Stellungnahme der

Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte GAM e.V.

zum

Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus



Die Bundesregierung will vorgeblich den Kampf gegen Rassismus und Rechtsextremismus verstärken und dafür zwischen 2021 und 2024 mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Das klingt abstrakt gut. Bei näherer Betrachtung des entsprechenden Maßnahmenkatalogs

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1819984/4f1f9683cf3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1

zeigt sich aber, dass es sich dabei um eine zynische begriffliche Sinnverfälschung handelt. Denn zum einen findet die Bekämpfung des quantitativ und qualitativ gewichtigeren zugewanderten Rechtsextremismus islamisch-orientalischer Prägung neben einer wahren Flut verschwurbelter Leerformeln überhaupt keine Erwähnung, während der einheimische Rechtsextremismus weder inhaltlich genauer definiert noch organisationspolitisch klar umrissen wird. Zum anderen – und darin liegt der eigentliche Kern – ist das gesamte Papier im Grundsatz darauf ausgerichtet, islam- und migrationskritische Einstellungen und Meinungsäußerungen pauschal zu diskriminieren und zu delegitimieren bzw. mit „Rassismus“ und „Rechtsextremismus“ gleichzusetzen. (Siehe explizit die Punkte 10 und 14).

Einmal mehr wird hier der Rassismusbegriff dazu missbraucht, jede Kritik an Zuwanderern, an deren Einstellungen, Handlungsweisen, weltanschaulich-normativen Orientierungen etc. – und zwar unabhängig von ihrer realen Tragfähigkeit – von vornherein durch Diffamierung abzuwehren. Letztendlich geht es darum, die nichtmuslimische Bevölkerungsmehrheit im Interesse der verordneten Massenimmigration aus vornehmlich islamischen Ländern auf perfide Weise politisch-ideologisch zu züchtigen und den Islam sowie seine überwiegend orthodoxen und radikalen Träger gewissermaßen unter Naturschutz zu stellen: Kritik am Islam=Rassismus; Kritik am herrenmenschlich-islamischen Diskurs gegenüber Ungläubigen=Rassismus; Kritik an der minderwertigen Rolle der Frau im Islam=Muslimfeindlichkeit; Kritik an den islamischen Rechtsvorstellungen= Rassismus; Kritik an den orthodoxen und radikalen Trägern der islamischen Herrschaftskultur=„Du bist ein antimuslimischer Rassist“ u.s.w.


Zudem ist Folgendes zu kritisieren: Anstatt die zivilgesellschaftliche Bekämpfung der antisäkularen und menschenrechtsfeindlichen Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur und ihrer „islamistischen“ Speerspitze in Deutschland zu fördern, wirft der postdemokratische deutsche Parteienstaat obskuren muslimischen Organisationen und islamapologetischen Netzwerken bzw. Seilschaften zwischen Politik, Islamverbänden, Stiftungen, NGOs, Asylindustrie und islamophilen Einrichtungen riesige Mengen Steuergelder in den Rachen und fördert damit unter dem Vorwand der „Rechtsextremismusbekämpfung“ in Wahrheit den Vormarsch einer durch und durch reaktionären Gesinnungsgemeinschaft nebst einheimischen Komplizen.

Dabei reiht sich dieser in Rede stehende kostspielige Maßnahmenkatalog nahtlos ein in die von uns bereits ausführlich dargelegte Herrschaftsstrategie der politischen Unterwerfung und ideologischen Anpassung der Mehrheitsbevölkerung an die muslimische Massenzuwanderung, die einen neuen Rahmen der innenpolitischen Konfliktentwicklung setzt:

„Um die postdemokratisch beherrschte Bevölkerungsmehrheit für die Akzeptanz der Ausbreitung und Festsetzung islamischer Herrschaftskultur sowie der muslimischen Bestandserhaltungsmigration zu gewinnen, werden die benannten Ideologien (Postmodernismus, Kulturrelativismus, Diversitätsfetisch, Sinnentstellung der ‚offenen Gesellschaft‘ etc.) und einschüchternden Diffamierungen nicht nur über die expliziten politisch-ideologischen Diskurse vermittelt, sondern durchziehen sämtliche ‚meinungsbildenden‘ Apparate. D.h. Islamverteidigung und -schönfärbung sowie die Beschwörung einer ‚Willkommenskultur‘ für irregulär und massenhaft eingedrungene sowie oftmals betrügerische und kriminelle Zuwanderer erfolgt in unterschiedlichster Verpackung: als Lerninhalt; neue Rechtsnorm; sprachlich frisierte Nachricht; selektive Präsentation von Vorzeigeflüchtlingen, die kontrafaktisch das Ganze suggerieren sollen; Fernsehkommentar; Zeitungsartikel; Theaterstück; Fernsehspiel; Sportübertragung etc. mitsamt den darin enthaltenen mehr oder minder offenen moralischen Botschaften (verdeckte Anordnung von Lebensregeln/Handlungsaufforderungen/Denknormen/Wertungen etc.). Im Einklang damit sollen die Beherrschten bei Strafe des Rassismusvorwurfs in eine ihnen migrationspolitisch aufgenötigte Haram- und Halal-Kultur einwilligen bzw. sich dieser unterordnen, wie sie von den islamischen Siedlern eingeschleppt wird und sich mit allen negativen Begleiterscheinungen zunehmend ausbreitet.

(…)

Demgegenüber gilt es in aller Entschiedenheit Folgendes zu betonen: ‚Grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauungen und kulturelle Traditionen – auch und gerade religiöser Art – dürfen nicht verklärt, beschönigt und verharmlost werden, bloß weil sie vordergründig und oberflächlich betrachtet ‚anders‘, ‚fremd‘, ‚nichtwestlich‘ etc. sind. Die aufklärungshumanistische Religions- und Herrschaftskritik als wesentliche europäische Identitätsgrundlage kennt keinen relativistischen ‚Kulturbonus‘, sondern richtet sich gegen alle reaktionär-antiemanzipatorischen Herrschafts- und Ideologieformen. Deshalb ist es auch völlig verfehlt, ‚kulturelle Vielfalt‘ an sich, also ohne kritische Reflexion der jeweiligen Kulturen und gänzlich inhaltsabstrakt, zum Fetisch zu erheben. Die Duldung, ja Förderung und Bejubelung des ausufernden Migrationsimports unaufgeklärter, rückständiger und autoritärer Kulturen, die mit den europäischen Grundwerten unvereinbar sind und deshalb weder ‚Toleranz‘ noch ‚Respekt‘ verdienen, ist kein Zeichen von Stärke, sondern führt mittel- und langfristig zur Schwächung und ‚bunten‘ (Selbst-)Zerstörung der europäischen Moderne.“

http://www.gam-online.de/text-Unterwerfung.html

( 03.12.2020 )