Hartmut Krauss



Der Islam gehört zu Deutschland“ . . .

als ultrareaktionärer Problemgegenstand



„Der Islam gehört zu Deutschland.“ Dieser Satz des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff hat aussagelogisch den gleichen Status wie der Satz „Die NPD, Castortransporte sowie Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie gehören zu Deutschland.“ Als deskriptive Urteile bzw. bloße Existenzbehauptungen sind beide Sätze zutreffend und unbestreitbar.

Im Falle des Satzes von Wulff wäre dann aber noch aufzuklären, wie der Islam nach Deutschland gekommen ist. Dazu gehörte insbesondere die Rekapitulation des Wirkens des Muftis von Jerusalem, Amin el-Husseini, an der Seite der Nazis1; die Rekonstruktion des Netzwerks zwischen Nazis, Geheimdiensten und Muslimbrüdern nach dem Zweiten Weltkrieg2 sowie das Anwerbeabkommen zwischen Westdeutschland und der Türkei, das auf Drängen der Türkei und mit nachhaltigem Druck seitens der NATO-Hauptmacht USA zustande kam3.

Als ehemalige Kernfigur der politischen Klasse in Deutschland, die relativ gleichförmig und einseitig globalkapitalistischen Geschäfts- und Exportinteressen und der damit korrespondierenden kulturrelativistischen Leitideologie folgt, gab Wulff, „guter Freund“ auch der Paten des repressiven AKP-Regimes und deren Abordnung in Deutschland4, seinem Satz eine präskriptive, positiv wertende Konnotation mit folgender Bedeutungsverschiebung: Der Islam ist als passförmiges kulturelles Zubehörteil willkommen in Deutschland.

In dieser latent präskriptiven Bedeutung ist der Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“ nun allerdings ein echter politischer Skandal. Denn er fälscht einen multiplen gesellschaftlichen Problemgegenstand in eine positive Erscheinung um und diktiert „von oben“ ohne nähere Sachaufklärung eine entsprechende positive Bewertung. Damit spaltet er das Land in eine herrschende Gruppe, die den Islam verharmlost, protegiert und mit seinen Protagonisten paktiert und in eine politisch-medial auf postdemokratische Weise beherrschte Mehrheit, die dem Islam kritisch gegenübersteht.



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Warum ist eine euphemistische „Willkommenskultur“ gegenüber dem Islam, obendrein verbunden mit vielerlei Privilegierungen gegenüber nichtmuslimischen „Zuwandererkulturen“, unangebracht?

Schon der erste Blick auf den Erkenntnisgegenstand Islam zeigt ein sehr düsteres Bild: Weltweit bomben, morden und terrorisieren Akteure mit unterschiedlichen Bezeichnungen, aber mit relativ einheitlicher Ideologie und gleichförmigen Hass „Ungläubige“ im Namen des Islam. Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht islamische Gewalttäter im Namen und zum Wohlgefallen Allahs „Ungläubige“, Abtrünnige, Glaubenskonkurrenten etc. in den Tod reißen. Der Handlungsbogen dieser tagtäglich zu beobachtenden islamischen Gewaltpraxis durchzieht nahezu den gesamten Herrschaftsraum mit dominierenden oder zahlenmäßig starken muslimischen Bevölkerungsanteilen und reicht von Nord- und Mittelafrika sowie dem gesamten Nahen Osten einschließlich der Südrepubliken der ehemaligen UdSSR über den Iran, Afghanistan, Pakistan und Indien bis nach Malaysia und Indonesien.

Um die inhaltlich-normativ eindeutig vorhandene Verbindungs- und Anknüpfungslogik zwischen dem orthodoxen Islam und seiner islamistischen Zuspitzung zu verschleiern, wird in den interessenpolitisch gelenkten Medien die Legende vom „Guten Islam“ propagiert, dem der „böse Islamismus“ als angeblich missbräuchliches Fälschungsprodukt gegenübersteht. In Wahrheit aber handelt es sich bei den islamisch inspirierten Terroristen und Selbstmordattentätern keinesfalls um Akteure, die ihre religiöse Weltanschauung strategisch bewusst verfälschen und zweckentfremden, also im Sinne eines vorsätzlichen Betrügers vorgehen. Vielmehr sehen wir hier Menschen am Werk, die subjektiv-ideologisch zutiefst überzeugt sind und ihre Glaubensauslegung für die „‚einzig wahre“’ halten. Das objektiv Verhängnisvolle, aber mit großem Manipulationsaufwand Verleugnete besteht nun darin, dass sich sehr wohl aus dem Koran und der Sunna Aussagen, Handlungsanleitungen und Vorbilder „herausholen“ lassen, die ihr Tun begründen und rechtfertigen. (Siehe die im Anschluss an den Text angegebene Literatur.)

Auch unter den kräftepolitisch anders gelagerten Bedingungen der westlichen Einwanderungsländer, wo offene Gewaltanwendung derzeit strategisch inopportun erscheint, sind zahlreiche muslimische Organisationen, Moscheevereine, Imame und Prediger aktiv, die für den Dschihad, den multistrategischen Kampf für die islamische Weltherrschaft, mobilisieren, rekrutieren, Spenden sammeln etc. In der manipulativen Diktion der überwiegend proislamischen Medien gelten diese subterroristischen Akteure als „friedliebende Muslime“. Zudem hat sich gezeigt, dass auch nach dem 11. September 2001 islamische Terroranschläge und Mordtaten in westlichen Ländern auf der Tagesordnung stehen (Madrid, London, Holland, Frankfurt am Main, Boston, Paris, Brüssel etc.).

Prinzipiell aber folgt die Aufgabenverteilung zwischen „gemäßigtem“ und „militantem“ Flügel der islamischen Herrschaftsbewegung dem jeweiligen konkreten Kräfteverhältnis. Solange Überlegenheit und/oder physische Schlagkraft gewährleistet sind, dominiert das strategische Konzept des „offenen Dschihad“. Erweist sich hingegen der Feind (die Kultur der Ungläubigen) als überlegen, wird auf das Mittel der Propagandaarbeit nach innen und außen gesetzt und eine Politik der Islamisierung auf leisen Sohlen betrieben. Dabei geht es um die sukzessive und systematische Eroberung und Ausdehnung sozialer Handlungs- und Herrschaftsräume, in denen islamische Normen, Gesetze, Regeln, Vorschriften etc. eine unanfechtbare Geltung erlangen. In der These 20 der „Islamischen Charta“ des Zentralrates der Muslime werden die Eckdaten dieses Islamisierungsprogramms detailliert benannt. „Dazu gehören u.a.:

Einführung eines deutschsprachigen islamischen Religionsunterrichts

Einrichtung von Lehrstühlen zur akademischen Ausbildung islamischer Religionslehrer und Vorbeter (Imame)

Genehmigung des Baus innerstädtischer Moscheen

Erlaubnis des lautsprecherverstärkten Gebetsrufs

Respektierung islamischer Bekleidungsvorschriften in Schulen und Behörden

Beteiligung von Muslimen an den Aufsichtsgremien der Medien

Vollzug des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten

Beschäftigung muslimischer Militärbetreuer

Muslimische Betreuung in medizinischen und sozialen Einrichtungen

Staatlicher Schutz der beiden islamischen Feiertage

Einrichtung muslimischer Friedhöfe und Grabfelder.“5

Insgesamt ist damit das Aufgabenfeld eines religiös-herrschaftskulturellen Durchdringungsprogramms abgesteckt, das auf der staatlich abgesicherten Deutschen Islamkonferenz unter dem wohlklingenden Deckmantel einer auf „Anerkennung“ beruhenden Pseudointegrationspolitik besprochen und dann von den Regierungsinstitutionen in Bund und Ländern Stück für Stück umgesetzt und zum Teil in „Staatsverträge“ gegossen wird.



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„Der Islam gehört zu Deutschland“ - das bedeutet einerseits eine massive Ansammlung ultrareaktionärer Kräfte und Organisationen als Folge einer ungesteuerten Einwanderungspolitik. So liegt das amtlich registrierte Personenpotenzial des immigrierten islamisch geprägten Rechtsextremismus mit insgesamt mit 43.890 Personen (2013: 43.190; 2010:37.400 Personen, 2009: 36.270 Personen und 2008: 34.720 Personen) und vor allem proportional zur Bezugsgruppe (einheimische Bevölkerung insgesamt/islamisch geprägte Zuwanderer insgesamt) deutlich über dem Personenpotenzial des einheimischen Rechtsextremismus mit 21.000 Personen. (2008 lag es noch bei 30.000, 2009 bei rund 26.600 und 2012 bei 22.150 Personen.)

Im Verfassungsschutzbericht von 2011 (Vorabfassung) heißt es: „Die IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüs, H.K.) ist mit einer geschätzten Mitgliederzahl von 31.000 die größte islamistische Organisation in Deutschland“ (S. 250). Hierbei muss berücksichtigt werden, dass womöglich nur die männlichen Haushaltsvorstände, aber nicht die übrigen Familienangehörigen als Mitglieder gezählt werden. Die IGMG selbst nannte 2005 „eine Mitgliederzahl von in Deutschland 57.000 und europaweit 87.000 Personen“ (Verfassungsschutzbericht 2006, S. 239). Im Vergleich dazu haben NPD, „DIE RECHTE“, „Bürgerbewegung pro NRW“ und „Der III. Weg“ zusammen „nur“ 6.850 Mitglieder. Allein die „Grauen Wölfe“ haben in Deutschland, organisiert in der „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland“, mit ca. 7.000 Personen mehr Mitglieder als dieser Parteienblock der einheimischen Rechtsextremisten. Hinzu kommt, dass diese islamistisch-nationalistische Rechte verstärkt unter jungen türkischstämmigen Zuwanderern wirbt und die einheimischen Parteien unterwandert. „Wenn in der Essener Grugahalle Tausende türkische Rechtsradikale zusammenkommen, machen wir uns keine Sorgen“, stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel zutreffend fest. „Aber wenn 100 NPD-Mitglieder aufmarschieren, organisieren wir sofort eine Gegendemo.“6

Darüber hinaus sind die ca. 8350 Salafisten in Rechnung zu stellen7, die nicht nur durch Koranverteilungsaktionen, sondern auch durch aggressives Auftreten in der Öffentlichkeit von sich Reden machten, als zum Beispiel in Bonn bei einem gewalttätigen Auftritt gegen das Zeigen von Mohammed-Karikaturen drei Polizisten durch Messerattacken eines Salafisten schwer verletzt wurden.

Bei dieser Abteilung streng gläubiger Muslime handelt es sich um aktivistische Vorkämpfer, aber nicht um Verfälscher des orthodoxen Islam, die sich strikt am Vorbild des Propheten Mohammed und den ersten drei Generationen seiner Anhängerschaft orientieren. Der Name leitet sich ab von der arabischen Bezeichnung as-salaf as-salih, was so viel bedeutet wie: die frommen Vorfahren. Der Unterschied zum orthodoxen Mainstream-Islam besteht darin, dass die Festlegungen der vier sunnitisch-islamischen Rechtsschulen abgelehnt und nur Koran und Sunna als verbindliche Richtschnur anerkannt werden.

Zum weltanschaulich-politischen Standardrepertoire der Salafisten gehören die radikale Ablehnung der säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung sowie die militante Bekämpfung der Ungläubigen einschließlich ihrer Wertorientierungen. Darüber hinaus fungiert der Salafismus als ideologische Grundlage für Terroristen, die sich auf den Islam berufen. Aus der Salafistenszene gingen sowohl zwei Mitglieder der aufgeflogenen Sauerland-Gruppe, der Attentäter vom Frankfurter Flughafen, Arid Uka, sowie eine ganze Reihe von deutschen Dschihadisten hervor, die in Kampfgebiete nach Afghanistan, Pakistan und Tschetschenien zogen oder aktuell nach Syrien ziehen. Gegenwärtig ist die deutsche Salafistenszene darum bemüht, unter Flüchtlingen neue Anhänger zu rekrutieren.

Neben diesem explizit „extremistischen“ Spektrum sind die vier im „Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland“ (KRM) zusammengeschlossenen Islamverbände zu nennen, die den orthodox-konservativen, zwar nicht militanten, aber inhaltlich grund- und menschenrechtswidrigen „Mainstream-Islam“ der „streng gläubigen“ Muslime vertreten. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen Organisationen um

1) die „Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.“ (DITIB) mit ca. 120.000 Mitgliedern, die den türkischen Staatsislam in Deutschland vertritt und als verlängerter Arm der AKP in Deutschland fungiert;

2) den Islamrat der Bundesrepublik Deutschland, einer Dachorganisation diverser Vereine mit zusammen ca. 136.000 Mitgliedern, der von der genannten IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüs) dominiert wird;

3) den Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD), der islamische Verbände nichttürkischer, insbesondere arabischer Herkunft vertritt, die zusammen etwa 15.000 Mitglieder zählen;

4) den Verband der islamischen Kulturzentren in Deutschland e. V. (VIKZ), der nach DITIB und IGMG die drittgrößte türkische Organisation in Deutschland ist. Nach eigenen Angaben verfügt die Organisation über 320 „islamische Kulturzentren“ und Heime, in denen jährlich 60.000 Jungen und Mädchen islamgerecht geschult werden.

Als wesentliches ideologisches Indoktrinations- und Propagandanetzwerk sind auch die deutschen Filialen der Gülenbewegung anzuführen, die als eine Art islamische Scientology fungiert.8



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Agieren die zuvor genannten Organisationen und Islamverbände als Schrittmacher und Vorhut der langfristig angelegten Islamisierung des deutschen Gesellschaftssystems, so bilden die orthodox-islamisch geprägten Zuwanderermilieus das soziale Hinterland dieses Prozesses. Zwar fühlen sich nach einer Untersuchung im Auftrag der deutschen Islamkonferenz von 2009 nur weniger als ein Viertel der Muslime durch die genannten Islamverbände vertreten9. Dennoch dürfte aber eine recht große weltanschaulich-normative sowie gesinnungspolitische Konvergenz zwischen dem Koordinierungsrat der Muslime und denjenigen Muslimen bestehen, die sich selbst als „gläubig“ bzw. „sehr gläubig“ definieren. So erklärten laut der Studie „Muslime in Deutschland“ (2007)10 nur 4,5% der Befragten „absolut nicht gläubig“ zu sein und weitere 8,1% bezeichneten sich als „eher nicht gläubig“. Demgegenüber gaben 53,5% an „eher gläubig“ und 33,8% „sehr stark gläubig“ zu sein. Auch 85% der jugendlichen Muslime beschrieben sich als eindeutig gläubig und nur 4,8% als gering/nicht religiös, wobei bei ihnen ein noch höherer Grad an religiöser Bindung anzutreffen ist als in der muslimischen Allgemeinbevölkerung.

67,1% der Befragten aus der muslimischen Allgemeinbevölkerung stimmten der nachstehende Aussage eher (27%) oder völlig (40,1%) zu: „ Mein Glaube ist die Richtschnur für alle meine Entscheidungen im Alltag“. Noch etwas höher ist die Alltagsrelevanz des Islam für die muslimischen Jugendlichen mit 70,9%. 89% der Befragten glaubten, dass der Koran die wahre Offenbarung Gottes ist und immerhin noch 68,6% sind der Überzeugung, dass sie ins Paradies kommen, wenn sie als rechtschaffener Muslim/rechtschaffene Muslimin gelebt haben. 47,3% waren der Auffassung, dass jeder gute Muslim verpflichtet ist Ungläubige zum Islam zu bekehren, aber für 29,9% sollte es verboten sein, Moslems dazu zu bringen, ihre Religion zu wechseln. 31,8% stimmten der Aussage zu „Wer die Regeln des Korans nicht wörtlich befolgt, ist kein richtiger Moslem“. 43,3% waren der Ansicht, dass Menschen, die den Islam modernisieren, die wahre Lehre zerstören. 15,6% gingen davon aus, dass die Nichtmuslime von Allah verflucht sind.

Insgesamt ist demnach von einer recht eindeutig identifizierbaren Zwei-Drittel-Mehrheit orthodox-gläubiger Muslime in Deutschland auszugehen. Betrachtet man die Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“11, so ist der noch höhere und zugleich fast gleich hohe Anteil von „Religiösen“ bzw. „Stark Religiösen“ unabhängig von der Herkunftsregion bzw. den Herkunftsländern bemerkenswert. So bezeichnen sich 89% der Muslime aus Südosteuropa (Albanien, Ex-Jugoslawien, Bulgarien), knapp 90% der türkischstämmigen Muslime und eine ebenso große Prozentzahl von Muslimen aus Süd-/Südostasien als „religiös“ bzw. „stark religiös“. Bis auf zwei Prozent sind fast alle Muslime aus Nordafrika sehr gläubig, davon 34% „sehr stark gläubig“. Auch 87% aus dem sonstigen Afrika sind stark oder sehr stark gläubig. „Muslime aus dem Nahen Osten schätzen sich als gläubig bis sehr gläubig ein. Im Privaten übt ein großer Teil, bisweilen sogar die Mehrheit von ihnen, regelmäßig religiöse Handlungen aus. Institutionalisierte religiöse Angebote, wie Gottesdienste oder das Engagement in religiösen Vereinen, nehmen sie indes selten wahr“ (S. 311).

In einer im Dezember 2013 vorgestellten Studie wurde nachgewiesen, dass „religiöser Fundamentalismus“12 unter den in Europa lebenden Muslimen deutlich weiter verbreitet ist als unter Christen. „Fast 60 Prozent stimmen der Aussage zu, dass Muslime zu den Wurzeln des Islam zurückkehren sollten; 75 Prozent meinen, dass nur eine Auslegung des Korans möglich ist, an die sich alle Muslime halten sollten; und 65 Prozent sagen, dass ihnen religiöse Regeln wichtiger sind als die Gesetze des Landes, in dem sie leben“ (Koopmans 201313, S. 22). Insgesamt ermittelt die Studie 44% konsistente Fundamentalisten unter den europäischen Muslimen, währenddessen nur ca. 4 Prozent der Christen als „konsistent fundamentalistisch“ zu bezeichnen sind.

Fest eingelagert in diese orthodox-konservativen Milieus der „Mehrheitsmuslime“ sind repressive Alltagspraxen, die immer wieder im Kontext von Zwangsverheiratungen und Ehrenmorden zum Vorschein kommen. So ist für die Ehen der in Deutschland lebenden islamischen Zuwanderer davon auszugehen, dass diese in etwa der Hälfte der Fälle nicht auf freier Partnerwahl basieren, sondern „arrangiert“ oder erzwungen wurden. „Zwangsheirat“, so Egon Flaig in einem Interview vom 25.12.2009, „betrifft wahrscheinlich mehrere hunderttausend muslimische Frauen in Deutschland. Frauen, die ohne und wider ihren Willen verheiratet werden, befinden sich lebenslänglich in Unfreiheit. Wer das leugnet steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes und pfeift auf die Menschenrechte. Alle diese Ehen sind nach Artikel 4 der Menschenrechte null und nichtig. Die Bundesrepublik Deutschland macht sich täglich mitschuldig, indem sie diese Form der Unfreiheit auf ihrem Territorium duldet und sogar noch durch Sozialhilfe alimentiert.“14

Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Familiennachzug gemäß muslimischen Heiratsregeln und im Kontext unfreiwilliger Eheschließungen als verfestigender Prozessfaktor von religiös-herrschaftskulturell bedingtem Abgrenzungsverhalten wirkt und somit eine zentrale Integrationsbarriere darstellt.

Nur ein Bruchteil bzw. eine kleine Minderheit der von Zwangsverheiratung betroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland sucht Beratungs- und Schutzeinrichtungen auf. Von denjenigen, die das tun, gehörten laut einer Studie 83 Prozent der islamischen Glaubensgemeinschaft an. 9,5% entfielen auf das Jesidentum, 3% auf ein christliches und 1% auf ein hinduistisches Herkunftsmilieu. Von 2,5% wurde „keine Religionszugehörigkeit“ angegeben. 67% der Betroffenen waren bereits in ihrer Erziehung familiärer Gewalt ausgesetzt. Hinsichtlich der Durchsetzung von Zwangsverheiratung waren über 70% von Beschimpfungen, Erniedrigungen, Drohungen und Erpressungen betroffen. Über die Hälfte war körperlichen Angriffen ausgesetzt; 27% wurden gar mit Waffen bzw. mit Mord bedroht. 11% gaben an, mit sexueller Gewalt und Belästigung konfrontiert worden zu sein15.

Unter den Bedingungen der unmittelbar-wirkungsmächtigen Erfahrung einer normativ divergierenden modernen Lebensumwelt, wie sie in der westlichen Einwanderungsgesellschaft allgegenwärtig ist, kann durchaus von einer Eskalierung der islamisch-patriarchalischen Unterdrückungsstrategien ausgegangen werden. So haben türkische Männer insgesamt ein mehr als dreimal höheres Risiko für Partnertötungen als deutsche Männer. Auf der Kehrseite der Medaille geben 30% der türkischen gegenüber 13% der befragten deutschen Frauen an, „durch ihren aktuellen Partner körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren zu haben. Besonders auffällig ist die deutlich höhere Belastung türkischer Frauen mit schweren Formen der Gewalt (z. B. Würgen, Verbrühen), Bedrohungen mit Waffe sowie auch Todesdrohungen.“16

Die viel zitierten Ehren- oder besser: Schandmorde bilden dabei nur die Spitze des Eisbergs bzw. das brutal-tödliche Endglied einer islamisch bestimmten, religiös-patriarchalischen Herrschaftskultur, das dann zum Tragen kommt, wenn dem extremen repressiven Unterwerfungsdruck der autoritär-patriarchalischen Familien in letzter Konsequenz widerstanden wird. In der Studie „Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005“, in der von einer generellen Untererfassung von beträchtlichen 20% ausgegangen wird, wurde für den genannten Zeitraum eine Opferzahl der 78 untersuchten Fälle von 109 ausgewiesen. „Den 109 Opfern stehen 122 Täter entgegen, in 68% der Fälle wurde ein Täter ermittelt, in 14% zwei, in 13% drei, in drei Fällen vier Täter und in einem Fall fünf“ (Oberwittler/Kasselt 2011, S. 76). „Unter den Herkunftsländern dominiert die Türkei als Geburtsland der Täter mit 63% und in Hinblick auf die Staatsangehörigkeit mit 66%. Danach folgen arabische Länder (14%), Länder des ehemaligen Jugoslawien und Albanien mit 8% und Pakistan und Afghanistan mit 6%.“ (ebd. S. 85f.)

Detaillierte Fallbeschreibungen anhand der Beobachtung von Gerichtsprozessen, die einen mikrostrukturellen Einblick in konservative islamische Sozialmilieus vermitteln, findet man auf der Internetseite des „Vereins für Menschenrechte und Integration“ peri e.V.17

Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass orthodoxe und „fundamentalistische“ Einstellungen, Dispositionen und Praktiken unter Muslimen in Europa und Deutschland18 nicht etwa ein irrelevantes Randphänomen darstellen, sondern ein Kernphänomen, das - in enger Verbindung zu den staatlich gestützten Islamisierungsprozessen sowie in Anbetracht der signifikant höheren Gewaltaffinität und Demokratiedistanz von Muslimen - in den Brennpunkt kritischer Theorie und widerständiger politischer Praxis gehört.



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In zahlreichen Büchern und Veröffentlichungen wurde nachgewiesen, dass es sich beim Islam in seiner objektiven Gestalt um eine grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung mit einem absoluten Geltungs- und Herrschaftsanspruch handelt19.

Dieser ausschlaggebende und dogmatisch unrevidierte Kernislam, um den es geht, ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

° Er schließt eine Gleichberechtigung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen grundsätzlich aus und legt stattdessen eine hierarchische Rangabstufung zwischen ihnen fest.

° Er gewährt kein Recht auf die freie individuelle Wahl einer Weltanschauung sowie kein Recht auf freie (auch religionskritische) Meinungsäußerung.

° Er legt eine repressiv-patriarchalische Geschlechterbeziehung fest, in der Frauen systematisch entrechtet, unterdrückt und als moralisch defizitäre Wesen angesehen und behandelt werden.

° Er negiert nicht nur das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt (negative Religionsfreiheit), sondern bedroht Glaubensabtrünnige mit dem Tod bzw. drakonischen Ersatzstrafen.

° Als vormoderne patriarchalische Herrschaftsideologie verletzt der Islam das Recht auf freie Partnerwahl und befestigt normativ das archaische Konzept der „Ehre“,

etc.

Aufgrund dieser Eigenschaftsmerkmale kann der Islam niemals Bestandteil einer aufgeklärten, säkular-demokratischen Verfassungs- und Gesellschaftsordnung sein. Deshalb ist es auch absolut unverantwortlich, ihn in das ohnehin überholte deutsche Staatskirchenrecht integrieren zu wollen.

Ein weiteres reaktionär-menschenrechtsfeindliches Eigenschaftsmerkmal des Islam ist in dessen dogmatischer Homosexuellenfeindlichkeit zu sehen. So werden homosexuelle Orientierungen als „krankhaft“ und „gesetzwidrig“ verdammt und gemäß dem islamischen Recht mit massiven Strafen bis hin zur Todesstrafe sanktioniert. Vor diesem Hintergrund kann es auch nicht wirklich überraschen, dass laut der bereits zitierten europäischen „Fundamentalismusstudie“ knapp 60 Prozent der Muslime Homosexuelle als Freunde ablehnen; bei Christen sind es 13 Prozent (in Deutschland 10 Prozent).



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Abschließend ist hier angesichts zählebiger Abwehr- und Verwirrmechanismen nochmals Folgendes hervorzuheben:

Sowohl in der medialen Berichterstattung als auch in den Diskursen der Islamapologetik werden - teil unbewusst, teils aus erkenntnismethodischer Inkompetenz, teil ganz bewusst zwecks gezielter Irreführung - beständig die Bezugsebenen „Islam“ und Muslime“ vertauscht. Mithilfe dieses semantischen Tauschmanövers wird unterstellt, dass Kritik am Islam immer gleichzeitig bedeuten würde, sämtliche Menschen zu kritisieren, die als Kinder eines muslimischen Vaters geboren worden sind und bislang noch nicht ihren Austritt aus dem Islam erklärt haben. Tatsächlich aber bezieht sich eine kritisch-wissenschaftliche Analyse auf den Islam als ein objektives religiös-weltanschauliches System von Behauptungen, Normen, Vorschriften, Handlungsaufforderungen etc., das ein kulturspezifisches Gefüge zwischenmenschlicher Herrschaftsbeziehungen vor- und festschreibt. Die wesentlichen Manifestationsformen dieses objektiven Systems sind 1) der Koran; 2) die Sunna des Propheten Mohammed, seiner engsten Umgebung und der frühmuslimischen Gemeinde (Hadithsammlung); 3) das primär aus Koran und Sunna abgeleitete islamische Recht (Scharia) in Form von vier sunnitischen und zwei schiitischen Rechtsschulen und 4) die dominanten Auslegungsdogmen der Religionsgelehrten in engstem Verweisungszusammenhang zu den vorgenannten Quellen. In der konkret-historischen Praxis hat dieses objektive Bedeutungssystem die Form regionalspezifischer Ausgestaltungsvarianten angenommen und Auslegungskonflikte (zum Beispiel zwischen Sunniten und Schiiten) in sich aufgenommen, ohne in diesen modifizierten Formen seinen Grundcharakter als vormoderne Herrschaftsideologie einzubüßen. Da der Islam religiöses Glaubenssystem, gesellschaftliche Ordnungslehre, Alltagsethik, Sozialisations- und Erziehungsgrundlage in einem ist, ist er per se „politisch“, d. h. auf die umfassende soziale Regelung zwischenmenschlicher Beziehungen ausgerichtet20.

Vom Islam als einem objektiven Bedeutungssystem strikt zu unterscheiden sind dann die subjektiven Einstellungen und Verhaltensweisen konkreter Muslime. Entscheidungstheoretisch betrachtet können sich diese zum Beispiel entweder rigoros und dogmatisch („fundamentalistisch“) an die objektiven Vorgaben halten, diese nur partiell befolgen, diese ignorieren (ohne das nach außen zu zeigen), sich öffentlich distanzieren (austreten) oder aber einen subjektivistisch interpretierten „Self-Made-Islam“ kreieren, der die „gefährlichen“, „anstößigen“, „problematischen“, „unliebsamen“ Aussagen einfach voluntaristisch ausblendet und so tut, als sei dieser subjektivistisch konstruierte Islam der „eigentliche“ Islam. Aus herrschaftskritisch-wissenschaftlicher Perspektive wäre es jedenfalls verfehlt, aus Rücksicht auf vermeintlich „unpolitische Self-Made-Muslime“ bzw. unreflektierte „Mitläufer“ des Islam die Kritik an der islamischen Herrschaftskultur und ihrer strenggläubigen Protagonisten zu verwässern oder abzubremsen.

Der primäre ‚Block’, auf den sich Islamkritik bezieht, ist demnach der objektiv-dogmatisch vorliegende, orthodoxe und radikal aktualisierte („islamistische“) Islam einschließlich seiner streng gläubigen Akteure. Wie wir gesehen haben, ist deren Zahl beträchtlich, so dass der Hinweis auf die Existenz „moderater“ Muslime zwar beachtet werden muss, aber die Kritik weder außer Kraft zu setzen noch abzuschwächen vermag21. Vielmehr wäre zu klären, was denn nun genau unter einem „moderaten Islam“ zu verstehen ist, von dem der türkische Neodespot Erdogan, eine durchaus schwerwiegende Meinungsinstanz in Bezug auf die in Deutschland befindlichen türkischstämmigen Muslime, bereits erklärt hat, dass es ihn gar nicht geben könne22. Auch dürften wohl nicht die westlichen Islamkritiker die primär zu überzeugenden Ansprechpartner für die „moderaten Muslime“ sein, sondern vielmehr die gelehrten und autoritativen Glaubensbrüder in Ägypten, Saudi-Arabien, im Iran, Pakistan und an anderen Orten. Nicht zuletzt aber ist es gänzlich verfehlt bzw. abwegig, mit Hinweis auf die Existenz diverser „Reformer“ die kritische Reflexion und Bewertung des orthodoxen Mainstream-Islam zu unterlaufen oder gar außer Kraft setzten zu wollen. Zwar mag es subjektivistische Umdeutungen und „Schönungen“ von vereinzelten Islam-Gläubigen geben, wie man sie auch gegenüber andersartigen totalitären Ideologien vornehmen kann23, aber das ändert nichts am objektiv überprüf- und bewertbaren Aussage- und Regelsystem, um das es hier geht.



Grundlegende Literatur:

Gopal, Jaya: Gabriels Einflüsterungen. Eine historisch-kritische Bestandsaufnahme des Islam. 2. erweiterte Auflage Freiburg 2006.

Krauss, Hartmut: Islam, Islamismus, muslimische Gegengesellschaft. Eine kritische Bestandsaufnahme. Osnabrück 2008.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Nagel, Tilman: Angst vor Allah? Auseinandersetzungen mit dem Islam. Berlin 2014.

Raddatz, Hans-Peter: Von Allah zum Terror? Der Djihad und die Deformierung des Westens. München 2002.

Schachtschneider, Karl Albrecht: Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam. Berlin 2010.

Warraq, Ibn: Warum ich kein Muslim bin. Berlin 2004.

1 Klaus Gensicke: Der Mufti von Jerusalem und die Nationalsozialisten. Eine politische Biographie Amin el-Husseinis. Darmstadt 2007.

2 Ian Johnson: Die Vierte Moschee. Nazis, CIA und der islamische Fundamentalismus. Stuttgart 2011 und Stefan Meining: Eine Moschee in Deutschland. Nazis, Geheimdienste und der Aufstieg des politischen Islam im Westen. München 2011.

4 Als exponierter Islam-Lobbyist hat sich Wulff bei den überwiegend AKP wählenden Türken in Deutschland sehr beliebt gemacht. Laut Pressemitteilungen war Wulff nach seiner Amtsrückgabe zunächst folgerichtig in einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei als Spezialist für gute Beziehungen mit islamischen Ländern tätig. (http://www.welt.de/politik/deutschland/article125257009/Fuer-viele-Tuerken-bleibt-er-der-Bundespraesident.html

Dazu passend auch seine Funktion als Vorsitzender des EMA (Euro-Mediterran-Arabischer Länderverein), der sich als „dynamische Einrichtung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit mit den Ländern der Mittelmeer- und Nahostregion“ anpreist. Wie diese „Entwicklungszusammenarbeit“ aussieht, lässt sich auch an der „geschäftstüchtigen“ Lenkung der islamischen Flüchtlingsströme nach Europa und hier insbesondere nach Deutschland ablesen. http://ema-hamburg.org/pages/topics/christian-wulff-zum-neuen-ema-praesidenten-gewaehlt-2.php

8 Vgl. hierzu Ghadban, Ralph: Islam und Islamkritik. Vorträge zur Integrationsfrage. Berlin/Tübingen 2011.

9 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Muslimisches Leben in Deutschland, 2009, S. 179.

10 Bundesministerium des Innern, Referat P II 1 (Herausgeber und Redaktion): Muslime in Deutschland. Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt. Ergebnisse von Befragungen im Rahmen einer multizentrischen Studie in städtischen Lebensräumen. Autoren: Katrin Brettfeld und Peter Wetzels unter Mitarbeit von Ramzan Inci, Sarah Dürr, Jan Kolberg, Malte Kröger, Michael Wehsack, Tobias Block und Bora Üstünel. Hamburg, Juli 2007.

11 S. Fußnote 9.

12 In Anlehnung an die Fundamentalismus-Definition von Altemeyer und Hunsberger wird „Fundamentalismus“ anhand von drei Einstellungen erfasst: 1. Die Gläubigen sollen zu den ewigen und unveränderlichen Regeln zurückkehren, wie sie in der Vergangenheit festgelegt wurden. 2. Diese Regeln lassen nur eine absolut gültige Interpretation zu. 3. Religiöse Regeln haben Vorrang gegenüber weltlichen Gesetzen. Vgl. Koopmans 2013, S. 21.

13 Koopmans, Ruud: Fundamentalismus und Fremdenfeindlichkeit. Muslime und Christen im europäischen Vergleich. In: WZB Mitteilungen Heft 142, S. 21-25.

16 Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia: Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. Herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut. Köln 2011, S. 43.

http://www.bka.de/nn_193908/DE/Publikationen/Publikationsreihen/Inhaltsverzeichnis/01PolizeiUndForschung/01PolizeiUndForschung__node.html?__nnn=true

18 In islamischen Ländern sind reaktionäre Einstellungen unter Muslimen noch stärker ausgeprägt als in Europa. Vgl. Krauss, Hartmut: Islam im Kopf. . In: FreidenkerIn. Zeitschrift für Freidenker, Humanisten und Atheisten. Heft 2/2013. 43. Jahrgang, S. 22-23.

19 Vgl. insbesondere Raddatz 2002; Ibn Warraq 2004; Gopal 2006; Krauss 2008 und 2013; Schachtschneider 2010; Nagel 2014.

20 Als Vorbild für diesen ganzheitlichen Geltungsanspruch ist die Gründung und gesetzliche Regulierung der medinesischen Sozialordnung durch den Propheten Mohammed anzusehen. „In Medina war der Islam jedenfalls nicht nur der Glaube an Gott, er wurde vielmehr auch zur Grundlage eines neuen Rechtssystems und eines arabischen Staates. Alle Regeln und Pflichten dazu wurden während des Aufenthalts des Propheten in Medina in den letzten Jahren seines Prophetendaseins festgelegt“ (Ali Dashti: 23 Jahre. Die Karriere des Propheten Mohammed, Aschaffenburg 1997, S. 135).

21 Was das Kräfteverhältnis zwischen radikalen und moderaten Kräften des Islam betrifft, dürfte folgende Einschätzung zutreffend sein: „Die radikalislamischen Ansätze mit ihren vereinfachenden, aber sehr konkreten, politischen Forderungen und Lösungsvorschlägen stoßen auf ein ungleich größeres Echo in der Bevölkerung (islamischer Länder; H.K.) als die mit philosophischen, soziologischen und sprachanalytischen Konzepten durchsetzten Gedankengänge der Intellektuellen. Viele Intellektuelle und Dissidenten werden gelegentlich sogar verdächtigt, ganz bewusst für ein westliches Publikum zu schreiben, da ihre kritischen Bemerkungen im Westen verschiedentlich Anlass geben für umfangreiche Buchpublikationen“ (Lukas Wick: Islam und Verfassungsstaat. Würzburg 2009, S. 107).

22 Auch der Botschaftsrat und Vorsitzende der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), Sadi Arslan, hatte in einem Gespräch mit der HÜRRIYET einen „Euro-Islam“ strikt abgelehnt. „Die Quellen des Islams sind der Koran und die Sunna des Propheten“, sagte Arslan. http://www.migazin.de/2010/02/02/turkische-presse-europa-31-01-und-01-02-2010-assimilation-moscheekontrollen-euro-islam-imamausbildung/all/1/

23 Zur Widerlegung der These, der Islam sei im Hinblick auf seinen objektiv vorliegenden Aussagebestand subjektiv willkürlich auslegbar und zerfalle in zahlreiche „Islame“ vgl. Krauss 2010, S.59f., Krauss 2013, S. 30ff. und ausführlich Ufuk Özbe: Kritik der liberalen Auslegung des Islam. Die Islamdebatte zwischen politischer Zweckmäßigkeit und intellektueller Redlichkeit 2016. http://www.gkpn.de/Oezbe_Kritik-der-liberalen-Auslegungen-des-Islam.pdf



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