Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM)

Gegen die Gleichstellung und rechtliche Integration des Islam in Deutschland

Eine Entgegnung auf die grüne Islamlobby

 

Die Bundestagsfraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“ hat am 26.6.2012 eine „Grüne Roadmap zur Gleichstellung und rechtlichen Integration des Islam in Deutschland“ verabschiedet. In diesem Vorschlag, der im Grunde auf ein Ermächtigungsgesetz für eine antiaufklärerische Herrschaftsideologie hinausläuft, wird die Forderung erhoben, dem Islam und seinen Glaubensanhängern möglichst rasch den Staus einer Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes zuzuerkennen und mit den entsprechenden Privilegien auszustatten. Dazu gehören das Recht auf staatliche Einziehung der Mitgliedssteuern der Religionsangehörigen, das Recht auf die Erteilung von bekenntnisreligiösem (islamischen) Religionsunterricht im öffentlichen Schulsystem auf Kosten der mehrheitlich nichtmuslimischen Steuerzahler, das Recht auf islamische Seelsorge in Krankenhäusern, Justizvollzugsanstalten und in Bundeswehreinrichtungen, das Recht auf Bestattungen auf muslimischen Gräberfeldern kommunaler Friedhöfe, das Recht auf Verfügung über eine „angemessene“ Quantität und Qualität von Moscheen, das Recht bzw. der Anspruch auf die Einhaltung von religiösen Ernährungsregeln, das Recht auf Vertretung in den Beiräten der öffentlich-rechtlichen Medien; kurzum: das Recht auf umfassende Islamisierung und die Durchsetzung von Haram- und Halalregeln in einer mehrheitlich nichtmuslimischen und zu passiver Hinnahme befohlenen Aufnahmegesellschaft.

 

Bemerkenswert ist zunächst, dass sich „Bündnis 90/Die Grünen“ zum unkritischen Befürworter und Bewahrer des anachronistischen deutschen Staatskirchenrechts mit seinem überholten Privilegiensystem für religiöse gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften macht. Wie schon an anderer Stelle ausführlich dargelegt (1), wirkt die für Deutschland typische „staatkirchenrechtliche“ Tradition einer unvollendeten Trennung von Religion und Staat/Politik sowie die damit gesetzte Privilegierung religiöser gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungen wie ein Magnet auf die Anerkennungssehnsüchte der Islamverbände und ihrer Lobbyisten.

 

Nicht neu, aber immer wieder zu betonen, ist die absolute Ausblendung einer kritischen Betrachtung der grund- und menschenrechtswidrigen Konstitution des Islam seitens der „Grünen“. Nur vermittels dieser realitätsblinden „Totalabstraktion“ lässt sich überhaupt der irreführende Integrations- und Anerkennungsdiskurs gegenüber dem Islam aufrechterhalten. Übersehen wird erstens, dass der Religionsbegriff des Grundgesetzes unter dem Eindruck der kulturhistorischen Wirkung des Aufklärungshumanismus ein modernes Religionsverständnis unterstellt, wonach Religion gleich welcher Art keine absolute Geltungsmacht mehr beanspruchen kann, sondern eine Trennung von Religion, Staat, Recht und Privatsphäre vorausgesetzt ist. Genau diese Trennung hat der Islam in Lehre und Praxis eben nicht vollzogen. Solange er aber die Trennung von Staat und Religion ablehnt und eine (im Koran dargebotene) frühmittelalterliche Sozial- und Moralordnung als gottgewollt verabsolutiert, ist er primär als Ideologie zu betrachten und nicht per se als individualrechtlich zu schützende „Privatreligion“. Seine massiv in weltliche Strukturen einwirkenden Handlungsfolgen sind infolgedessen immer auch politisch - und damit nicht so ohne weiteres unter „Religionsfreiheit“ zu subsumieren. Zudem gewährt er keine Glaubensfreiheit und verknüpft Gläubigkeit untrennbar mit der Einhaltung grundrechtswidriger Vorschriften. Aus diesem Grund kann sich der säkular-demokratische Staat im Falle des Islam auch nicht auf einen inhaltsabstrakten, die konkreten Glaubensvorschriften ignorierenden, Neutralismus zurückziehen und darf auch nicht auf eine „scharfe Befragung“ verzichten oder gar einen privilegierenden Sonderstatus gewähren.

Zweitens: Da der Islam folglich in seiner vorherrschenden orthodoxen Form (Koran, Sunna, Scharia) massiv mit diversen Artikeln des Grundgesetzes kollidiert, sich nicht auf die Ausübung seiner eigentümlichen Rituale (Beten, Fasten, Pilgerreise, Feiertage) und spirituellen Belange beschränken lässt und grundsätzlich einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung widerstrebt, kann er auch keinen vollen Schutz des Grundgesetzes für sich in Anspruch nehmen. Generell muss deshalb die Einhaltung und der Schutz grund- und menschenrechtlicher Regelungen Vorrang haben vor dem Schutz eines religiösen Glaubens, der in wesentlichen Teilen auf der Befolgung verfassungswidriger religiöser Vorschriften beruht. Die bisweilen vorgebrachte rechtsdogmatisch konstruierte Unterscheidung zwischen ‚Überzeugung’ und ‚Handlung’ widerspricht nicht nur aufgrund ihrer mechanistischen Aufspaltung der integralen Logik menschlicher Lebenstätigkeit und ist mithin lebenswirklichkeitsfremd, sondern verkennt in Gänze die Wesensspezifik des Islam als einer vormodernen Vorschriftenreligion: Die Glaubensausübung der orthodox bzw. konsequent gläubigen Muslime muss sich in der konkret-praktischen Befolgung von alltagsbestimmenden Handlungsnormen realisieren und kann eben nicht auf das bloße (passive) ‚Haben’ von ‚Überzeugungen’ beschränkt werden.

 

Die Verfasser der Roadmap interessiert nur das Verhältnis zwischen dem von der politischen Klasse zunehmend unrepräsentativer verwalteten Staat einerseits und den Muslimen andererseits. Außer Betracht bleiben demgegenüber die einheimische Mehrheitsgesellschaft sowie die nichtmuslimischen Zuwanderer, die durch die Aufmerksamkeitsfixierung auf den Islam/die Muslime beständig zurückgesetzt und damit trotz deutlich besserer Integrationsleistungen diskriminiert werden. Auch ist angesichts diverser Umfrageergebnisse davon auszugehen, dass die Mehrheit in Deutschland eine zunehmende Islamisierung des öffentlichen Lebens ablehnt und gegen eine Hineinnahme des Islam in das staatskirchenrechtliche Privilegiensystem eingestellt ist. Die zentrale Ursache hierfür ist nicht eine fremdenfeindliche Gesinnung, wie von der Islamapologetik immer wieder fälschlich behauptet wird, sondern die überwiegende Erkenntnis, dass der Islam eine veraltete, grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung verkörpert, die den Grundprinzipien der kulturellen Moderne entgegengesetzt ist. Vor diesem Hintergrund wird eine fortgesetzte Islamisierungspolitik gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung sukzessive den Bürgerfrieden unterminieren, der dann erst wieder durch ein genuin demokratisches Plebiszit über die zukünftige Islampolitik hergestellt werden könnte.

 

Hinzu kommt, dass sich die einheimischen Bevölkerungen europaweit in einem Ablösungsprozess vom Religiösen befinden. Dafür sprechen sowohl die Kirchenaustritte als auch die sinkende Zahl von Kirchgängern. Dieser endogene Trend wird nun aber durch den aufgezwungenen Migrationsimport einer grund- und menschenrechtswidrigen Fremdreligion, die zu ostentativem Bekundungs und Missionierungseifer neigt, auf künstliche Weise beeinträchtigt. Auch vor diesem Hintergrund wäre die Hereinnahme des Islam in das staatkirchenrechtliche Privilegiensystem ein vermeidbares Provokationssignal für die sich säkularisierende Bevölkerungsmehrheit, die ihrerseits ein bereits vielfach verletztes Recht auf Identitätsbewahrung, Respekt und Aufrechterhaltung lebensweltlicher Intaktheit inklusive der „Freiheit vom Religiösen“ besitzt.

Wie wir bereits in einer Stellungnahme zur Einführung von Islamunterricht (IRU) in NRW dargelegt haben, kann Religionsfreiheit nicht gleichgesetzt oder konfundiert werden mit der Erteilung von staatlichem Religionsunterricht in Form eines bekenntnisreligiösen Unterrichts. Insofern ist es auch nicht Aufgabe des weltanschauungsneutralen Staates oder seiner Untergliederungen, aktiv (eigeninitiativ) und ohne Mandat der Bevölkerungsmehrheit in Form eines Volksentscheides die folgenschwere Einführung eines Bekenntnisunterrichts einer Zuwanderungsreligion zu betreiben - noch dazu, wenn deren Grundinhalte mit freiheitlichen Grundrechten kollidieren. Indem Staatsorgane in dieser Weise aufgrund intransparenter Interessen aktiv und begünstigend zugunsten einer bestimmten Religionsgruppe agieren und sich andererseits systematisch über die Interessen und Anliegen der Großgruppe der Religionsfreien und deren Recht auf negative Religionsfreiheit hinwegsetzen, verstoßen sie massiv gegen da Prinzip der weltanschaulichen Neutralität.

Auch ist aus dem Grundgesetz kein Rechtsanspruch ableitbar, dass Zuwanderer den Staat des weltanschaulich und kulturhistorisch anders gepolten Aufnahmelandes dazu verpflichten oder anhalten können, ihre Religion staatlich abzusichern und in Form von bekenntnisreligiösem Unterricht zu fördern.

Bei der Einführung von IRU auf Betreiben des Staates handelt es sich demnach um eine rechtsfreie politisch-ideologische Willkürentscheidung, die über keine ausreichende demokratische Legitimation verfügt.

Im Gegensatz zum Geist der Roadmap muss in Deutschland die Säkularisierung bzw. die Trennung von Staat und Religion vollendet werden. Eine schulpolitische Realisierung dieser Forderung hat die Kritische Islamkonferenz in ihrer Abschlusserklärung formuliert:

 

§ 2: Ziel ist eine säkulare Gesellschaft

1. Integration setzt Gemeinsamkeit voraus: Die staatliche Schule muss ein solcher Ort der Gemeinsamkeit werden und darf nicht nach den Vorgaben der Religionsgemeinschaften organisiert werden.

2. Die Abmeldung vom Biologie-, Sexualkunde-, Musik- oder Sportunterricht aus religiösen Gründen ist Ausdruck einer bildungs- und demokratiefeindlichen Einstellung und deshalb nicht zu dulden.

3. Wir fordern die kopftuchfreie Schule, um die Entwicklung von Mädchen und jungen Frauen im Sinne einer freien Selbstbestimmung jenseits patriarchaler Normen zu unterstützen.
4. Anstatt flächendeckend einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einzuführen, ist ein neues Schulfach „Religions- und Weltanschauungskunde“ angezeigt, in dem die Herwachsenden neutral und sachlich über die Grundinhalte der Religionen sowie der philosophisch-humanistischen Religionskritik und der säkularen Ethik informiert und unterrichtet werden.“

 

Primäre Aufgabe des deutschen Bildungssystems wäre es demnach, den Heranwachsenden gerade auch aus islamischen Herkunftsmilieus auf nachhaltige Weise die (europäischen) Werte und Grundnormen einer säkular-demokratischen Gesellschafts- und Lebensordnung zu vermitteln und den eingeschlagenen Irrweg zu verlassen, in Form einer religiösen Identitätspädagogik desintegrative Mentalitäten zu bestärken und zu verfestigen.

 

 

1. Hartmut Krauss: Die reaktionären Implikationen der deutschen Religionsauffassung - Segen und Alibi für die Etablierung der islamischen Herrschaftskultur. In: HINTERGRUND II-2011, S. 22-42.

10.07.2012

 


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