulare Moderne hat ihre Initiationszeremonie entwickelt, als Einführung in das Erwachsen-Sein in aufgeklärten Gesellschaft in Form einer Reifeprüfung bzw. Abitur oder auch zusätzlich in Form der Jugendweihe.
Die zukünftige Aufgabe eines Kindes im Gemeinschaftsleben bloß auf seine Sexualität zu reduzieren ist eine Trivialisierung des Lebens und „Animalisierung“ der Kultur. Im zurückgebliebenen, archaischen Monotheismus nennt man diese Einschränkung Tradition. Arthur L. Basham beschreibt in seinem Werk über Indien die Initiationszeremonie bei den Brahmanen als frei von sexueller Symbolik. „Man hat die Initiation von Neulingen (auch Mädchen) niemals als Bereitschaft bzw. Reife zum Sexualleben verstanden wie das bei primitiven Völkern der Fall war.“

„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher“, sagte einmal Albert Einstein. Es ist zwar nicht bekannt, wessen Dummheit ihn zu einem solchen Fazit inspiriert hat, aber eine Tatsache ist, dass dererste direkte Kontakt mit dem Phänomen der menschlichen Dummheit meistens im eigenen Umfeld erlebt wird.
Während der Okkupation in Polen sagte man, dass die Nazis auf den Davidstern am Arm wohl hätten verzichten können, wenn die Kontrolle der Genitalien nicht so unanständig wäre. Damit ist die sehr oft verhängnisvolle Stigmatisierung von jüdischen Kindern im Holocaust gemeint. Trotz der Gefahr entdeckt zu werden, haben jüdische Eltern auf ihre wunderbare Tradition nicht verzichtet. Es gibt mehr oder wenige harmlose religiöse Rituale. Verstümmelung von Neugeborenen ist wohl die dümmste.
Eine Beschneidung von Neugeborenen ist eine perfide Vor-Indoktrinationsstufe. Es ist ein evidenter Besitz- und Ausschließlichkeitsanspruch auf das Leben durch eine unverschämte und obskure Reservierungsart.
Es gibt gute Gründe, warum gerade Kinder der religiösen Indoktrination zum Opfer fallen. Diese werden aber nicht offen gelegt und diskutiert. Stattdessen begründet man die körperliche Verstümmelung mit einer angeblichen „existenziellen Notwendigkeit“ - nicht für die Kinder, sondern für die religiöse Gemeinschaft - und argumentiert mit völlig absurden und irrelevanten Vergleichen wie Impfung, Zahnspange, chirurgische Operation etc. Während die Gesundheitsfürsorge eindeutig dem Wohl des Kindes dient, findet man keinen rational begründeten Vorteil für die „heilige“ Körperverletzung im Namen der Religion. Auf die Frage, warum es so wichtig ist, die Beschneidung an Kindern oder Neugeborenen durchzuführen, antwortet ein gewisser Dr. Sebastian Isik: „ Wenn die Kinder älter werden, werden sie die Beschneidung nicht wollen. ... Wenn 90% Kinder die Beschneidung ablehnen, dann werden sie keine Moslem, keine Juden mehr.“  Die naive, aber ehrliche Offenheit offenbart den eigentlichen Zweck des primitiven Rituals, das in der Tat für das Judentum und den Islam existentiell notwendig zu sein scheint. Für eine erfolgreiche Indoktrination benötigen die Religionen unbeschränkte Macht über ihre Kinder. Schrecklicherweise wurde das Elternrecht von den streng gläubigen Abrahamiten zu oft als „Lizenz zum Missbrauch“ verstanden.
Dass die Befürworter der Beschneidung überhaupt nicht verstanden haben, was man von ihnen verlangt, nämlich den Gesetzen eines säkularen Rechtsstaates zu folgen und nicht diese zu lieben, ist mehr als offensichtlich. Alle drei Monotheismen, die noch heute in der modernen westlichen Gesellschaft agieren dürfen, verstehen sehr wohl, dass sie durch eine frontale Konfrontation mit dem Verstand und der Vernunft eines Erwachsenen nicht so erfolgreich sein könnten, und deshalb bricht man in das leere Haus eines Säuglings ein, der noch nicht der „Herr des Hauses“ ist, um das angebliche Geschenk der Beschneidung ablehnen zu können.
Wie eine religiöse Strategie der wahnsinnigen Abrahamiten funktioniert, zeigt ihre Phobie gegen die Abortion (Abtreibung). Sie „rekrutieren“ ihren „Nachwuchs“ aus dem Jenseits mit der Überzeugung, dass eine 24 Stunden alte Zygote (Verschmelzung von zwei Geschlechtszellen) ein von Gott geschütztes Menschenleben ist. Gleich aber nach der Geburt verliert das Menschenkind den Schutz und die Aufmerksamkeit der Gottesdiener und muss vom säkularen Staat und der Gesellschaft vor deren Missbrauch geschützt werden. Noch ein ähnlicher Fall ist bekannt für väterliche Sorge, bevor man geopfert wird: der Todeskandidat.
Gegenüber dem Irrationalismus, für die Rechte der Ungeborenen zu kämpfen und die der Geborenen zu missachten, hat die Realität der säkularen Gesellschaft den religiösen Kräften bislang eine zu große Freiheit gestattet.
Das säkulare Grundprinzip, das eindeutig die Religionsfreiheit dem Staatsgesetz unterordnet, scheint in Deutschland zu wackeln. Der alte Konflikt zwischen Logos und Mythos wurde zu neuem Leben erweckt. Die sehr schwach bzw. einseitig zugunsten des Religiösen ausgeübte weltanschauliche Neutralität des deutschen Staates sucht hektisch nach Möglichkeiten dafür, das Irrationale im öffentlichen Leben zu legitimieren und aufzuwerten. Das ist nicht nur ein peinlicher Skandal; es ist alarmierend für alle aufgeklärten Kräfte und rational denkenden Humanisten in diesem Land, wenn ein Politiker wie Volker Beck im Bundestag die Bibel zitiert (um die barbarische Beschneidung zu rechtfertigen) als wäre er auf einem vatikanischen Konzil.
Die Absurdität von religiösen Bräuchen fasste Voltaire folgendermaßen zusammen: „Sie dürfte das Wesen der Gottesverehrung nicht in eitlen Zeremonien sehen, etwa darin, daß man sich in den Mund spuckt; sich die Vorhaut beschneidet oder sich einen Hoden abschneidet; denn man kann doch alle Pflichten gegenüber der Gesellschaft auch mit zwei Hoden und mit unverletzter Vorhaut erfüllen und ohne sich in den Mund zu spucken“
Leider ist die Weltliteratur und Philosophie unter den bibel-, thora- und korantreuen Abrahamiten nicht sehr beliebt (bei Juden) und kaum bekannt (bei Moslems). Stattdessen rechtfertigen sie ihre soziale Pathologie mit Anachronismen aus ihren heiligen Büchern.
Seinen Kommentar zum Beschneidungsverbot (erscheinen am 14.07.12 im "Neuen Deutschland" beginnt Aiman A. Mazyek mit folgendem Satz;  „Wir sehen in dem Urteil des Kölner Landgerichts, in dem die Beschneidung auch als Körperverletzung gelten soll, einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht“. Über das Selbstbestimmungsrecht eines Kindes schweigt der „islamische Propagandaminister“. Denn ginge es nach ihm, dann hätte ein Kind in Deutschland (jeder Mensch ist als Moslem geboren!) weniger Rechte als vor seiner Geburt und würde ein ideales, weil wehrloses  „Objekt“ für religiöse Usurpatoren und ihre primitiven Musterungspraktiken darstellen.
Allein der Titel „Viel Polemik und weniger Wissen“, sagt unmissverständlich, wo sich das Wissen befindet. Der in Deutschland geborene Mazyek weiß aber nicht, dass in einem Rechtsstaat das Selbstbestimmungsrecht eines Individuums Vorrang hat vor irgendwelchen religiösen Interessengruppen und dass sein Koranwissen in diesem Konflikt völlig irrelevant ist. Es kann sein, dass Herr Mazyek wirklich viel weiß, aber nicht das richtige. Interessant aber ist, dass sich der in Europa geborene Aiman A. Mazyek zum einem moderaten Moslem stilisiert bzw. von den Medien dazu stilisiert wird, ohne das Prinzip der Moderne verstanden zu haben. Und wie alle islamischen Missionare nimmt er von der aufgeklarten und säkular-demokratischen Gesellschaft nur das, was seiner Missionierungsarbeit nutzt.
In einem Bericht aus dem spanischen Cordoba beklagt sich der Generalsekretär der muslimischen Gemeinde, Felix Herrero, dass „die Rechte der Moslems nicht sehr viel Berücksichtigung finden“. Es handelte sich dabei um die Zustimmung der lokalen Behörde für einen Islam-Unterricht an den staatlichen Schulen. Die beiden Herren Herrero und Mazyek haben dasselbe Problem, nämlich zu verstehen, auf welchen Grundlagen und Grundprinzipien eine freie und aufgeklärte, europäische Gesellschaft funktioniert. „Unter Bürgerrechten versteht man im Allgemeinen aber nur solche Rechte, die sich auf das Verhältnis zwischen Bürger und Staat beziehen, und weniger auf das Verhältnis von Einwohnern des Staates untereinander“. Hier wurde ein formales Verhältnis zwischen dem Bürger und seinem Staat angesprochen, dessen Rechtsordnung und Gesetze auf Personen und nicht auf (religiöse) Gruppen bezogen ist. Die „europäische Hausordnung“ unterscheidet zwischen einem Bürger und Muslimen, denn Moslems, Christen, Schwule, Freimaurer und Aquaristen sind lediglich Hinweise für private Angelegenheiten, deren Ausübung nicht der staatlichen Kontrolle und seinen Interessen unterliegt.
Mazyek begründet die Beschneidungsnotwendigkeit auch mit der angeblichen Identitätsbildung unter den Moslems. Eine zivilisierte Gesellschaft identifiziert sich aber primär durch Sprache, Geschichte, Kultur und andere Inhalte, die zur Erweiterung der menschlichen Intelligenz und des individuellen Verstandes beitragen. Da, wo keine besonderen Inhalte vorhanden sind, ritzt man sich Narben, Tatoos und ähnliche Markierungen, um sich nicht zu vergessen (subkulturelle Zeichen). Man schaut in die Hose, und man weiß schon, wer oder was man ist. Und man ist stolz darauf, dass man ist.
„Die Gegner der Beschneidung, zu denen auch leider einige deutsche Juristen und Richter gehören, verfolgen nicht selten politische Motive ... und versuchen Juden und jetzt auch Muslime zu kriminalisieren“, beklagt sich Herr Mazyek.
Bis jetzt führten die „politischen Motive“ dazu, Moscheen bauen zu lassen, Islamunterricht einzuführen, Schariagerichte zu akzeptieren (wie in England) und weiteren Forderungen nachzugehen. Plötzlich aber sind politische Motive auf einmal suspekt und kriminalisierend. Der moslemische Stolz schläft nie und sucht ständig nach neuen Wegen, sich diskriminiert oder beleidigt zu fühlen.
Der Konflikt zwischen Gruppeninteressen und der Gesetzesordnung ist nicht neu. Fälle, wo die sogenannte Religionsfreiheit sich nicht durchgesetzt hat und den Gesetzen weichen musste, sind durchaus bekannt. Das Rauchen von Cannabis ist ein religiöses Ritual der Rastafaris, die auch in Europa leben. Dennoch wurde ihnen die Ausübung dieses religiösen Rituals untersag, denn das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurde vom säkularen  Staat als höherrangig eingestuft als das partikulare religiöse Interesse.
Wo also liegt das Problem bei der Beschneidung von Kindern? Die Antwort ist genauso einfach wie offensichtlich: Im Gegensatz zu Moslems und Juden hatten die Rastafaris keine Lobby, um auf die heutige deutsche Regierung nachhaltig einzuwirken und um deren Erpressbarkeit und Dilettantismus auszuschlachten. Das rituelle Cannabisrauchen war für die Rastafaris auch existentiell notwendig. Dennoch hat sich das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zum Nachteil der Rastafaris durchgesetzt.
Wenn man aber trotz allen Pro- und Kontra-Argumenten auf der rechtlichen, also in diesem Fall entscheidenden Ebene bleibt, dann ist man mit zwei auf den ersten Blick widersprüchlichen Gesetzen konfrontiert. Dennoch ist die Entscheidung zwischen dem Schutz des Individuums und der Religionsfreiheit erstaunlich leicht. Die Welt, in der wir alle leben, wurde auf der Basis der Rationalität und des Wissens aufgebaut. Es ist nicht verboten, dumm und unaufgeklärt zu sein. Es ist auch nicht verboten, irrational zu denken. Irrational zu handeln weist allerdings auf Unzurechnungsfähigkeit  hin, und muss genauso verboten sein wie das Töten eines Tigers aufgrund vermeintlicher heilender Kräfte seiner Knochen etc.   
Der Glaube an einen Bund mit Gott, oder an eine aphrodisierende Wirkung eines getrockneten Tigerpenis  ist zwar unvorstellbar dämlich aber  harmlos. Zumindest  ist es dann noch harmlos, solange Dritte (Kinder und Tiger), die diesen Glauben nicht teilen können (könnten sie, werden sie bestimmt nicht wollen), zu Opfern solchen Aberglaubens werden. Die moderne demokratische Gesellschaft  muss ständig  auf diese Art von „Kleinigkeiten“ aufpassen, wenn der Mensch Maß und Zweck  alle Dinge ist und nicht das Mittel zur Verwirklichung des Wahnsinns sein soll.

 

 

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Edward von Roy

c/o G. Schmidt

Limitenstraße 31

41236 Mönchengladbach

 

An den

Deutschen Bundestag

Petitionsausschuss

11011 Berlin

Aktenzeichen: Pet 4-17-07-451-040847

20. Juli 2012

 

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d

Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

  

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, in welchem Schamanen oder Theologen juristisch folgenreich definierten oder immer noch definieren, was menschliche Wesensnatur (islamisch fira) (1) oder rituelle Reinheit (ahāra) (2) ist.

Die Europäische Union hat sich im Jahr 2000 in ihrer Charta der Grundrechte deutlich zur Umsetzung der Kinderrechte bekannt, Artikel 24 Rechte des Kindes lautet:

(1) Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. (2) Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.

Da wir körperliche Unversehrtheit und genitale Integrität für wichtig halten, insbesondere auch im Wissen darum, dass im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat jeder Jugendliche (Religionsmündigkeit) oder Erwachsene seine Religion jederzeit wechseln kann oder auch ohne Religion leben kann, stellen wir fest, dass es Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten nicht zusteht, eine Entscheidung über Vorhandensein, Funktionsfähigkeit und ästhetische Umgestaltung der Genitalien ihres Kindes zu treffen und in ein Ritual einzuwilligen, das lebenslange Spuren der Markierung als Zugehöriger zu einem traditionellen, so genannten kulturkreisbedingten oder religiösen Kollektiv hinterlässt. Auch das ebenfalls in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannte „Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen“, so steht es in Artikel 14 Recht auf Bildung, kann kein Freibrief für eine Beschneidungspraxis sein.

Bereits im März 2006 hat der Europarat den Mitgliedsstaaten nahegelegt, allen Kindern Chancengleichheit zu geben, unabhängig von ihrem Milieu oder familiären Hintergrund.(3) Eine nicht auf eigenen Entschluss, sondern durch den Elternwillen erworbene Genitalmutilation, nicht selten verbunden mit einer seelischen Traumatisierung, trägt eher zur gefühlten Andersartigkeit und zu einer dogmatische Reinheit herstellenden Segregation zu den Milieus der Unbeschnittenen bei und gerade nicht zu Integration und „Chancengleichheit.“

Rituelle Beschneidung (mindestens) der Klitorisvorhaut gilt der schafiitischen Rechtsschule des sunnitischen Islam als religiös verpflichtend (wadschib)(4) und wird im bevölkerungsreichsten muslimischen Land, in Indonesien, von Wohltätigkeitsorganisationen bei nur zu vermutendem hohem Konformitätsdruck öffentlich angeboten und durchgeführt.(5)  Auf diese Form der Beschneidung, nach den WHO-Kriterien ist sie eine Female genital mutilation (genauer: eine FGM vom Typ I),(6) kann, ebenso wie Jungenbeschneidung, StGB § 228 angewendet werden: „Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt.“ Nach dem Rechtsverständnis eines säkularen Rechtsstaats, der sich an den allgemeinen Menschenrechten orientiert, sind weder FGM noch MGM „gute Sitte“, sondern § 223 StGB Körperverletzung.

Was die oft bagatellisierte männliche Beschneidung (Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation“) (7) betrifft, können 14-jährige Jungen nicht als einwilligungsfähig gelten und vermutlich noch nicht einmal 16‑jährige, weshalb keine jugendlichen Religionsmündigen, sondern erst Erwachsene ihrer eigenen MGM zustimmen könnten (was sozialpädagogisch, psychologisch oder medizinisch begründet keineswegs pauschal zu empfehlen ist).

Ein Kind, also einen nicht einwilligungsfähigen Menschen ohne medizinischen Grund, sondern lediglich zur Abwehr vermeintlicher böser Geister und Dschinnen oder zur Erlangung des Wohlwollens der elterlich vermuteten Gottheit am Genital zu operieren, finden wir, um Frau Merkels Wort aufzugreifen, tatsächlich nicht „komisch“.

Heute treffen wir auf säkulare Muslime oder auf Ex-Muslime, die das im gegenmodernen und aufklärungsverweigernden (8) Islam von Scharia und Fiqh selbstverständliche Recht der Eltern, den Körper des Kindes im Genitalbereich mit einer kultischen Operation zu verändern, in Frage stellen: „Ich verstehe deshalb die Aufregung um dieses Verbot nicht. Wir, die Muslime in Deutschland, sollten diese jetzige Diskussion als Chance begreifen, endlich bestimmte religiöse Rituale und Traditionen auf den Prüfstand der Demokratie zu stellen“, das sagt Ahmad Mansour, Diplom-Psychologe und Mitglied der Arbeitsgruppe "Präventionsarbeit mit Jugendlichen" der Deutschen Islam Konferenz (DIK).

Mansour stellt ein auch sozialpädagogisch überzeugendes Qualitätskriterium für eltern- und kinderfreundliche Spiritualität auf: „Die Rechte der Kinder auf individuelle Freiheit zu ignorieren ist bei muslimischen Familien sehr verbreitet, Kinder werden als Mitglieder der Gemeinschaft erzogen und nicht als Individuen. Persönliche Bedürfnisse und Selbstentfaltungsversuche, die der kulturellen und religiösen Vorstellung der Eltern widersprechen, werden systematisch unterdrückt. Ein Verbot der Beschneidung dagegen wäre der wahre Ausdruck der Religionsfreiheit – die man seinen Kindern lässt!“(9)

Auch unter Juden wird das Beschneidungsritual seit und mit Sigmund Freud und Bruno Bettelheim kritisiert. Sehr plausibel argumentiert die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman: „Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird, wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe.“(10)

Die ohne medizinischen triftigen Grund vorgenommene rein rituelle orthodox-jüdische oder orthodox-islamische Zirkumzision und ebenso die schafiitische Mädchenbeschneidung sind Taten der Gewalt am Kind, gleichzeitig sind sie islamisch verpflichtend als wadschib (ǧib) oder fard (far). Schafiitische FGM und jüdische sowie gesamtislamische MGM gehören deshalb, auch unter Bezug auf BGB § 1631 (2), wo feststellt wird: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung“, nicht in Deutschlands Kinderzimmer, Festsäle, Krankenhäuser oder Arztpraxen. Die gottgegebenen Gesetze von Halacha oder Scharia missachten das Kindeswohl.

Dass traditionsverliebte oder besonders gottesfürchtige Eltern beteuern, nur das Beste ihres Kindes im Sinne zu haben kann uns eine genitale Mutilation am Kinderkörper nicht billigen lassen, noch weniger die Vermutung der religiösen Wortführer, die Beschneidungsgegner würden wertvolles Kulturerbe vernichten (entsprechend kann aufklärungshumanistische Beschneidungskritik nicht ihrerseits stammeskulturelles Erbe verteidigen, etwa unter Beschwörung des famosen Europäischen oder Christlich-Abendländischen, was Xenophobie oder Antisemitismus ja auch nur sehr dürftig bedecken würde).

Jahrhunderte lang hätte es kaum jemand für möglich gehalten, aber die Sklaverei ist auch weltweit überwunden worden. Ebenso sollte und kann die Jahrtausende alte Kinderbeschneidung global überwunden werden, in Köln, Teheran, Mekka und Jerusalem, auch wenn der beharrliche Doron Rabinovici da anscheinend gar keine Chance sieht: „Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.(11)

Dass es mit dem beschneidungslosen neuen Ritual Brit Shalom (Covenant of Peace) und den Jews against Circumcision eine, zugegebenermaßen noch kleine, Bewegung bewusst jüdischer Zirkumzisionsgegner gibt, deutet Rabinovici, der die Jungenbeschneidung nicht etwa abschaffen will, sondern dem es darum geht, „Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern“, den Lesern der Süddeutschen immerhin an. Den MGM-Kritikern, die Rabinovici pauschal ein wenig in die Ecke von Rassismus und Antisemitismus rückt, unterstellt er hintergründig schwelende „Kastrationsangst“ und unter Kindeswohl versteht der Religionsfreund die grundsätzlich begrüßenswerte Frage: „Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen?“ Ob hierzulande Grundgesetz oder himmlisches Gesetz gelten soll fragen wir uns ebenfalls, und wünschen uns eine Gesellschaft mit ganz vielen Ex-Muslimen, säkularen Juden und säkularen Muslimen und ohne blutige religiöse Riten.

Cahit Kaya, österreichischer Ex-Muslim, begrüßt ein Verbot der medizinisch nicht indizierten Beschneidungen an Kindern: „auf alle Fälle in der gesamten EU … Was die Gläubigen dann im Erwachsenenalter machen, soll in ihrer Entscheidungsfreiheit bleiben.“ Kaya kennt den Gruppenzwang und die Mauer des Schweigens ebenso wie den vielfachen Wunsch nach einer Abkehr vom Sünnet-Ritual: „Oft sieht es hinter den Kulissen ganz anders aus. Aber es wagt niemand, sich gegen seine Religionsgemeinschaft zu stellen. In Wahrheit wären nämlich viele muslimische Eltern sogar froh, wenn ein Beschneidungsverbot kommt. Sie hätten dann einen Vorwand, ihren männlichen Kindern diese Prozedur zu ersparen.(12)

Seine heutigen gesundheitlichen Belastungen, nämlich Schlafstörungen führt Menschenrechtsaktivist Kaya auf seine als Kind erfahrene Zirkumzision zurück: „Ich wurde von meinen Eltern in ein Krankenhaus gebracht und dort alleingelassen, ohne zu wissen, was mit mir passiert. Das ist für ein Kind sehr belastend. Auch später in der Schule war ich immer der Markierte“ (13) (Multikulturalisten könnten jetzt natürlich vorschlagen, gleich alle männlichen Kinder zu beschneiden, damit sich kein Junge mehr als Außenseiter bzw. markiert und stigmatisiert fühlt).

Fuat Sanac, Präsident der islamischen Glaubensgemeinschaft in Wien, fragt im selben Artikel vorwurfsvoll nach außerislamischer Mutilation wie Piercings und Brustvergrößerungen – eine sinnvolle Frage, aber was ist denn, wenn sich der junge Mann das Piercing in der Penisvorhaut anbringen möchte, er aber auf Elternwunsch als Kind religiös beschnitten wurde?

Die rituelle Beschneidung – auch die Jungenbeschneidung – ist Gewalt und zerstört die körperliche Unversehrtheit, und wenn sich die Bundesrepublik einerseits zum kindlichen „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ (BGB § 1631 (2)) verpflichtet und andererseits jetzt vor den Forderungen der Vertreter der religiösen Gruppen einknickt, dann und erst dann, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, macht sich Deutschland zur „Komikernation“ – und auch beim Verstoß gegen  Artikel 24 (3) des Übereinkommen über die Rechte des Kindes, bei der sich die Vertragsstaaten verpflichten „überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind“ abzuschaffen. Die Beschneidung, noch so „fachgerecht“ (Drucksache 17/10331) vorgenommen, formt das Genital auf archaisch tabubefrachteten und angeblich heilssichernden Elternwunsch um, zerstört die genitale Integrität des Kindes und ist ein schädlicher Brauch – bei Mädchens und bei Jungen.

FGM, auch die immer noch bagatellisierte Klitorisvorhautbeschneidung (zu FGM Typ I) sowie MGM sind eine Form körperlicher und seelisch-geistiger Gewaltanwendung, deshalb verbieten sich beide blutige Rituale durch das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), wo es in Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung  (1) heißt:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut. (14)

Der Bundestag ist über die Aktivität der Pro-MGM-Lobby informiert, wie der kulturell gegenmoderne Inhalt der Drucksache 17/10331 beweist, (15) der den muslimischen Säkularen und den Ex-Muslimen in den Rücken fällt und sowieso allen angeblich auch im 21. Jahrhundert auf die Körperideologien und Reinheitsvorstellungen von Halacha oder Scharia zu verpflichtenden und am Genital entsprechend zurecht zu schnitzenden Jungen; wir zitieren den Skandal:

Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist.

Berlin, den 19. Juli 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

Rainer Brüderle und Fraktion

Ohne unnötige Schmerzen. Das steht da wirklich. Die integrierte Amputation der Vorhaut gelange ins deutsche Gesetz – für alle dem Ritual zu unterwerfenden Jungen ohne unnötige Schmerzen. Beschnittenes Kindeswohl – mit den auf himmlischen Befehl dazugehörigen nötigen Schmerzen. Wieviel Schmerzen sind jedem, Abrahams Beispiel treu bleibenden bzw. schariapflichtigen Kind denn bitteschön zuzumuten, Generation für Generation?

Womöglich um künftige illegale Hinterhofbeschneider oder schlechte medizinische Standards im Ausland und damit ganz viele medizinische Komplikationen verhindern zu lassen, ruft man also nach der von Ägyptens politischem Handhaben der FGM sattsam bekannten Medikalisierung.

Drucksache 17/10331 begründet so:

Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. Die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung.

Herr Kauder, Frau Hasselfeldt, Herr Dr. Steinmeier und Herr Brüderle mit ihren Fraktionen verlangen jetzt nicht etwa von den Innehabern der Deutung dessen, was unter Islamisch oder Jüdisch zu verstehen ist, die Zirkumzision, dieses Fleischopfer im Tempel der elterlichen Selbstvergewisserung und Gewissensberuhigung für die nächsten Jahrtausende in den Bereich des religiös Dezentralen oder Überflüssigen zu verschieben.

Ob jüdisch oder islamisch, die männliche Beschneidung stammt aus der Sozialstruktur und dem Zeitalter der Steinigung der Ehebrecherin. Burka und Steinigung haben im Islam auch eine ziemlich „zentrale religiöse Bedeutung“, glaubt man Islamkennern wie Ayatollah Chomeini, den afghanischen Taliban oder Nigerias Boko Haram. Auch Zia-ul-Haq erklärte die Steinigung für islamisch. (16)

Das Mädchen steht genau so unter dem Schutz des Grundgesetzes wie der Junge, beide haben denselben Rechtsanspruch auf körperliche Unversehrtheit. Drucksache 17/10331 hingegen will den Jungen versehren und das Mädchen nicht.

Was ist mit der authentisch religiösen nämlich echt islamischen FGM, die zwischen Kuala Lumpur und Kurdistan zwar mindestens aus dem Entfernen der Klitorisvorhaut bestehen kann? Diese Form der FGM ist dort und andernorts leider immer noch „sozial akzeptiert“ (so verteidigt Drucksache 17/10331 die MGM). Sie gilt, wie uns der von Saudi-Arabien aus arbeitende Scheich al-Munajjid versichert, auch außerhalb der Rechtsschule der Schafiiten als ehrbare Glaubensfrömmigkeit, je nach elterlichem Wohlwollen mit der völlig islamischen Kappung der Klitoris; und Allah weiß es am besten: „Wenn der Kitzler groß ist, sollte ein Teil von ihm entfernt werden, if the clitoris is large, then part of it should be removed. And Allah knows best." (17)

„Der Inhalt des Kindeswohls wird im Regelfall von den Eltern bestimmt“ (Drucksache 17/10331), hier könnte Scheich Yusuf al-Qaradawi zustimmen und hat die Mädchen noch nicht einmal vergessen: „Wer jetzt denkt, es sei im Interesse seiner Töchter, sollte es tun, whoever finds it serving the interest of his daughters should do it.“(18)

Mit der durch Kauder, Hasselfeldt, Steinmeier und Brüderle betriebenen Erweckung von Schuldgefühlen unter offensichtlichem Aufgreifen des grausamen und unbedingt zu verurteilenden Holocaust (auch die einzige Demokratie im nahen Osten, den Staat Israel verteidigen wir unbedingt) arbeitet die Andeutung „Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein“, so, als ob beschneidungskritische Atheisten, Traditionskritiker oder Säkulare, darunter selbstverständlich auch Muslime und Juden (auch in Israel),(19) einen Völkermord planen würden, der jetzt, im letzten Augenblick, nur mit dem deutschen Elternrecht auf jederzeitige Amputation des kindlichen Präputium abzuwenden wäre.

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte sich Dieter Graumann: „Wir beschneiden männliche Säuglinge seit 4000 Jahren, und wir wollen das auch noch mindestens weitere 4000 Jahre lang tun“. (20) Der Präsident des Zentralrats der Juden führte die Leserschaft gekonnt mit einem – seitdem in der Presse in unzähligen Varianten wiederholten – „Wir brauchen Rechtssicherheit“ in die Irre, in Wirklichkeit hat das Urteil des Kölner Landgerichts (151 Ns 169/11) genau diese eben hergestellt, die Rechtssicherheit nämlich.

Graumann hingegen erblickt einen: „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften.“ Einen „Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht“ des männlichen Kindes und späteren Erwachsenen sieht der Religionsfunktionär nicht. Ein unbeschnittener männlicher Jude ist für den biblischen Schöpfergott ja vielleicht gar kein schlimmer Gräuel, auf Erden und für Herrn Graumann aber sehr wohl.

Die Vorhautbeschneidung (der schafiitischen muslimischen Mädchen oder der muslimischen oder jüdischen Jungen) transportiert patriarchalische Frauen- und Männerbilder. Das Kind hat Schmerzen zu erdulden, der Stamm das Recht, des kindliche Genital zum Bluten zu bringen. Viele Eltern sind gezwungen, das Kind zu belügen mit einem sinngemäßen: Das ist nicht schlimm, oder: Das muss so sein.

Kein Mufti oder Scheich, kein Imam einer deutschen Moschee findet bislang den Mut, zu sagen, dass es ein gelingendes muslimisches Leben auch als männlicher Unbeschnittener geben könne. Drucksache 17/10331 unterstützt diese archaische Norm und will sie in die nächste und übernächste Generation tragen.

Mit der Jungenbeschneidung wird außerdem der heilige Ekel im Herabsehen auf die Kultur der Nichtbeschneider transportiert, die, wie die Unbeschnittenen selbst, im Islam von Scharia und Fiqh als sittlich minderwertig anzusehen sind. Die fromme Muslima soll sich vor dem Gedanken ekeln, mit einem Unbeschnittenen Sex zu haben – genau hier sollten modern denkende Pädagogen (und modern denkende Politiker) sehr wohl aufklärend dazwischenreden.

Die islamische MGM sexualisiert kleine Jungen wie Mädchen gleichermaßen, sie dramatisiert (wie es auch der Hidschab macht) das irdische Sexuelle als Schlachtfeld zwischen Licht und Finsternis, scheuen Engeln und versuchenden Satanen, Weg ins Paradies oder Weg ins Höllenfeuer.

Dieses Menschenbild der mit Koransuren und Hadithen begründeten Homophobie, Misogynie und Entwürdigung der Nichtmuslime will der am 19.07.2012 gestellte Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP (Rechtliche Regelung der Beschneidung minderjähriger Jungen) legalisieren und wird, wenn er nicht verhindert werden kann, auch der bekennende Islamische Religionsunterricht (IRU) demnächst in unsere Lehrer- und Klassenzimmer einbringen.

Kritik an der islamischen MGM darf nämlich auch im IRU offensichtlich nicht bekennend gelehrt werden und traut sich an einer deutschen staatlichen Schule schon seit vielen Jahren kein Lehrer mehr auszusprechen – aus Angst vor Gefährdung des schulischen Friedens. Man beschwört allerdings, gerade in kirchlichen Kreisen, auch lieber ein „friedliches Zusammenleben“,(21) auf Einhaltung der Standards der AEMR und auf ein Zurückweisen des immer noch allzu viele Verfassungen so genannter islamischer Länder prägenden Schariavorbehalts verzichtet man.

Die schariatreuen Islamverbände des Koordinierungsrats (KRM) dürfen den Bekenntnisinhalt des Islamischen Religionsunterricht bestimmen, und da wird es wohl bekennend und versetzungsrelevant heißen: Nach der Sunna (Hadith: Sahih Buchari Nr. 5891)(22) muss jeder Junge beschnitten sein, also auch du! Das ist der kulturelle Standard von Initiationsriten in den Jägerbund und erinnert an das von Nelson Mandela beschriebene Ukwaluka-Beschneidungsritual der Xhosa, bei dem der zum vollwertigen Mann und vollwertigen Menschen Gemachte auszurufen hat: „Ich bin ein Mann - Ndiyindoda!“ Manche der in der folgenden Nacht aufgeweckten Initiierten sollen ihre abgetrennte Vorhaut und damit ihre Jugend eigenhändig begraben; alle werden für einige Zeit als Zeichen ihrer neuen Reinheit am ganzen Körper weiß bemalt. (23)

Deutschlands Politik- und Religionslehrern ist zuzumuten, die Jungenbeschneidung der australischen Aboriginees, afrikanischen Xhosa, Juden oder Muslime nicht zu tolerieren oder gar pauschal zu „integrieren“, sondern unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht des Kindes oder Jugendlichen über den eigenen Körper und die Universalität der Menschenrechte zu kritisieren – aber wie soll das zeitnah funktionieren, wenn das 2012 noch nicht einmal der Deutsche Bundestag wagt?

Das Landgericht Köln beschreibt die lebenslangen Folgen der genitalen Mutilation genau: „Zudem wird der Körper des Kindes durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert.“(24) Über die dauerhaften und vielleicht ebenfalls irreparablen seelischen Folgen der bei der Beschneidung erlittenen Traumatisierung endlich offen zu reden sollte unsere gemeinsame zukünftige Aufgabe sein.

Die gestern im Bundestag hastig thematisierte männliche Beschneidung ist mit nennenswert häufigen, teilweise schweren gesundheitlichen Risiken verbunden; die Quelle nennt und zeigt im Bild Hautbrücken (Skin-bridges), Vernarbungen (Scarring) und Krampfadern (Varicose veins). Die Zirkumzision ist immer eine Schädigung; bei Männern ist die noch so „fachmännisch“ durchgeführte Beschneidung mit einem Verlust von bis zu 75 % an peniler Sensitivität verbunden.(25)

Wir erinnern noch einmal Artikel 24 (3) der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen:

Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Eine poetische, aber wichtige Frage sicherlich auch zum Thema Zirkumzision finden wir beim Künstler Herbert Grönemeyer. Auch die Abgeordneten des Bundestags könnten sie sich stellen, wenn sie „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung“ (Drucksache 17/10331) über den gestern eingeforderten Gesetzenentwurf und damit für oder gegen eine Legalisierung der Jungenbeschneidung abstimmen werden.

Wann ist ein Mann ein Mann?

 

 

 

Edward von Roy                                                     Gabi Schmidt

Diplom-Sozialpädagoge (FH)                              Sozialpädagogin

 

 

 

 

 

 

1. Muhammad said that there are five acts of fitra. (Editor's note: The translated hadith collections say that following fitra means adhering to the tradition of the prophets, taking the right path or following Islam.) The five acts of fitra enumerated by Muhammad are: circumcision, shaving one's pubic hair, plucking out the hair under one's armpits, cutting one's nails and clipping one's moustache to keep it short. It was reported that the last four of these should not be neglected for more than forty nights.

In one hadith, there are ten acts of fitra listed: those above excluding circumcision and six more: letting one's beard grow, using a tooth-stick, snuffing up water into one's nose, washing the joints of one's fingers, cleaning one's private parts with water and rinsing one's mouth.

Yomatari’s Laws of Religion

Laws of Islam Concerning Ritual Purity and Cleanliness

from the Holy Qur’an, major hadith collections

and Islamic jurisprudence

http://www.religiousrules.com/Islampurity09grooming.htm

Die Beschneidung im islamischen Rechtssystem (Fiqh) 

Die Beschneidung ist eine Pflicht jedes Vaters. Er muss die Beschneidung durchführen (lassen).

Bei der Beschneidung gilt, dass mind. die Hälfte der Vorhaut entfernt werden muss.  

Nach den vier Rechtsschulen des Islam (Ebu Hanifa, Safi-i, Malik-i, Hanbeli) gilt über hitan folgendes:

Bei Ebu Hanifa und Malik-i gilt die Beschneidung als Sünnet-i müekkede (ein auf der Sunna beruhender, über das Pflichtmaß hinausgehender Akt der Gottesverehrung, dessen Unterlassung ungehörig ist). Das bedeutet eine unbedingte Sunna.

Für Hanbeli hingegen ist es für die Männer ein Vacib [wadschib, far]

Für Safi-i ist  die Beschneidung ein Vacib.

ENFAL

http://www.enfal.de/hitan.htm

wadschib (far

http://www.eslam.de/begriffe/r/religioeses_verpflichtung.htm

Far. In Indonesian, wajib also means obligatory, since the word is derived from Arabic.

http://en.wikipedia.org/wiki/Wajib

The point here is that the religion of Allaah is haneefiyyah (pure monotheism) which fills the heart with knowledge and love of Him and sincerity towards Him, and worship of Him alone with no partner or associate, and which marks the body with the characteristics of the fitrah, namely circumcision, removal of the pubic hair, trimming the moustache, cutting the nails, plucking the hair from the armpits, rinsing the mouth, rinsing the nose, using the siwaak (toothbrush made from twigs from a certain tree) and cleaning oneself after elimination of urine or faeces. 

So the fitrah of Allaah is manifested in the hearts of the haneefs and on their bodies. 

(Tuhfat al-Mawdood bi Ahkaam al-Mawlood by Ibn al-Qayyim, p. 351) 

http://www.islam-qa.com/en/ref/7073

2. TAHARA (Cleanliness or Purification)

Islam requires physical and spiritual cleanliness. On the physical side, Islam requires Muslims to clean their bodies, clothes, houses, and community, and they are rewarded by God for doing so. While people generally consider cleanliness desirable, Islam insists upon it and makes it an indispensable fundamental of religious life. In fact, books on Islamic jurisprudence often contain a whole chapter on this very requirement.

http://www.thewaytotruth.org/pillars/tahara.html

  The Holy Qur'an does not impose an obligation on parents to circumcise their children, but the prophet Mohammed is reported to have stated that "Circumcision is a sunnah (customary or traditional) for the men. Most references to male circumcision occur in the examples and traditions of the Prophet (peace be upon him). Therefore the scholars strongly recommend circumcision for male.

From this point of view, traditionally, adult male converts to Islam are encouraged to undergo the operation.

Furthermore, besides submission to the Will of God, male circumcision is an important ritual aimed at improving cleanliness. Therefore, in Arabic, circumcision is also known as tahara, meaning purification or cleanliness.

Islam strongly emphasises cleanliness and purification both spiritual and physical. The mental and spiritual purification cleanses the heart while the social and physical purification cleanses the body as in circumcision. It also indicate that circumcised males are regarded as more pure (clean).

Although circumcision is not one of the Five Pillars of the Faith, which consist of: the profession of faith, daily prayer, fasting at Ramadan, giving money to the poor (charity), and the pilgrimage to Mecca. However, this ritual is an act of purification and connects the person to the Prophet Ibraheem (peace be upon him) and his religion, Islam.

The Qur'an says: "Allah does not want to place burden on you. Rather, He wants to purify you and to complete His favours to you so that you may be grateful." [The Holy Qur'an 5:7]

The Hadith, the acts and the approvals of the Prophet Muhammad (peace be upon him) together constitute the Sunnah. This is the second source of Islamic Law.

http://convertingtoislam.com/circum.html

3.   In March 2006, the European Council requested the Member States “to take necessary measures to rapidly and significantly reduce child poverty, giving all children equal opportunities, regardless of their social background”.

Towards an EU Strategy on the Rights of the Child

Brussels, 4.7.2006

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2006:0367:FIN:EN:PDF

4. Circumcision is obligatory upon men and women according to us (i.e. the Shafi’is). (Majmu’ of Imam An-Nawawi 1:164) The circumcision is wajib upon men and women according to the rājih qawl of Shāfi'ī madhhab. Answered by: Sidi Abdullah Muammad al-Marbūqī al-Shāfi'ī. Checked by: Al-Ustāż Fauzi ibn Abd Rahman

Clarification: Shaykh Nuh Keller translates and comments in his Reliance of the Traveller:

“Circumcision is obligatory (Shaykh ‘Umar Barakat: for both men and women. For men it consists of removing the prepuce from the penis, and for women, removing the prepuce (Ar. bazr) of the clitoris (Shaykh Nuh Keller: not the clitoris itself, as some mistakenly assert).”

Shafi’i Institute

http://www.shafiifiqh.com/what-is-the-ruling-on-circumcision-for-women/

In the Shafi’i Scool, circumcision is necessary for both men and women. (Sharh al-Muhadhdhab v. 1, p. 300) It is recommended for a child’s guardian to circumcise it during infancy, while not obligatory. It is obligatory that one be circumcised after reaching puberty. (Ibid p. 302-03)

http://www.shafiifiqh.com/is-delaying-circumcision-past-puberty-a-sin/

5. A Cutting Tradition. By SARA CORBETT. The New Yok Times. Published: January 20, 2008

http://www.nytimes.com/2008/01/20/magazine/20circumcision-t.html

Inside a Female-Circumcision Ceremony. Photo: Stephanie Sinclair

http://www.nytimes.com/slideshow/2008/01/20/magazine/20080120_CIRCUMCISION_SLIDESHOW_index.html

6. Clitoridectomy: partial or total removal of the clitoris (a small, sensitive and erectile part of the female genitals) and, in very rare cases, only the prepuce (the fold of skin surrounding the clitoris).

http://www.who.int/mediacentre/factsheets/fs241/en/

FGM is classified in 4 types: type I involves excision of the prepuce with or without excision of part or all of the clitoris; Female genital mutilation is usually done without anesthesia and in poor conditions by elderly women specially designated for this task. This may lead to unintended additional damage, even after type I FGM, with the development of subsequent complications. Our study documents the occurrence of long-term sequelae after type I FGM. The long duration of symptoms reflects the amount of unnecessary anxiety, shame, and fear these girls and women felt before seeking medical care. Therefore, an increased awareness of long-term complications after type I FGM is necessary.

Epidermal clitoral inclusion cyst after type I female genital mutilation

Abdulrahim A. Rouzi, FRCSC, Othman Sindi, FRCSC, Bandar Radhan, Facharzt, and Hassan Ba’aqeel, FRCSC

Jeddah, Saudi Arabia

http://ipac.kacst.edu.sa/edoc/2004/142869.1-20040300096.pdf

7. Merkel – "Wir machen uns zur Komikernation"

http://www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

8. Lamya Kaddor, die islamische Religion unterrichtet und bis vor kurzem die vakante Professur an der Universität Münster vertrat, empört eine solche Position. „Die Aufklärung ist für den Islam nicht übertragbar“, sagt sie. Das Ergebnis sei das Gleiche: eine zeitgemäße Religionspraxis und ein friedvolles Miteinander mit anderen Gruppen. Als Muslima zweifele sie aber „nicht daran, dass stimmt, was im Koran steht“. Quelle: CIBEDO – Arbeitsstelle der Deutschen Bischofskonferenz 

http://www.cibedo.de/islamischer_religionsunterricht.html

9. „Viel zu lang hat der Staat keine klare Position bezogen, viel zu lang haben die muslimischen Verbände diese Auseinandersetzung vermieden und nur emotional reagiert. Es ist für uns Muslime höchste Zeit, den Mut aufzubringen, diese Diskussion innerislamisch zu führen und dabei in Kauf zu nehmen, uns eventuell von dem einen oder anderen unserer Rituale zu verabschieden. Das Vorhaben der deutschen Regierung, kurzfristig eine gesetzliche Regelung zur Legalisierung religiöser Zwangsbeschneidungen von Kindern zu erlassen, setzt da leider genau das falsche Signal.“

Ahmad Mansour. WELT 18.07.2012

http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108321226/Muslime-muessen-endlich-offener-diskutieren.html

10. Entschieden wehrte sich Schmidt-Salomon gegen die häufig anzutreffende Bagatellisierung der Vorhautbeschneidung: „Zwar ist die Vorhautbeschneidung bei Jungen in ihren Auswirkungen nicht vergleichbar mit der Klitorisverstümmelung bei Mädchen, dennoch handelt es sich, wie ich aus eigener leidvoller Erfahrung weiß, um eine höchst unangenehme, schmerzreiche Prozedur, selbst wenn sie unter besten medizinischen Bedingungen erfolgt. Kein Kind sollte dieses Leid erfahren müssen, es sei denn, es liegen eindeutige medizinische Gründe für den Eingriff vor.“ Erwachsene könnten für sich selbst die Entscheidung treffen, ob sie aus religiösen Gründen beschnitten werden möchten, sie dürften diese Entscheidung jedoch nicht für ihre Kinder treffen. „Wenn Bundeskanzlerin Merkel meint, Deutschland mache sich mit einem Beschneidungsverbot zu einer ‚Komikernation‘, zeigt dies nur, dass sie sich mit den Problemen der Zirkumzision nicht ernsthaft beschäftigt hat und religiösen Vorurteilen höheres Gewicht beimisst als dem Kindeswohl.“

http://hpd.de/node/13768

11. Doron Rabinovici, Süddeutsche 11.07.2012

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075

„Eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kritik-an-ritueller-beschneidung-im-hintergrund-schwelen-kastrationsaengste-1.1408075-2

Doron Rabinovici, 1961 in Tel Aviv geboren, lebt seit 1964 in Wien. Er ist Schriftsteller, Essayist und Historiker. … 2007 Willy und Helga Verkauf-Verlon Preis des DÖW für österreichische antifaschistische Publizistik [DÖW = Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes]

http://www.rabinovici.at/bio.html

DÖW – Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

http://www.doew.at/

12 Brigitte Warenski: „Viele Eltern für Beschneidungsverbot“. Tiroler Tageszeitung vom 16.07.2012

http://www.exmuslime.at/%E2%80%9Eviele-eltern-fur-beschneidungsverbot/

13. Noch heute fühle er sich manchmal ausgeliefert – was ihm schlaflose Nächte bereitet. Kaya will helfen, anderen Kindern dieses Schicksal zu ersparen. Gemeinsam mit der Initiative gegen Kirchenprivilegien machte er Dienstag gegen die Beschneidung von Kindern mobil – womit die deutsche Debatte endgültig nach Österreich übergeschwappt ist.

Kurier vom 17.07.2012

http://kurier.at/nachrichten/4503967-beschneidung-was-ist-mit-piercing.php

14. Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf

15. Drucksache 17/10331 vom 19.07.2012 (elektronische Vorab-Fassung)

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/103/1710331.pdf     

16. The Federal Sharia Bench declared rajm, or stoning, to be un-Islamic; Zia-ul-Haq reconstituted the court, which then declared rajm as Islamic. …

Pakistan. Zia-ul-Haq's Islamization. Blasphemy Laws. Description, Penalty.

298A Use of derogatory remarks etc., in respect of holy personages 3 years imprisonment, or with fine, or with both

295B Defiling, etc., of Quran Imprisonment for life

295C Use of derogatory remarks, etc.; in respect of Muhammad Death and fine

http://en.wikipedia.org/wiki/Zia-ul-Haq%27s_Islamization

17. Ibn Qudamah (may Allah have mercy on him) said, in his book al-Mughni: "Circumcision is obligatory for men, and it is an honour for women, but it is not obligatory for them. This is the opinion of many scholars. (Imam) Ahmad said: For men it is more strictly required, but for women it is less strictly required." (al-Mughni 1/70).

Circumcision of the female consists of the removal of a part of the clitoris, which is situated above the opening of the urethra. The Sunnah is not to remove all of it, but only a part. (al-Mawsu‘ah al-Fiqhiyyah 19/28).

In this matter, it is wise to follow the interests of the female: if the clitoris is large, then part of it should be removed, otherwise it should be left alone. This size of the clitoris will vary from woman to woman, and there may be differences between those from hot climates and those from cold climates.

A hadith on the topic of female circumcision has been attributed to the Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him), according to which he said: "Circumcision is a Sunnah for men, and an honour for women," but there is some debate as to the authenticity of this hadith. See Silsilah al-Ahadith al-Da‘ifah by al-Albani, no. 1935.

How circumcision is to be performed is mentioned in the hadith narrated by Umm ‘Atiyah, may Allah be pleased with her, according to which a woman used to perform circumcisions in Madinah. The Prophet (Peace and Blessings of Allah be upon Him) told her: "Do not abuse (i.e. do not go to extremes in circumcising); that is better for the woman and more liked by her husband." (Reported by Abu Dawud in al-Sunan, Kitab al-Adab; he said this hadith is da’if

Islam Q&A
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid

http://islamqa.info/en/ref/427/circumcision

18. Sheikh Yusuf al-Qaradawi is the Sunni Islamic world’s foremost Shariah scholar. He is the head of the International Association of Muslim Scholars and European Council for Fatwa and Research [ECFR]. … Qaradawi, who has been described as the Muslim Brotherhood’s spiritual and ideological leader, issued a fatwa asserting that “circumcision is better for a woman’s health and it enhances her conjugal relation with her husband” and that, “whoever finds it serving the interest of his daughters should do it, and I personally support this under the current circumstances in the modern world.”

http://sheikyermami.com/2012/04/22/female-genital-mutilation-is-part-of-the-sunna-of-the-prophet-part-ii/

19. Brit Shalom is a non-cutting naming ceremony which replaces Brit Milah (ritual circumcision) for newborn Jewish boys. It is not intended for boys who have previously been circumcised in a hospital. It can be similar to the naming ceremony traditionally used for baby girls. It may be performed by a Rabbi or other experienced lay leader. If desired, celebrants can aid parents in devising their own ceremony. It has also been termed Alternative Brit (or Bris), Brit B'li Milah (Covenant without cutting) and Brit Chayim (Covenant of Life).

Not all the celebrants listed are opposed to Brit Milah. However, they are all committed to providing service to families unwilling to circumcise their sons, by officiating at Brit Shalom ceremonies. This list is continually being updated.

http://www.circumstitions.com/Jewish-shalom.html

JAC, Jews Against Circumcision, is a diverse group of Jews from every english-speaking country on the planet. We range in observance from Secular Jews to Orthodox. We even have some Rabbis in our group. We also consist of people from every socio-economic class and education level.

We have come to realize that mutilating a male's genitalia in the name of religion is not acceptable. We are not superstitious and uneducated people anymore. No loving God would demand this. It is ridiculous to think so.

As you read through this website, you will see the various arguments: medical, Jewish, sexual, etc. to not circumcise. Please read and think about the content of this website. You'll be doing a mitzvah.

Brit Shalom, Covenant of Peace, is the only acceptable naming ceremony in the modern age.

http://www.jewsagainstcircumcision.org/

20. Nach dem Bekanntwerden des Kölner Urteils am 26. Juni, wonach Beschneidung aus religiösen Gründen strafbar sei, handelte der Zentralrat der Juden schneller als die muslimischen Verbände. Noch am gleichen Tag teilte er mit, das Urteil stelle einen „beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften“ dar. Der Koordinationsrat der Muslime hingegen war zunächst nicht sprachfähig.

FAZ vom 17.07.2012, Uta Rasche: Lobbyarbeit mit Kollateralnutzen

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-lobbyarbeit-mit-kollateralnutzen-11823361.html

21. CHANCEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIN FRIEDLICHES ZUSAMMENLEBEN VON MUSLIMEN UND CHRISTEN IN INDONESIEN

Pfarrerin Ati Hildebrandt Rambe

http://www.bruecke-nuernberg.de/pdf/weltreise/Christen%20und%20Muslime%20in%20Indonesien.pdf

Angesichts wachsender gesellschaftlicher Spannungen in Nigeria unterstrich Zollitsch während der Begegnung seine Solidarität mit den Christen des afrikanischen Landes. „Ein friedliches Zusammenleben zwischen Christen und Muslimen ist notwendig. Nigeria ist eine Nation, die zum Dialog aller gesellschaftlichen und religiösen Gruppen fähig ist. Der Alltag ist aber immer wieder gefährdet“, so Zollitsch.

http://www.katholisch.de/Nachricht.aspx?NId=5191

KNA 02.01.2012 -- Vatikanstadt (KNA) Papst Benedikt XVI. hat in seiner Neujahrspredigt ein friedliches Zusammenleben der Völker, Kulturen und Religionen der Welt gefordert.

http://www.cibedo.de/sanktegidio119133786366013385620.html

22. Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Zur Fitra * gehören fünf Dinge: Die Beschneidung**, das Abrasieren der Schamhaare, das Kurzschneiden des Schnurrbarts, das Schneiden der (Finger- und Fuß-) Nägel und das Auszupfen der Achselhaare.“

http://islamische-datenbank.de/option,com_buchari/action,viewhadith/chapterno,70/min,20/show,10/

23. Just after the surgeon, inchibi, cuts the foreskin, he says to the initiate, “Yithi uyindoda,” or “Say: you’re a man!” At which point the initiate shouts, “Ndiyindoda!” or “I’m a man!” In addition to this verbal recognition of the boy’s status as a young man, the young man also receives a new name. … The first midnight following the circumcision, the abakwetha are woken and sent out of the hut into the dark of the night to bury their foreskin. In Mandela’s words, “The traditional reason for this practice was so that our foreskins would be hidden before wizards [Anm.: Zauberer, Hexenmeister] could use them for evil purposes, but, symbolically, we were also burying our youth.”

The next weeks or months are spent together as abakwetha secluded from regular society in the itonto. During this time of physical healing the young men are brought further into manhood by learning the histories and mysteries of the Xhosa men. During this time of seclusion, the young men are smeared with a white clay or chalk as a symbol of their new purity.

Samuel D. Giere, PhD: “This is my world!” Son of Man (Jezile) and Cross-Cultural Convergences of Bible and World

http://www.wartburgseminary.edu/uploadedfiles/Campus_Community/Faculty_Course_Materials/Giere/S%20D%20Giere%20-%20This%20is%20my%20world%20-%20Son%20of%20Man%20and%20Cross-Cultural%20Convergences%20of%20Bible%20and%20World%20-%20SBL%20-%20Nov%202010.pdf

24. Kölner Landgericht Az. 151 Ns 169/11

http://adam1cor.files.wordpress.com/2012/06/151-ns-169-11-beschneidung.pdf

25. Intact men enjoy four times more penile sensitivity than circumcised men, according to the "Fine-touch Pressure Thresholds in the Adult Penis" article published today in the British Journal of Urology International.

http://www.nocirc.org/touch-test/touchtest.php

P H O T O   G A L L E R Y - Introduction to the natural, intact penis

To fully appreciate the damage caused by circumcision, one must understand how the natural, intact penis should look and function. The photos on this page show the way that Nature/God intended the human penis to look and function.

Exterior Appearance of the Natural Penis (Flaccid)

Just as the female genitalia exhibit a wide variety of appearances of the labia and female foreskin (see the book "Femalia"), so too does the male foreskin reveal a wide variety of length, thickness and coloration. In the adult male, the foreskin accounts for 1/3 to 1/2 of the skin system of the penis, or about 15 square inches of erogenous inner and outer foreskin tissue.

http://www.circumcisionharm.org/gallery%20intact.htm

P H O T O   G A L L E R Y   O F   D A M A G E - Page 1

Images here reveal both routine and extraordinary damage from circumcision in infancy or childhood (physical damage only).
It does not account for adverse sexual, emotional/psychological, spiritual or self-esteem outcomes from the physical damage.

While the extremes of male and female genital cutting may differ in the effects upon individuals, one common denominator is the fact that no matter how "serious" or "minor" the public may perceive the differences in harm to be, the damage is often an all-consuming issue to the individual who must live with the loss of their inherent genital integrity, especially when the genital loss and scars were imposed on them when they could not consent, refuse or escape.

http://www.circumcisionharm.org/gallery1.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery2.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery3.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery4.htm

http://www.circumcisionharm.org/gallery5.htm

A Gallery of Circumcisions

Hautbrücken 1. Skin-bridges

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched1sb.html

Vernarbungen 3. Scarring

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched3sc.html

Krampfadern 5. Varicose veins

http://www.circumstitions.com/Restric/Botched5va.html

 

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Demonstration  pro Beschneidung  und Leserkommentar

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/juden-wollen-in-berlin-protestieren-demonstration-gegen-beschneidungsurteil,10809148,16989762.html
Juden in Deutschland wollen sich mit einer Demonstration in Berlin am 9. September gegen das Kölner Beschneidungsurteil wehren. Auch die Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg unterstützt den Protest.
Das Urteil, das die religiöse Beschneidung von Knaben zur Körperverletzung erklärt, habe eine Welle antisemitischer und antiislamischer Vorurteile geschürt, heißt es in einem Aufruf vom Dienstag, der von jüdischen Organisationen sowie der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg unterzeichnet ist. Juden und Muslime würden als „Kinderquäler“ dargestellt. Auch Muslime seien aufgerufen, am Protest auf dem Bebelplatz teilzunehmen, sagte Levi Salomon vom Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus.
Zentrale identitätsstiftende Bedeutung
Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung als „rechtswidrige Körperverletzung“ und damit als grundsätzlich strafbar bewertet. Der Bundestag hatte daraufhin in einer Resolution die Straffreiheit gefordert. Im Herbst soll eine gesetzliche Regelung gefunden werden.
Für Juden und Muslime habe die Beschneidung eine zentrale identitätsstiftende Bedeutung, heißt es in dem Aufruf, dem sich die Jüdische Gemeinde Berlin und die US-Organisation American Jewish Committee angeschlossen haben. Jüdische und muslimische Eltern würden ihre Kinder nicht weniger lieben als die Eltern der deutschen Mehrheitsgesellschaft. „Wir wehren uns dagegen, kriminalisiert oder als archaisch und blutrünstig hingestellt zu werden.“ (dpa)

Cyrano sagt:
Ich habe es satt, dass sich Juden ausgerechnet gegenüber denen, die für das Kindeswohl und für ein Menschenrecht eintreten, auf die Schoah berufen. Jeder Deutsche nicht jüdischen Glaubens, der eine der höchsten Errungenschaften der zivilisierten Gesellschaft verteidigt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, wird hier mit dem Antisemitismusvorwurf bombardiert. Das ist dumm, falsch und obendrein ein durchsichtiges Manöver zur Durchsetzung eines übergriffigen Interesses.
Es geht hier nicht im Geringsten darum, Juden in Deutschland zu diskriminieren, um damit an die furchtbarste und dunkelste Zeit deutscher Geschichte anzuknüpfen zu wollen. Eine solche Unterstellung ist eine Unverschämtheit, gegen die ich mich verwahre. Die Welt kreist nicht nur um den Planeten Judentum, es geht hier auch um Kinder von Muslimen und um alle Kinder jedweder Glaubensrichtung, der es einfallen könnte, an ihnen herumzuschneiden.
Nehmen Sie, liebe Teilnehmer und Organisatoren der Demonstration, bitte zur Kenntnis, dass die, die ein Menschenrecht verteidigen, nichts mit denen zu tun haben, die Menschenrechte mit Füßen getreten haben und die Menschen zu unwertem Leben deklariert haben. Das Recht und Wohl eines Kindes kann nicht gegen die Schoah aufgerechnet werden, zumal die Beschneidung Unmündiger unter Muslimen von der Legislative ebenfalls erlaubt werden soll, obwohl Muslime sich weder auf die Schoah berufen können, noch einen religiösen Grund nennen können, der sie zwänge, die Beschneidung an Unmündigen vorzunehmen.
Was die Juden hier mit ihrer theatralischen Empörung bewirken, ist, sie bringen unsere Regierung und unser Parlament dazu, aus Scham gegenüber dem Unrecht, das vor allem Juden widerfahren ist, ein Menschenrecht auszuhebeln. Ich empfinde auch Scham gegenüber den Juden, obgleich ich als Nachgeborener keine Schuld trage, aber ein Menschen- und Grundrecht wegen religiöser Zwangsvorstellungen auszuhebeln, das ist unannehmbar! Niemand will einen erwachsenen Juden oder Moslem daran hindern, sich beschneiden zu lassen. Aber dass Deutschland nun im Begriff ist, das Kindeswohl politischen und historischen Überlegungen zu opfern, das geht entschieden zu weit.

Bitte kommen Sie, liebe Demonstranten, endlich in der Moderne an, lassen Sie die Finger vom Geschlechtsteil Ihrer männlichen Säuglinge bzw. Kinder, billigen Sie auch Ihrem Kind zu, sich frei zu entscheiden, ob es dieses körperliche Zeichen der Zugehörigkeit zum Judentum oder zum Islam tragen will. Und geben Sie, liebe jüdischen Demonstranten, die Interpretation auf, dass ausgerechnet diese eine Stelle im alten Testament unverhandelbar sei, während viele andere Stellen längst nicht mehr wörtlich genommen werden. Sie werden feststellen, dass Sie immer noch Juden sein werden, wenn Sie Juden sein wollen. Ersetzen Sie bitte die Beschneidung durch eine symbolische Handlung und zwingen Sie nicht durch politischen Druck (auch aus Israel und der Türkei) das Verfassungsgericht, unsere Verfassung zu beugen!

 

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Wie mit dem Antisemitismusvorwurf die religiöse Beschneidung als unantastbarer Fetisch verabsolutiert wird.

Tagesspiegel vom 23. 8. 2012


„Das Beschneidungsurteil kommt einem Verbot der Religionsausübung gleich, sagt der Vizepräsident des Jüdischen Weltkongresses, Maram Stern. Und die Diskussion ist ein gefundenes Fressen für viele versteckte Antisemiten.“
Weiter: „Es ist die Rigidität, mit der plötzlich eine Debatte angezettelt wird, die vor dem Urteilsspruch des Kölner Landgerichts gar nicht stattfand. Es ist die im Gewande der Liberalität daherkommende Intoleranz einiger, die sich äußern. Es ist der heilige Eifer derer, die mit Religion gar nichts am Hut haben und doch wie mittelalterliche Inquisitoren auftreten.“
Anmerkung: Nicht „die Juden“, aber die orthodoxen und ultraorthodoxen (Berufs-)Juden sind wahre Meister im demagogischen Übertreiben und assoziativen Verdächtigen. Wann bitteschön hätte jemals ein säkularer Humanist einen Juden aufs Rad gespannt, peinlich verhört und auf den Scheiterhaufen gejagt. Was soll also diese aberwitzige Gleichsetzung mit mittelalterlichen Inquisitoren? Reicht es nicht, dass die diversen monotheistischen Abteilungen ihre Kriegsbeile im Kampf um die wahre Irrationalität immer wieder gegeneinander richteten und richten? Die orthodoxen Juden mögen bitte aufhören, Kritik und Ablehnung ihrer „Religion“ mit Gaskammer gleichzusetzen und sofort „Antisemitismus“ zu schreien, wenn es darum geht, Beschneidung bis zur Religionsmündigkeit aufzuschieben.
„Zuvor hatte sich der israelische Innenminister Jischai von der ultraorthodoxen Schas-Partei in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Merkel (CDU) gewandt. Er forderte sie auf, alles dafür zu tun, damit Juden nicht gezwungen würden, zwischen göttlichen und staatlichen Gesetzen zu wählen, sondern auch in Deutschland so leben könnten, wie es ihre Religion vorschreibe.“ http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rituelle-beschneidung-beschneidungsdebatte-empoert-israel-11867158.html
„Dieter Graumann, Präsident des „Zentralrats der Juden in Deutschland“, beobachtet gefährliche Töne im Zusammenhang mit der Beschneidungsdebatte.“
„Er beobachte, dass es Menschen gebe, die „ihre antijüdischen und antimuslimischen Ressentiments im Rahmen dieser Debatte ausleben“ wollten, dies geschehe „sehr häufig im Internet. Wenn man bestimmte Blogs liest, kann einem wirklich schlecht werden. Dort tummeln sich die, die Beschneidung sagen und Antisemitismus und Muslimfeindschaft meinen. Das gibt es häufiger und schriller, als viele denken.“
Als Beispiele für diese Schroffheit führte Graumann mehrere Beispiele an, wie etwa den ‚Offenen Brief der 700 Wissenschaftler an Bundesregierung und Bundestag', dieser sei ‚eine einzige Anklageschrift, ‚eine Schmähschrift, welche die jüdische Gemeinschaft heute und alle Juden seit Jahrtausenden vor uns als notorische Kinderquäler diffamiert. Da wird von namhaften Medizinern und Juristen behauptet, wir übten ‚sexuelle Gewalt' gegen unsere Kinder aus. Man tue Kindern nicht weh, heißt es dort, und dieser Satz wird auch noch marktschreierisch mit einem groben Ausrufezeichen versehen“'.
„Wir haben seit 4.000 Jahren Beschneidungen vorgenommen und werden das auch die nächsten 4.000 Jahre tun“, sagte Graumann der ‚Jüdischen Allgemeinen'. „Wir wissen alle, wie wichtig uns dieses religiöse Gebot ist. Wir werden es weitertragen, wie auch die 100 Generationen vor uns. Und ich habe keinerlei Zweifel, dass die Brit Mila in Deutschland legal ist und auch legal bleiben wird.“

http://www.kath.net/detail.php?id=37841
Anmerkung: Sich starrköpfig auf eine archaische Tradition zu berufen und prahlerisch zu verkünden, dass man von ihr nicht ablassen wolle, disqualifiziert diese ultraorthodoxen Fundamentalisten nicht nur, sondern läuft auf vorangekündigten Rechtsbruch hinaus. Eine wirklich säkular-demokratische Gesellschaft mit einem aufgeklärten Ethikrat würde sich so etwas nicht gefallen lassen, die Überzeugungen und Gefühle der nichtjüdischen und nichtmuslimischen Bevölkerungsmehrheit beherzigen/respektieren (anstatt auf ihnen herumzutrampeln) und der Beschneidung von unmündigen Knaben aus religiösen Gründen einen juristisch einwandfreien Riegel vorschieben.

 

Beschneidungsdebatte und Antisemitismusvorwurf.
Eine kurze Protestnote

Wie nicht anders zu erwarten, wurde und wird im Kontext der „Beschneidungsdebatte“ die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber den Juden exzessiv und in korrumpierender Absicht hervorgehoben. Deutschland hat aber nicht nur eine exklusive Verantwortung gegenüber den Juden, sondern gegenüber allen Opfern der Nazidiktatur.

Die besondere Lehre und Verantwortung, die aus den Erfahrungen mit dem deutschen Hitlerfaschismus folgt, besteht darin, sämtliche Bewusstseins- und Handlungsansätze kritisch aufzudecken und einzudämmen, die auf die Untergrabung und Zersetzung der säkular-menschenrechtlichen Gesellschafts- und Lebensordnung abzielen und die Prinzipien der kulturellen Moderne missachten, torpedieren und verleumden. Die kritisch-humanistische Leitorientierung lautet dementsprechend: „Wehret den Anfängen“ der Reinstallierung einer vormodernen Lebensführungsdiktatur unter religiösen oder quasi-religiösen Vorzeichen! Dazu zählen heute quantitativ und qualitativ primär der islamische Totalitarismus, sodann der quantitativ überschaubare und protestkulturell weitestgehend eingehegte einheimische Rechtsextremismus, der christliche Fundamentalismus sowie in Israel der politisch einflussreiche jüdische Fundamentalismus.

Der pauschale Diskurs über „Deutschland“ und „die Juden“ ist mittlerweile für alle nach 1945 geborenen aktiven Antifaschisten, Antifundamentalisten und Antitotalitaristen zu einer  unerträglich gewordenen moralischen Geiselhaft geworden, die auf folgenden unhaltbaren Zustand hinausläuft, nämlich im Endeffekt alles zu unterlassen, was den reaktionären, ultraorthodoxen Juden und der rechtsradikalen Schas-Partei missfällt bzw. von diesen Kräften demagogisch als „Antisemitismus“ verleumdet wird. (Dieses Diffamierungsparadigma liegt auch der Gleichsetzung von Islamkritik mit Rassismus zugrunde!! Ich empfehle hierzu noch einmal die sorgfältige Lektüre von S. 87unt-88unt in „Feindbild Islamkritik“.)

An der Seite der fortschrittlich-säkularen Kräfte Israels zu stehen, heißt heute auch Partei gegen die reaktionären, fundamentalistischen und ultraorthodoxen Abteilungen der Juden zu ergreifen. Die homogenisierende Rede vom „Judentum“ und „den Juden“ ist sowohl in ihrer abartigen rassenideologischen Nazi-Version, aber auch in ihrer schicksalsmythologischen Form unhaltbar.

Auf die Kritik an kritikwürdigen Zuständen, Praktiken und Ideologien nur deshalb zu verzichten, weil ihre Urheber und Verantwortlichen orthodoxe Juden sind, heißt nichts weiter als Verrat am humanistischen Universalismus zu begehen, den der Sohn eines jüdischen Rechtsanwalts am besten und prägnantesten auf den Begriff gebracht hat:

„Die Kritik der Religion endet mit der Lehre, dass der Mensch das höchste Wesen für den Menschen sei, also mit dem kategorischen Imperativ, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist“ (Karl Marx 1843/1844; MEW1, S. 385).

Direkt nach diesem Zitat schreibt Marx weiter:  „Verhältnisse, die man nicht besser schildern kann als durch den Ausruf eines Franzosen bei einer projektierten Hundesteuer: Arme Hunde! Man will euch wie Menschen behandeln.“

Genau darum geht es: Menschen und insbesondere Säuglinge und Kleinkinder sollte man menschlich behandeln. Und konkret: Das Menschliche hat Vorrang vor dem Religiösen (hier: dem Jüdischen und dem Islamischen). Eine Lektion, die sich die Mehrheit des deutschen Ethikrates noch aneignen muss.

In Anlehnung an Marx ließe sich bzgl. des geplanten deutschen Beschneidungsgesetzes sagen:
Arme unmündige Säuglinge und Kleinkinder! Man will euch verletzen, euer Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit missachten und euch zu Religioten verformen. Noch dazu zu solchen, die sich einträchtig beschneiden, um sodann gemäß apokalyptischen Wahnbildern übereinander herzufallen und Dauerkriege zu führen.

 

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