Gabi Schmidt

European Parliament
Der Präsident des Europäischen Parlaments
Rue Wiertz
B-1047 Bruxelles / Brüssel

22.11.2009

Petition


Europaweite Kopftuchverbote in staatlichen Gebäuden, öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, europaweites Verbot von Burka und Niqab im öffentlichen Raum

Nachdem das orthodox-islamische Verschleierungsgebot für Muslimas in europäischen Staaten immer wieder für heftige Auseinandersetzungen und kontroverse Diskussionen über allgemeine Menschenrechte, Säkularität und Integration gesorgt hat, teure Gerichtsverfahren erforderlich wurden, deren Entscheidungen allerdings so unterschiedlich ausgefallen sind, dass sie zu keiner dauerhaften Lösung geführt haben, haben sich die Parlamente verschiedener (Bundes)Länder in der Pflicht gesehen, durch entsprechende Gesetze regulierend einzugreifen. Im Frühsommer 2009 entschloss sich auch Flandern dazu, ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen an staatlich geförderten Schulen durchzusetzen.
Die Unterzeichner dieser Petition unterstützen die aktuellen Bestrebungen im flämischen Belgien, das Kopftuch an staatlichen Schulen für Lehrerinnen und Schülerinnen zu verbieten und setzen sich dafür ein, dieses Verbot auf alle europäischen Staaten auszudehnen. Sie halten ein Verbot typisch islamischer Mädchen- und Frauenbekleidung (Kopftuch, Hidschab, Burkini usw.) in allen europäischen Ländern innerhalb des Geländes von staatlich geförderten Kindergärten, Bildungs-, Erziehungs- und Sporteinrichtungen für unumgänglich.
Darüber hinaus begrüßen sie ein europaweites Verbot aller provokanten weltanschaulichen, religiösen oder politischen Symbole für Dienstleistende im gesamten öffentlichen Dienst, das ausdrücklich Regierungs- und Parlamentsgebäude einschließt. In Gerichtssälen halten die Petenten ein generelles Verschleierungsgebot aller Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Die Mitunterstützer befürworten die geplante französische Gesetzesinitiative, die Burka in der Öffentlichkeit zu verbieten und sind der Meinung, dass ein Verbot dieses Ganzkörperschleiers und des Niqab (Gesichtsschleier) im öffentlichen Raum überall in Europa angebracht und notwendig ist.
Die Petenten ersuchen daher das Europäische Parlament, diese Eingabe zur Information, Diskussion und Weiterbehandlung anderen Ausschüssen oder zuständigen Institutionen vorzulegen, damit:

  • In allen Mitgliedsstaaten staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, und Bildungseinrichtungen als Schutzräume vor Fundamentalismus genutzt werden können, in denen Gruppenräume und Klassenzimmer sich ohne Aufwand und Kosten zu idealen Lern- und Experimentierfeldern des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen entwickeln werden, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie zum Islam konvertierten autochthonen Eltern und deren Kindern ansonsten gänzlich fehlen würden
  • Das Neutralitätsgebot im öffentlichen Dienst einschließlich der Parlamts- und Regierungsgebäude konseqent durchgesetzt wird
  • Die frauenverachtende Ganzkörper- bzw. Gesichtsverleierung (Burka, Niqab) in der Öffentlichkeit und in staatlichen Gebäuden verboten wird
  • Weitere zur Lösung des jeweiligen Problems zweckmäßige Schritte eingeleitet werden

Wir bitten den europäischen Petitionsausschuss auch die nationalen oder lokalen Behörden in den Mitgliedsstaaten in die Bemühungen einzubinden sowie die Initiatorin dieser Petition über die zur Weiterbehandlung der Eingabe vorgesehenen Schritte zu informieren.
Begründung
1.  Islamische Frauenbekleidung diskriminiert
Wie die Argumente aus den mittlerweile bereits seit ein bis zwei Jahrzehnten andauernden Streitgesprächen um islamische Kleidungsregeln für Frauen und Mädchen in fast allen europäischen Ländern zeigen, lehnt ein repräsentativer Prozentsatz der politisch nicht aktiven Bevölkerung bereits das Kopftuch als diskriminierend ab. Für viele Frauen und Männer muslimischer oder humanistisch-christlicher Sozialisation ist jede Form der Verschleierung von Musliminnen frauen- und männerverachtend. Tschador, Burka und Gesichtsschleier (Niqab) sind für Frauenrechtler das von Weitem erkennbare Labeling eines orthodox interpretierten Islam und unvereinbar mit freiheitlich-demokratischen Gesellschaften, die sich zum Verfassungsprinzip der Trennung von Staat und Religion und zur Gleichstellung nach Artikel 14 EMRK bekennen. Für diese Kritiker ist die islamische Bedeckung das Kennzeichen eines autoritären, politreligiösen Fundamentalismus, ein Merkmal der verfassungswidrigen, wertenden Spaltung in reine, Allah wohlgefällige Muslime und moralisch verwerfliche Ungläubige, der Hidschab ist ein Attribut für Genderapartheid. Jedes Schwimmbad, das nach Geschlechtern getrenntes Schwimmen für Muslime anbietet und islamische Badekleidung für Schwimmerinnen zulässt (Burkini), segregiert und diskriminiert wegen des Geschlechts und der Religion oder Nichtreligion. Gleiches gilt für den Schwimm- und Sportunterricht in Schulen
Eine verschleierte Passantin wird eben nicht als Kollegin, Schwester, Tochter, Mutter oder einfach Sevim wahrgenommen, sondern in erster Linie als praktizierende Muslimin. Die Religionszugehörigkeit eines Menschen ist in freiheitlich demokratischen Staaten, deren Selbstverständnis sich auf die Erkenntnisse, Werte und Normen der Aufklärung sowie auf die Erklärung der universellen Menschenrechte bezieht aber keinesfalls kennzeichnendes  Persönlichkeitsmerkmal. In unseren Personalausweisen und Pässen vermerken wir die Augenfarbe und Größe, aber nicht wie bei den Nationalsozialisten die Religion.
Das Schamtuch(1) (Feridun Zaimoglu) signalisiert, dass die Trägerin einen Besitzer (Vater oder Ehemann) hat. Der Vater kann sie als ihr Wali Mudschbir islamrechtlich einwandfrei zwangsverheiraten(2), der Ehemann darf sie als kostenlose Dienstmagd, Erzieherin seiner Allah wohlgefälligen Kinder (Sorgerecht hat der Vater allein) und als 'zoontjesfabriek' (Ayaan Hirsi Ali) missbrauchen. Da sie nicht nur seine Ehefrau ist, sondern sein Besitz ist, hat sie ihm jederzeit sexuell zur Verfügung zu stehen, wie der hohe Autorität genießende Gelehrte Yusuf al-Qaradawi als prophetische Tradition nach at-Tirmidhi belegt: „Wenn ein Mann mit seiner Ehefrau verkehren möchte, muss sie ihm gehorchen, selbst wenn sie beim Backen ist [selbst wenn das Gebäck im Ofen verbrennt](3).“ Er darf sie bei Ungehorsam schlagen (Koran 4:34), sie im Ehebett meiden und ohne besonderen Grund verstoßen (at‑talaq), wie er auch bis zu vier Frauen ehelichen darf. Nach islamischer Glaubenspraxis kann sich eine Muslima nicht gegen eine solche Entrechtung, Versklavung und Bevormundung wehren. Sie darf sich nur scheiden lassen, wenn ihr Mann impotent oder zeugungsunfähig ist. Auch dafür steht der Schleier. In der Öffentlichkeit für alle als Tochter Allahs erkennbar, steht die bedeckte Muslima unter hohem Beobachtungs- und Kontrolldruck, sich schariakonform zu verhalten und die Familie nicht zu entehren (das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten(4). Wer diese religiösen Regeln nicht beachtet, muss gemeinsam mit der Familie gemieden werden(5).
1.1   Öffentlicher Dienst: Gericht, Regierung
Die institutionelle Trennung von Staat und Kirche ist ein Verfassungsprinzip, das garantieren soll, dass alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst Amtstätigkeiten ohne jegliche weltanschauliche oder religiöse Beeinflussung durch Personen oder Symbole abwickeln können. Öffentliche Ämter stehen jedem Bürger gleich welcher Religion, Weltanschauung oder Ethnie offen. Jeder kann dort Anträge stellen, sich ummelden, einen Pass verlängern lassen, niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Angestellten und Beamten in Institutionen der Verwaltung, der Justiz, des Erziehungs- und Bildungswesens, der Regierung sowie Abgeordnete des Parlaments sind Repräsentanten und Funktionsträger des säkularen, freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates. Sie haben nach dem Neutralitätsgebot(6) den Anspruch auf und die Verpflichtung zur neutralen Kleidung während ihrer Dienstzeit, ohne die eine wertschätzende, kollegiale und bürgernahe Zusammenarbeit erschwert würde.
Die Trägerinnen des Hidschabs sind nach islamischem Dogma in erster Linie Vertreterinnen der Umma (Gemeinschaft aller Muslime auf der Welt) und unterstehen daher dem Kontrollzwang der 'religiösen' Community (Hisba). Das verpflichtet gerade verhüllte Musliminnen dazu, besonders strikt die kulturell vormodernen Anweisungen und Empfehlungen in Koran, Hadithen(7) und Fatwas zu befolgen und ihrerseits zur konsequenten Beachtung und Umsetzung dieser Glaubensgrundsätze zu ermahnen. Es sind fatalerweise die ungleich stärker eingeschränkten Frauen, welche die männlichen Mitglieder der muslimisch geprägten Stadtteile dazu anspornen, ihrer entmündigenden Kontroll- und Überwachungsfunktion über die ’Zwiespalt säende, teuflisch-verführerische Wesensart des weiblichen Geschlechts’ nachzukommen.
Es sollte uns daher nicht verwundern wenn auch im Parlament der Anpassungs- und Überwachungsdruck auf säkulare Musliminnen ihre Haare ebenfalls unter einem Tuch zu verstecken steigt und die Zahl der Kopftuch tragenden Politikerinnen zunimmt. Für Beschäftigte im Staatsdienst und der öffentlichen Verwaltung haben jedoch, vor allem während der Dienstzeit, die Verfassung und dort entlehnte gesetzliche Vorschriften absolute Priorität. Sie unterstehen der genau reglementierten Dienstaufsicht ihrer Vorgesetzen, nicht dem misogynen Kontrollzwang der Umma (muslimische Weltgemeinschaft) und dem islamischen Recht, der Scharia. Abgeordnete sind gewählte Volksvertreter, die auf die Verfassung vereidigt werden. Sie haben einen Anspruch darauf und die Verpflichtung dazu, ihre wichtige Arbeit auszuführen, ohne von den Herrschaftsansprüchen politischer beziehungsweise religiöser Ideologien gegängelt und beeinflusst zu werden oder ihrerseits andere rechtzuleiten und zu manipulieren.
In Gerichtsgebäuden halten wir ein grundsätzliches Kopftuchverbot für alle Frauen und Mädchen für unverzichtbar. Das Neutralitätsgebot ist in Gerichtssälen besonders kompromisslos durchzusetzen, da hier nach demokratischem Selbstverständnis die Legislative, die rechtsprechende Gewalt und somit der Rechtsstaat repräsentiert wird. Zum Schutz der Zeugen und Angeklagten muss garantiert sein, dass jede mögliche, noch so unterschwellige Beeinflussung von Plädoyer, Zeugenaussage und Urteil durch Doktrin und Symbolik politischer und religiöser Zeichen ausgeschlossen ist. Hier hat das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit und das Gebot der Trennung der Einflussbereiche von Staat und Religionsgemeinschaften absoluten Vorrang vor dem Grundrecht, seine Religion praktizieren zu dürfen.
Für viele Gleichheitsfeministen, Politiker und Bürger ist es nicht nachvollziehbar, dass muslimische Volksvertreterinnen nicht daran gehindert werden, mit verschleierten Haaren auf die Verfassung zu schwören und während des Dienstes so verhüllt an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen, zumal auch die negative Religionsfreiheit in säkularen europäischen Staaten Verfassungsrang hat. Die sexualmagische, politreligiöse Symbolik der züchtigen Bedeckungen (Hisba als Pflicht eines Muslims(8) auf und errichtet völlig überflüssige, hinderliche Gesprächsbarrieren. Durch die sexualmagisch und politreligiös aufgewertete Bedeckung ist die Kommunikation auf beiden Seiten gestört. Patriarchalisch geprägte Frauen- und Männerbilder(9),(10) aus der Zeit des Propheten Mohamed, an die diskriminierende Genderrollen geknüpft sind, behindern den unvoreingenommenen, respektvollen und fairen Umgang mit den säkular-muslimischen Kollegen oder Abgeordneten eines anderen Bekenntnisses bzw. mit den atheistischen Volksvertretern. Eine gleichberechtigte, detaillierte und kritisch reflektierte Diskussion, die auch sakrosankte Themen einschließt, ist unter diesen Umständen praktisch unmöglich, die Verpflichtung der Meidung (Al-walā' wa-l-barā'a (11) gefährdet den Arbeitsfrieden zusätzlich.
Möglicherweise befinden sich unter den Volksvertretern auch Politiker, die als Islamkritiker ihre Heimat verlassen mussten und sich ins freiheitliche, demokratische und säkulare Europa flüchteten, um hier eine zweite Heimat zu finden, in der sie sicher vor Verfolgung, Folter und Mord sind und ein freies, selbstbestimmtes Leben führen dürfen. Einige dieser zivilcouragierten Persönlichkeiten werden sogar im Exil weiterhin von Fanatikern bedroht und müssen durch die Polizei geschützt werden. Die Unterstützer dieser Petition  können sich kaum vorstellen, dass diese Abgeordneten gewillt sind, mit einer verhüllten Muslima, die durch ihren Schleier zu erkennen gibt, sich zum orthodoxen, theokratischen Islam zu bekennen oder die zumindest sich nicht äußerlich erkennbar deutlich von diesem abzugrenzen bereit ist, offen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
1.2 Bildung und Erziehung
Wer an städtischen Kindergärten und öffentlichen Schulen Mädchen und Jungen  zu mündigen, demokratischen Persönlichkeiten erziehen und bilden will, darf unabhängig vom Alter der Schüler durch sein Outfit im Dienst keinen Zweifel an seinem Bekenntnis zur Verfassung aufkommen lassen. Kleidung hat eben nicht nur die praktische Funktion, uns vor Kälte und Nässe zu schützen, sie ist auch Symbol für die berufliche Funktion, den Status, das soziale Umfeld und gibt Einblick in Werte, Haltungen und Weltanschauung unseres Gegenübers. So signalisiert die Uniform eines Polizisten Rechtsstaatlichkeit und Schutz. Lehrerinnen und Erzieherinnen, die sich mit dem Schamtuch oder sonstiger islamischer Kleidung bedecken, repräsentieren sich mit einem Dresscode, der als  politreligiös, antiemanzipatorisch und erzkonservativ gedeutet wird. Das Tragen des ideologisch idealisierten islamischen Konfliktstoffs ist das äußerlich erkennbare Kennzeichen für die Unterwerfung unter die Regeln des wortwörtlich zu verstehenden, nicht interpretierbaren Koran, der Sunna-Tradition und der ewigen Scharia, es ist ein festes Versprechen, nur Allah und seiner islamischen Doktrin zu gehorchen(12). Das ist jedoch verfassungswidrig, verstößt gegen den Treueeid im öffentlichen Dienst und verletzt das Neutralitätsgebot. 
Der Schleier ist für fundamentalistisch orientierte Muslime das Zeichen des göttlichen Schariavorbehalts. Alle anderen rechtsverbindlichen Regelwerke, Vorschriften, Gesetzestexte und Verfassungen einschließlich der universellen Menschenrechte sind von Menschenhand geschaffen und seien daher der islamischen Pflichtenlehre als minderwertig unterzuordnen. Hoch anerkannte Extremisten wie Sayyid Abu l-Ala al-Maududi setzen jede muslimisch praktizierte Duldung nichtislamischer Lebensweise und Staatsordnung mit Schirk, Götzendienst gleich, den es zu bekämpfen gelte. Auch die weniger radikalislamisch denkenden Kopftuchträgerinnen und kulturrelativistischen Befürworter des Schleiers tolerieren oder fördern unter Berufung auf die Europäische Menschrechtskonvention Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) hierarchische Weltbilder.
Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot von Artikel 14 der Konvention, relativieren und dulden patriarchalisches Rollenverhalten sowie Genderapartheid. Theokratische Muslime wie antietatistische rot-grüne Linke korrumpieren oder ignorieren den universellen Menschenrechtsanspruch der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie der negativen Religionsfreiheit von nicht religiösen Bürgern, dezidierten Atheisten und Ex-Muslimen. Auch die Freiheit von Religion und der Schutz vor religiös begründeter psychischer und physischer Gewalt sind unter Art. 9 EMRK subsumiert und von den Verfassungen der mitzeichnenden europäischen Staaten garantiert.
Die schariakonforme Bedeckung zwingt die verhüllten Mädchen und Frauen, sich und Glaubensschwestern wie auch alle anderen Mitbürgerinnen als Mängelwesen zu akzeptieren, die sich der Herrschaft des Mannes zu unterwerfen haben; ausführlich bei: Ralph Ghadban, al-Buchari zitierend: "den Frauen fehlt es an Vernunft und Religion …(13)". Die Verschleierung, für alle äußerlich erkennbares Symbol gottesfürchtigen Verhaltens, stempelt jede Frau als nicht gläubig genug oder gar ungläubig ab, stigmatisiert sie als unrein, genusssüchtig und leichtlebig. Der Schleier unterstellt allen Frauen, nicht anderes im Sinn zu haben, als Männer zu verführen und vom rechten Weg abzubringen. Frauen gelten prinzipiell als  Ursache für Unglauben, Zwietracht, Intrige und Zerwürfnis in Familie und Umma (islamische Weltgemeinschaft). Ausnahmen kann es nach Koran und Sunna nicht geben. Jeder rechtschaffene Muslim muss deshalb den Kontakt mit dem anderen Geschlecht meiden. Vor allem Unverschleierten, die ihr Haar offen tragen, hat er aus dem Weg zu gehen, da er angeblich nicht in der Lage ist, dem pauschal unterstellten erotischen Zauber und den dämonischen Tricks ihrer Verführungskunst zu entgehen.
Ein solch vormodernes, sexualmagisches und misogynes Frauenbild entwürdigt und diskreditiert emanzipierte Frauen und Männer, es verhindert chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit. Ein derartiges Menschenbild wirft uns hinter alle Standards, die wir in den letzten hundert Jahren frauenpolitisch erreicht haben, weit zurück. Nach Auffassung einiger Richter ist bereits das Kopftuch dazu geeignet, Kleinkinder und Schüler in säkularen Einrichtungen widerrechtlich einer möglichen politischen und religiösen Beeinflussung auszusetzen. Acht deutsche Bundesländer haben sich mindestens zu einem Verbot des Lehrerinnenkopftuchs  entschlossen, der Berliner Senat bezieht sogar Erzieherinnen und Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Dienst in das Gebot, sich neutral zu kleiden mit ein und dehnt diese Vorschrift auf die Amtstracht christlicher Würdenträger aus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Kopftuchverbot an Universitäten in der Türkei für Lehrende und Lernende bestätigt, Frankreich hat ein rigoroses Kopftuchverbot an staatlichen Schulen und setzt das Neutralitätsgebot auch im öffentlichen Dienst durch, in Flandern wird ein Gericht entscheiden, ob ein Verschleierungsverbot an staatlichen Schulen ins Schulgesetz aufgenommen werden kann.
2.  Negative Religionsfreiheit von Schülern und Eltern
Die Verfassungen europäischer Staaten sind kohärente Gefüge, alle Artikel sind aufeinander bezogen. Jeder Gesetzesartikel steckt einen gewissen Rahmen ab, in dem ein Rechtsgut geschützt ist. Dieser Schutz endet genau an dem Berührungspunkt, an dem die Rechtsansprüche anderer eingeschränkt werden. Das Erziehungsrecht fundamentalistischer Eltern beispielsweise stößt in öffentlichen, der weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichteten Schulen auf Grenzen. Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in der Tradition des Humanismus und der Aufklärung erziehen und unterrichten lassen wollen und deshalb eine öffentliche Schule vorziehen, haben das Recht, sich darauf verlassen zu können, dass Töchter und Söhne während des Aufenthalts in der Schule und bei Schulveranstaltungen keiner weltanschaulichen Beeinflussung oder politischen Propaganda ausgesetzt sind(14).
Soll der Schulfrieden für Lehrende und für Lernende garantiert werden(15), reicht es daher nicht, wenn der Staat, um Schülerinnen und Schüler zu schützen, die Religionsfreiheit von Lehrerinnen und Lehrern verfassungskonform beschränkt. Mädchen und Jungen sind in einer Klassengemeinschaft unabhängig von Geschlecht, Religion oder Nichtreligion auch dem Erscheinungsbild ihrer verschleierten Klassenkameradinnen ausgesetzt. Sie können sich einer möglichen Wirkung und Beeinflussung durch die 'Bedeckung' ebenso wenig entziehen, wie sie dem Eindruck eines Lehrerinnenkopftuchs ausweichen können. Der Staat als Garant(16) der Neutralitätspflicht an öffentlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen hat somit die in der oben genannten Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sogar besonders hervorgehobene negative Religionsfreiheit für Schüler und deren Eltern während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen durchzusetzen, notfalls gegen den Willen einiger Sorgeberechtigter(17). Zum Recht auf die ‘Freiheit‘ ein Kopftuch zu tragen, gehört immer auch das Recht auf die Freiheit, ohne Furcht  zum Beispiel im Schulgebäude darauf verzichten zu können, um es später je nach Befindlichkeit ohne Skrupel wieder anzuziehen.
2.1 Auswirkungen des Hidschab auf Familienalltag und Schulleben
Anders als in der humanistisch oder christlich-säkular geprägten mitteleuropäischen Gesellschaft gelten in konservativen muslimischen Clans Töchter mit erreichter Menarche als reife Frauen, die ihre 'Reize' zu verbergen haben. Bei Südländerinnen, besonders wenn sie gesundheitsgefährdend  übergewichtig sind, kann die Menstruation bereits sehr früh, mit neun oder zehn Jahren einsetzen. Das Kopftuchgebot diskreditiert daher nach fundamentalistischer Denkweise bereits kleine Mädchen als Verführerinnen, degradiert sie zum bloßen Sexualobjekt und baut bei muslimischen Klassenkameradinnen, die ihre Haare nicht bedecken, hohen Konformitätsdruck auf, künftig einen Schleier zu tragen. In Belgien durften Schülerinnen lange Zeit selber entscheiden, ob sie sich im Schulgebäude bedecken oder ihre Haarpracht offen tragen wollten. Bis eines Tages die Mädchen sogar in der Burka am Schulunterricht teilnahmen. Viele öffentlich geförderte Bildungseinrichtungen in Flandern haben sich daraufhin für ein Verschleierungsverbot entschieden. Karin Heremans, Direktorin im traditionsreichen königlichen Atheneum, begründet ihren Entschluss folgendermaßen: "Es gab muslimische Schülerinnen, die kein Tuch tragen wollten. Aber der Druck wurde so groß, dass sie das Atheneum schließlich verließen … In diesem Jahr war die Frage nicht mehr ob, sondern wie man es trägt … Das Kopftuch zu tragen war plötzlich entscheidend dafür, eine gute Muslima zu sein(18)."
Kein Kind käme von selbst auf die Idee einen Hidschab zu tragen. Die von Kindesbeinen an indoktrinierte, nicht selten gewaltsam eingebläute Furcht vor dem Höllenfeuer(19) sowie die Angst vor Maßreglung und Züchtigung durch den Koranlehrer, den Hodscha oder die Eltern veranlassen nicht selten bereits Grundschülerinnen ihr hübsches Haar beim Verlassen der Wohnung züchtig zu bedecken. Wenn säkulare und aufgeklärte Mitbürger das auch kaum nachvollziehen können, die Panik bei jedem noch so kleinem Regelverstoß, bei jeder Eigenwilligkeit durch den rächenden Allah in die Hölle verbannt zu werden und dort fürchterliche Qualen zu erleiden, ist vor allem bei den weiblichen Erwachsenen unvorstellbar groß(20). Angeblich sei der Anteil der Frauen in der Verdammnis wegen der ihnen pauschal unterstellten Anfälligkeit für Unmoral, Falschheit, Verführungskunst und Nähe zum Teufel besonders hoch, (21).(22) Daher wird durch die gottesfürchtigen Muslimas Generation für Generation und Mädchen für Mädchen das Kopftuch als äußerlich überdeutlich sichtbares Kennzeichen der eigenen religiösen Selbstaufwertung bei gleichzeitiger Stigmatisierung von Menschen in Gruppen verschiedener (Minder‑)Wertigkeit mit enormer Energie initiiert und zementiert.
Es sind die Mütter und Großmütter, die traditionell die Aufgabe haben, jeder Tochter / Enkelin das Schamtuch erfolgreich anzutrainieren. Wenn sich die Kinder weigern ihren Haarschopf unter einem Türban (türkisch für das religiöse Kopftuch) zu verbergen, sind sie 'keine rechtgläubigen, Allah wohlgefälligen Muslimas', 'beleidigen ihre Religion' und 'bereiten ihren Eltern und dem Clan Schande'.  Der Druck auf die Mutter durch Sippe, soziales Umfeld und islamische Würdenträger, die schariakonforme Verschleierung notfalls mit Gewalt durchzusetzen, ist groß, denn nur wenn Muslimas sich dem strengen, orthodoxen Verhaltenskodex von Koran und Sunna kritiklos unterwerfen, steigt ihr Ansehen in der Großfamilie und der ethno‑religiösen Community. Für orthodox denkende Muslimas erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, doch noch in das für Musliminnen aufgrund der misogynen Aspekte der islamischen Konzeptionen von Awrah(23) (Aura) und Fitra(24) schwer zu erreichende Paradies zu gelangen.
Gerade die ihrer Rolle entsprechend mit der Erziehung und der Weitergabe von Traditionen betrauten Frauen werden folglich großen Wert darauf legen, dass auch die jüngeren Familienmitglieder nicht aus der Reihe tanzen. "Wer seine Tochter nicht schlägt, schlägt sein Knie", d. h.: Wer seine Tochter nicht bei jedem Regelverstoß verprügelt, wird sich später schwere Vorwürfe machen. So lautet ein türkisches Sprichwort, das die Selbstverständlichkeit der körperlichen Züchtigung bei Regelverstößen kennzeichnet(25). Die angeblich moralisch vulnerablen, von Entehrung bedrohten Töchter(26) haben sich daher spätestens mit der ersten Monatsblutung der verschärften Überwachung und Kontrolle der Umma, meist durch die männliche Herkunftsfamilie ausgeführt, zu unterwerfen. Die Regeln von Koran und Sunna müssen nach konservativer Auffassung durchgesetzt werden, um die (männliche) Familienehre zu bewahren, den Frauen die prekäre Reinheit, den Männern die Ehre.
Jede Art der Verschleierung ist eine mnemotechnische Stütze(27), mit der Funktion, seine Trägerin, sei sie noch so jung, ständig daran zu erinnern, sich einerseits tunlichst selbst islamkonform zu verhalten und andererseits auch Glaubensschwestern dazu aufzurufen. Es verpflichtet vor allem das männliche muslimische Umfeld, Hisba zu betreiben (das Verwerfliche zu meiden, das Rechte zu gebieten) und auf säkulare Musliminnen und Muslime Druck auszuüben, sich gottesfürchtig zu verhalten. Die durch das Kopftuch eingeforderte Orthopraxie lässt niemanden unbeteiligt und frei. Die Wohlverhaltensdoktrin der überall auf der Welt geltenden, unwandelbaren, ewigen Scharia(28) ,(29) manipuliert sogar das nichtmuslimische Umfeld. Auf der Speisekarte von Schulkantinen und Mensen fehlen Schweinefleischgerichte inzwischen oft gänzlich. Bei der Begrüßung ist man unsicher, ob das in Europa übliche Händeschütteln taktvoll ist. Treffen 'Kuffar-Mädchen' verschleierte Musliminnen, werden kompromittierende Themen (ich gehe mit meinem Freund ins Kino) vermieden. Im Ramadan hat man als 'Ungläubige' Hemmungen im Beisein von Hidschabträgerinnen zu essen oder zu trinken.
Wie viele Lehrer und Kollegen in der Schul- und Jugendsozialarbeit mussten daher die Autoren dieser Petition, die selbst in der Lern- und Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund tätig sind, feststellen, dass bereits wenige Kopftücher im Klassenraum ausreichen, um einen unbefangenen Umgang der Schüler miteinander, gerade auch über ethno-religiöse Grenzen hinweg zu verhindern. Sogleich übernehmen nämlich die muslimischen Brüder oder Cousins als Mahram sowie die Mitschüler als Mitglieder der Umma die von ihnen unabhängig von ihrem Alter eingeforderte permanente Kontrolle über die rechtgläubigen Mädchen(30). Keine verschleierte Schülerin setzt sich beispielsweise freiwillig neben einen Klassenkameraden, ganz unabhängig davon, ob er Muslim ist oder nicht. Der Drittklässler kann seine drei Jahre ältere Schwester stark verunsichern und zugleich kränken, in dem er ihr auf dem Schulhof zuruft: "Die Jungen schauen dir hinterher", was dann beileibe kein Kompliment ist, sondern den Vorwurf beinhaltet, sich anstößig oder unsittlich verhalten zu haben. Die Mädchen der Andersgläubigen nämlich gelten ebenso wie die Gehorsamsverweigerinnen als Schlampen: „Die Mädchen müssen sich unterordnen und werden zum Dienen erzogen. Nicht selten müssen sie sich – wenn sie nicht so spuren, wie sollen - als oruspu (Nutte) beschimpfen lassen.(31)
Grundsätzlich werden wir das Kopftuch somit auch als Symbol und Indiz des Verbotes zu widersprechen deuten müssen. Zum Selbstverständnis zeitgemäßer Pädagogik gehört jedoch das Lehren von Werten, Normen und Erkenntnissen der kulturellen Moderne, das Vermitteln von Fähigkeiten wie beispielsweise das Aushalten von interkulturellen Ambiguitäten und interkulturellen Widersprüchen, das sozialverträgliche Umgehen mit Frustrationen sowie die Anleitung und Ermunterung zur Reflexion, zur Nachfrage und gegebenenfalls zur couragierten Widerrede. Ein anerkanntermaßen als textiles Zeichen des kritiklosen Hinnehmens und Erduldens interpretiertes Label entspricht wohl kaum dem freiheitlich-demokratischen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Die EMRK aber garantiert in Europa jedem Mädchen und jedem Jungen, jeder Frau und jedem Mann das Recht auf eine individuelle Biographie. Vor allem für Musliminnen und in abgeschwächter Weise auch für Muslime orthodoxer Milieus ist diese Freiheit leider nahezu unerreichbar.
Die Grundrechte auf freie Glaubensausübung und religiöse Erziehung decken körperliche Misshandlung, seelische Grausamkeit oder Einschüchterung jedoch keinesfalls ab. Die physische wie psychische Gesundheit, die gelingende altersgemäße Entwicklung und chancengleiche Förderung von Minderjährigen und Heranwachsenden zu selbstbewussten, eigenständig handelnden, kritisch reflektierenden Persönlichkeiten dürfen weder durch die Rechtleitung orthodox-religiöser Autoritäten, das verbandsislamische Insistieren auf Koran, Sunna und Scharia noch durch das elterliche Verständnis von Sittlichkeit, Tugend und religiöser Pflicht gefährdet werden (UN-Kinderrechtskonvention). Gerade Kinder, aber auch Jugendliche und Heranwachsende haben den Anspruch auf ganzheitlichen Schutz ihrer Gesundheit und das Recht, ihrer Persönlichkeitsentwicklung entsprechend ein zunehmend selbstbestimmtes Leben zu führen.
Auf Grund ihrer Berufserfahrung stellen die Verfasser dieser Eingabe fest, dass nichtmuslimische Mädchen, gelegentlich auch Jungen, säkulare muslimische Schülerinnen und die Kinder ex‑muslimischer Eltern durch die vermeintlich 'tugendhaften', 'ehrbaren' Mitschülerinnen und Mitschüler regelmäßig ausgegrenzt und diskriminiert werden. Unter dem Dogma der Freiwilligkeit (Es gibt keinen Zwang im Glauben, Koran 2:256, wer sich dennoch gegängelt fühlt, glaubt eben nicht stark genug) muss besonders das weibliche, muslimisch sozialisierte Individuum Strategien entwickeln, sich das Unterworfen-Sein schön zu lügen. Die Zahl der ihren Schleier 'freiwillig' tragenden Mädchen und Frauen darf uns nicht verwundern, denn der Hidschab ist die Eintrittskarte in den Club der Alpha-Mädchen, zu deren zwingend notwendigem Verhaltensrepertoire die Verachtung und der heilige Ekel gegenüber allen nichtislamischen Lebensweisen gehört. Mit dem Kopftuch diskriminieren für Allah, gottgefälliges Mobbing(32). Auf diese Weise wird das Schamtuch attraktiv. So heißt es beispielsweise: "Der Schleier ist unsere Ehre, hast du keine?" (Islamwissenschaftlierin Rita Breuer in EMMA Ausgabe Sept./Okt.2009).
An dem Dogma der Meidung scheitern sogar Mädchenfreundschaften(33). Aber auch die beleidigende, antiemanzipatorische heilige Verpflichtung der muslimisch sozialisierten Jungen zur Rechtleitung bzw. Meidung sich nicht bedeckender muslimischer Klassenkameradinnen, ihr mangelnder Respekt vor unverschleierten Lehrerinnen, das gelegentliche Provozieren 'ungläubiger' Mitschüler, vor allem aber die entwürdigende Verachtung von Kuffar-Mädchen sorgen für ein bedrohliches, ungesundes und wenig lernförderliches  Schulklima(34) (35), (36), (37).
Nimmt die Anzahl der Kopftücher zu, häufen sich üblicherweise auch in Deutschland die Abmeldungen vom Schwimm- und Sexualkundeunterricht, gibt es die ersten Abmeldungen vom Kunstunterricht, viele Schülerinnen dürfen nicht mehr an Klassenfahrten teilnehmen(38). Aus dieser Haltung erwächst eine Entfremdung oder gar Ablehnung der säkularen Demokratie, ihrer Werte und Normen sowie ihrer Bewohner. Die Verschleierung des weiblichen Haupthaares ist Indiz für die Sexualisierung der Frau und reduziert sie auf ihre dämonische Erotik. Der Hidschab symbolisiert die islamische Verteufelung des Weiblichen. Nach dieser Auffassung ist Frau nichts als Awrah (wörtlich Schambereich) und muss sich in der Öffentlichkeit in sackartige Gewänder kleiden, ihre Haare verstecken, unnötige Begegnungen mit Männern vermeiden und auch den Kontakt zu Ungläubigen auf das unvermeidliche Mindestmaß reduzieren. Jeder noch so unbedarfte Blickkontakt, das Händeschütteln bei der Begrüßung eines Freundes oder Smalltalk mit dem Nachbarn ist ihr verboten. Aus konservativ islamischer Sicht sind alle Frauen, die sich mit offenen Haaren in der Öffentlichkeit bewegen sexuelles Freiwild, das als Objekt der Triebabfuhr von Männern benutzt werden darf Australiens Scheich al-Hilali 2006).

Auch der Europaabgeordneten Dr. Renate Sommer(39) und der Menschenrechtlerin Mina Ahadi(40) gilt der Kinderhidschab als Kindesmisshandlung beziehungsweise Kinderrechtsverletzung. Für Kleinkinder, Grundschüler, Jugendliche und Heranwachsende (unabhängig von einer Religion oder Nichtreligion) wären staatliche kopftuchfreie Erziehungs-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen Schutzräume und ideale Lern- und Experimentierfelder des Erarbeitens von Gender-Rollen und Handlungsspielräumen, die gerade jungen Menschen aus konservativen Familien mit muslimischem Migrationshintergrund sowie Töchtern und Söhnen von zum Islam konvertierten autochthonen Eltern ansonsten gänzlich fehlen würden.

 

3. Europaweites Verbot der Burka und des Niqab im öffentlichen Raum
Die Burka ist ein Ganzkörperschleier, der wie kein anderes islamisches Kleidungsstück die Unterdrückung muslimischer Frauen symbolisiert. Sie ist das Kennzeichen für misogyne, patriarchalische, polygame Gesellschaften, deren Frauen und Mädchen genötigt werden, als minderwertige, teuflisch verführerische Wesen gesichtslos, ohne Profil und Würde über die Straßen zu huschen(41). Dieses  Gewand hat als Sehfenster ein Stoffgitter, welches das Blickfeld der Trägerinnen extrem einschränkt und, wie die Scheuklappen beim Pferd, keinen Seitenblick erlaubt. Die Muslima soll daran gehindert werden, sich ein Bild von ihrer Umwelt zu machen oder sich gar nach fremden Männern umzusehen, für die Passanten auf der Straße ist sie kaum als menschliches Wesen zu erkennen. Mich erinnern diese Totalverschleierten an die dämonische und gruselige Hauptfigur in der TV-Serie Belfegor, die in den sechziger Jahren ausgestrahlt wurde.
Auch der Niqab (Gesichtsschleier(42), der fast das ganze Gesicht bis auf einen schmalen Augenschlitz bedeckt, brandmarkt die Frau als Verführerin und reduziert sie auf ihre biologische Funktion. Der Ganzkörperschleier bzw. Niqab ist das sichtbare Zeichen der Kontrolle des Mannes über die Frau, welche ihm als sein Besitz zu gehorchen und sich ihm, seiner Sippe und den geistlichen Autoritäten unterzuordnen hat. In diesen extrem reaktionären, orthodoxen oder salafistischen(43) Milieus bestimmt der Vater oder Ehemann, ob und wann die Tochter oder Ehefrau das Haus verlassen darf(44). Sie soll den Kontakt zur Außenwelt einschränken und ihn auf wichtige Erledigungen begrenzen. In Rechtsstaaten ist das Freiheitsberaubung. Das frühmittelalterliche Frauengewand wie auch die Stoff sparende Variante des Niqab, der fast immer zu einem bodenlangen sackartigen, unförmigen Gewand getragen wird und daher die Körpersilhouette verbirgt, verstoßen gegen das Diskriminierungsverbot und das demokratische Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau.
Der Hidschab ist unfallträchtig und gesundheitsgefährdend, da das eingeschränkte Sehfeld und die weiten, langen Stoffbahnen ein sicheres Gehen erschweren, ein Überqueren von viel befahrenen Straßen ist lebensgefährlich. Er lässt kaum einen Sonnenstrahl an die Haut und schädigt die Gesundheit durch den Lichtmangel unserer Breitengrade. Die Milch stillender Niqabis weist in Europa einen signifikanten Vitamin-D-Mangel auf, der bei den Säuglingen Rachitis Vorschub leistet(45). Bei den Frauen selbst begünstigt dieser Vitaminmangel, der nicht ausreichend durch Fisch, Milch und Getreide ausgeglichen werden kann, schon in jungen Jahren Osteoporose(46). Die Totalverschleierung schafft unkalkulierbare Sicherheitsrisiken, da man nicht weiß, wer sich tatsächlich unter diesem Stoffgefängnis verbirgt. Die Petenten begrüßen die französische Gesetzesinitiative vom Herbst 2009 und setzen sich für ein europaweites Verbot der Burka und des Niqab in der Öffentlichkeit ein. Sie begründen ihre Einstellung folgendermaßen:
3.1 Die Bedeutung des Gesichts in der sozialen Interaktion
Der Mensch ist ein soziales Wesen und als solches auf zwischenmenschliche Beziehungen hin angelegt. Ohne soziale Interaktion wären Männer wie Frauen nicht überlebensfähig, beide Geschlechter würden allmählich seelisch und geistig verkümmern, viele würden lebensgefährlich erkranken. Vier der fünf Grundbedürfnisse nach Abraham Maslow, nämlich Sicherheit, das Bedürfnis nach Zugehörigkeit und Liebe, das Streben nach Wertschätzung und Geltung sowie das Bemühen um Selbstverwirklichung sind ohne Zutun oder Mitwirkung anderer nicht möglich. Wäre man nur in der Lage Hunger, Durst, Schlaf und ähnliche lebensnotwendige Körperfunktionen zu erhalten, wäre das Leben ein Dahinvegetieren, das Dasein hätte keine Lebensqualität. Menschen werden sich daher bemühen, Kontakt zum sozialen Umfeld aufzunehmen und diese Beziehungen zu erhalten.
Der Schlüssel, um Zugang zu Mitmenschen zu bekommen, ist Kommunikation, die sich zu 7 % aus verbalen Informationen (was wird mit welchen Worten gesagt), zu 38 % aus vokalen Impressionen (wie klingt die Stimme, Lautstärke, Betonung, Stimmlage) und zu 55 % aus nonverbalen Botschaften (Gestik, Mimik, Körperhaltung) zusammensetzt (Albert Mehrabian(47). Sobald Menschen einander begegnen, treten sie miteinander in Verbindung, bewusst oder unbewusst, gewollt oder ungewollt. Selbst wenn wir schweigend aneinander vorbei gehen, tauschen wir Botschaften aus, die miteinander korrespondieren. Der Körper und vor allem das Gesicht sind uns dabei wesentliche Brücken. Unser Gesicht, wie auch das unserer Gesprächspartner, ist wie ein aufgeschlagenes Buch, in dem über persönliche Befindlichkeiten gelesen werden kann. Aus den so gewonnenen Eindrücken lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, was die Person denkt und fühlt. Da nonverbales Verhalten zumindest bezüglich der Grundemotionen (Robert Plutchik zum großen Teil angeboren ist, fällt es Menschen mit gesundem Sehvermögen leicht, die Bedeutung dieser wortlosen Botschaften zu entschlüsseln. Schon Babys beherrschen diese 'Sprache' bevor sie reden können. Malt man auf ein Blatt Papier einen Kreis mit weit aufgerissenen 'Augen' und 'gefletschten Zähnen' werden sie Angst bekommen und anfangen zu weinen.
Das Gesicht eines Menschen ist ein sehr wichtiger Anhaltspunkt, um eine Person wieder zu erkennen. Passanten, die Niqabis begegnen, müssen sich fühlen wie Prosopagnosie-Patienten , wie zum Wiedererkennen von Gesichtern Unfähige. Ganzkörperverschleierte Frauen sind gesichtslos, sie haben kein Profil, keine Einzigartigkeit, sie können kein Profil zeigen und daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Kalkulierte Worte können den Inhalt der tatsächlichen Information einer Botschaft 'schönen', 'verschleiern' oder gar verfälschen, körpersprachliche Signale wie Gesichtmimik und Körperhaltung sind dagegen spontane und oft unbewusste Umsetzungen des momentan Gedachten und Gefühlten in nonverbale Kommunikation. Diese Form der Selbstinszenierung ohne Worte ist in der Regel  authentisch, unverfälscht und ehrlich. Zwar kann man lernen, seine Körpersprache zu beherrschen und zu steuern, doch wird auch ein langwieriges, regelmäßiges Training nicht verhindern, dass nach einiger Zeit unbewusste, daher nicht beeinflussbare innerpsychische Befindlichkeiten und Emotionen an die Oberfläche drängen und verraten, was wir wirklich denken, sagen und fühlen(48).
3.2   Das Prinzip Hidschab(49)
Mit der islamischen Gesichtsbedeckung bekleidete Frauen werden systematisch daran gehindert, spontan Kontakt zu anderen Menschen aufzubauen. Die Gesichtsmimik, wie erwähnt ein wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmittel , ist nicht mehr sichtbar. Sie sind daher wie gesichtslos, sie haben keine Persönlichkeit, keine Einzigartigkeit, sie sind 'Dutzendware'. Diese Mädchen und Frauen können kein Profil zeigen, daher auch keinen bleibenden Eindruck hinterlassen. Sie haben ihr Gesicht verloren, dieses sprachliche Gleichnis ist eine weltweit verstandene Chiffre für 'seine Würde verlieren'. Die Frauen können auch kein 'Gesicht zeigen gegen Rechts', für ein weltoffenes Europa.
Das extrem eingeschränkte Gesichtsfeld dieses religiös begründeten Frauengewandes bewirkt zudem eine künstliche Sinnesbehinderung, welche die Augen überanstrengt und daher auch nicht ohne Folgen für Körperhaltung, Muskeltonus und Psyche der Trägerinnen bleiben wird. Der Stoff vor dem Mund dämpft die Stimme, strengt beim Sprechen an und erschwert die Verständigung. Unverschleierte oder Kopftuch tragende Gesprächspartner von voll verschleierten Frauen werden sich des Eindrucks nicht erwehren können, mit einem übergestülpten Stoffsack mit Augenschlitzen zu sprechen, bei Burkas wäre durch die Sichtgitter nicht einmal mehr die Augenfarbe erkennbar. Während Männer sinnbildlich ihre Nase in jede Angelegenheit stecken können, haben vollverschleierte Frauen oder Niqabis diese Möglichkeit nicht. Öffentliche Kommunikation wird somit im orthodoxen Islam zur männlichen Kommunikation.
Wir versuchen in den Gesichtern von Menschen zu 'lesen', um unser Verhalten diesen Informationen anzupassen. Diese über Jahrtausende weitergegebene Verhaltensweise ist offensichtlich überlebenswichtig und erleichtert unseren Alltag enorm. Sie hilft uns beispielsweise eine Gefahrensituation zu erkennen und einzuschätzen, um im Bedarfsfall blitzschnell einer Schädigung durch einen wütenden Angreifer auszuweichen, der uns durch seine Mimik zeigt, dass wir uns schützen sollten. Dem Stirnrunzeln eines interessierten Käufers ist zu entnehmen, dass er unschlüssig ist oder die genannten Argumente anzweifelt. Geschulte Verkäufer werden daher nachfragen, welche Informationen der Kunde noch braucht, was unklar ist.
Immer wieder wird es vorkommen, dass Passanten nach dem Weg fragen, weil sie sich in einer Stadt nicht auskennen oder sie wegen einer anderen wichtigen Information Hilfe brauchen. Benötigt man die Unterstützung von Fremden, wird man sich nach jemandem umsehen, der vertrauenswürdig erscheint und mit seinem offenen Gesicht Hilfsbereitschaft und Interesse an den Mitmenschen signalisiert. Die Totalverschleierung versteckt jedoch Gefühlsregung oder Mimik der Trägerin, sie verunsichert das Gegenüber und vermittelt den Eindruck, die Trägerin habe etwas zu 'verschleiern'. So jemanden bittet man nicht um Hilfe. Der Stoff vor Mund und Nase erzeugt bei vielen Nichtverschleierten Angst und Misstrauen. Einer komplett verschleierten Auskunftssuchenden wird man erschreckt ausweichen.
Doch mit diesen exkludierenden Auswirkungen des Hidschab nicht genug: Das vormoderne Gewand raubt der Trägerin ihre weiblichen damit auch menschlichen Züge, ihrem Gesicht fehlen die Grundelemente bis auf die Augen, manchmal sind auch die, ähnlich wie bei der Burka, hinter einem diesmal durchscheinenden, opaken Stofffenster verborgen. Punkt, Punkt, Komma Strich, fertig ist das Angesicht, so lernen es schon Kleinkinder. Grundemotionen wie Freude, Trauer, Angst, Ekel, Hass sind authentische, untrennbar mit dem Menschsein verbundene Dimensionen von Befindlichkeit und Stimmungslage, die sich in Mimik, Körperhaltung und Körpersprache den Mitmenschen sichtbar mitteilen und ihrerseits Reaktionen des Umfelds auslösen. Schon wenige Wochen alte Säuglinge suchen die menschliche Nähe und brauchen den Kontakt zu anderen Menschen, um sich gesund entwickeln und wohl fühlen zu können. Im Alter von 6-8 Wochen bereits erkennen sie die Grundelemente von Gesichtern und nutzen das so genannte 'soziale Lächeln' als Kommunikationsbrücke zu Menschen in ihrer Umgebung. Wenn sich ein Augenpaar nähert, das den Säugling aus dem meist schwarzen Stoff ansieht, bereitet ihm das zunächst Angst. Er fängt an zu weinen, weil er dem Blick aus den Sehschlitzen keine Grundstimmung entnehmen und daher nicht einschätzen kann, ob ihm Gefahr droht. Erst wenn die Stimme aus dem Stoff sanft, warm und freundlich klingt, beruhigt er sich wieder.
Hörbehinderte, die durch den verdeckten Mund weder Stimmlage, Klangfarbe, Lautstärke des Gesagten wahrnehmen, noch die Worte von den Lippen ablesen können und daher nicht zu entschlüsseln vermögen, was das Gegenüber sagt oder ob es überhaupt spricht, könnten sich mit Niqabis nur verständigen, wenn beide die Gebärdensprache beherrschen (und anwenden). Für den gehandicapten Menschen wie für die extrem verschleierte Muslima eine völlig unnötige Kommunikationsbarriere, die verdeutlichen sollte, wie absurd und diskriminierend der Gesichtsschleier Verständigung und Interaktion verhindert. Menschen  brauchen den Gedanken- und Informationsaustausch im Gespräch innerhalb und außerhalb ihrer (Ursprungs)Familie, um nicht seelisch und geistig zu verarmen. Der 'sittsame' Ganzkörperschleier soll offensichtlich Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen und ihnen den Mund verbieten, den potentiellen Gesprächspartnern soll die Lust vergehen, diese Frauen anzusprechen oder gar ein Gespräch mit ihnen zu führen.
Burka und Niqab erschweren den Kontakt, auch untereinander, weil Niqabis, die ihren Glaubensschwestern auf der Straße begegnen, einander allenfalls am Klang der Stimme wiedererkennen können. Selbst die eigenen Kinder und der Ehemann, die der traditionell / salafistisch gekleideten Muslima spontan in der Stadt begegnen würden, könnten in der ganzkörperverschleierten Figur nicht die Mutter und die Partnerin erkennen und würden unbeteiligt vorbeigehen, wie an einer Fremden, wenn die Niqabi sie nicht anspricht und dann an der Stimme erkannt wird. Würdevolle Frauen und respektvollen Umgang stellen die Petenten sich anders vor.
Frauen- und Menschenrechtler sehen in der nonverbalen Botschaft des Gesichtsschleiers eine Ablehnung  ihrer Werte, ihrer Lebensweise, manche fühlen sich beleidigt, provoziert oder angegriffen. Analog zur Aura-Fitna-Ideologie(50), die durch den Ganzköperschleier symbolisiert und umgesetzt wird, entmenschlicht der Ganzkörperschleier die Muslima zur wandelnden Vagina, zur Söhnchenfabrik (zoontjesfabriek, Ayaan Hirsi Ali) auf Ausgang, alle unverschleierten Frauen werden zum nuttigen Sexualobjekt und Freiwild, Männer zu triebgesteuerten Tieren erklärt.
Zu einem für alle Seiten interessanten und bereichernden Gespräch ist es notwendig, einander ins Gesicht sehen zu können. Wertschätzende, gleichberechtigte Kommunikation ist wie bereits erwähnt wesentlich auf Gesichtsmimik angewiesen, die nur dann von allen Gesprächspartnern empathisch gespiegelt und beantwortet werden kann, wenn man sich ansieht. Wichtige Gespräche führen wir deshalb von Angesicht zu Angesicht, mit Freunden unterhalten wir uns, wechselseitig Blickkontakt aufnehmend, in vertrauter Runde, auch bei sehr persönlichen Gesprächen sehen wir einander ins Gesicht, um Reaktionen auf das Gesagte zu entnehmen. Wir glauben jemandem an der Nasenspitze anzusehen ob er lügt, unsere Wortwahl und die Intonation unserer Stimme passen wir dem Gesichtsausdruck unserer Gesprächspartner an, um sie nicht zu verletzen oder um festzustellen, ob wir verstanden worden sind.
Ein Hidschab verhüllt den Körper und das Gesichtsoval bis auf den Sehschlitz oder das engmaschige Sichtgitter blickdicht und behindert jede Kommunikation, Interaktion und Teilhabe auf Augenhöhe. Integration in die Gesellschaft und chancengleiche Partizipation im Berufsleben und in der Freizeit können so nicht gelingen. "Gesichter" unterscheiden sich nur noch durch die Form, Farbe und Länge des Schamtuchs, sie erstarren zur ausdruckslosen, leblosen Maske, während selbst Totenmasken einen würdigen, individuellen Gesichtsausdruck haben.
Hidschabis wirken sehr auf sich selbst bezogen, abweisend sowie unnahbar und scheinen von weitem zu signalisieren: "Sprich mich bloß nicht an, ich will keinen Kontakt". Das gilt bewusst oder unbewusst auch für Hidschabträgerinnen untereinander. Kein Wunder also, wenn das aufgeschlossene, der Welt und den Menschen zugewandte kopftuchtragende oder unverschleierte Umfeld sich zurückzieht. Die Männer mögen vorgaukeln, das traditionelle Gewand  grenze Rechtgläubige vom anderen Geschlecht und von Ungläubigen ab, sei zur Bewahrung des Seelenheils notwendig und ebne auch den prinzipiell moralisch vulnerablen Frauen (Fitra-Aura-Konzept(51) den gerade für das weibliche Geschlecht beschwerlichen und steilen Weg ins Paradies.
Tatsächlich schottet die Vollverschleierung jedoch von der Außenwelt ab, sie behandelt Hidschabträgerinnen wie Gefangene auf Ausgang. Selbst beim 'Freigang' sind diese Muslimas in einem Gefängnis aus Stoff eingesperrt. Zwar ließe sich der Gesichtsschleier in der Öffentlichkeit als 'Würdigung des Frauseins' deuten, doch ist Ansehen (Würde, Respekt, Geltung) ohne an‑sehen überhaupt möglich? Jeweils mit Tschador und Niqab oder Burka verhüllt, können Musliminnen allenfalls die Augen der anderen Schwestern sehen, während Kopftuch tragende oder unverschleierte Frauen sich ansehend wieder erkennen und auch ihre Umgebung ganzheitlich wahrnehmen können, ohne durch großflächige stoffene Abdeckungen an den Sinnesorganen Haut, Nase, Ohren und Mund eingeschränkt, künstlich behindert zu sein.
Während das weitgehend verdeckte Gesichtsoval bei einer Ganzkörperverschleierung keine Gemütsregung erahnen lässt, können vollverschleierte Frauen in den Gesichtern der unverschleierten oder Kopftuch tragenden Gesprächsteilnehmerinnen lesen wie in einem offenen Buch. Bei vielen Menschen, deren Gesicht nicht bedeckt ist, entsteht dabei ein Unbehagen, ein Eindruck der Ungleichheit, ein Gefühl des schutzlosen ausgeliefert Seins, der Unterlegenheit. Ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe ist in einer solchen Gesprächsatmosphäre kaum denkbar. Auch während der Beratung, beispielsweise beim Rechtsanwalt, beim Anamnesegespräch in der Arztsprechstunde oder Klientengesprächen in der kommunalen Verwaltung ist die misogyne Bekleidung äußerst störend.
Jack Straw, der ehemalige britische Außenminister äußerte sich in einer Zeitung, die in seinem Wahlkreis erscheint, zum Hidschab und berichtete, dass er bei einer seiner regelmäßigen Bürgersprechstunden in seinem Wahlbezirk Blackburn, einer Stadt mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil (19,4 % bei einem Landesdurchschnitt von 3,0 %) auf eine vollverschleierte Muslima traf, die das Beratungsgespräch mit den Worten einleitete: „Schön Sie einmal von Angesicht zu Angesicht zu sehen.“ Er habe sich darauf hin nur gedacht: „Schön wär’s“. Der Politiker gibt offen zu, sich unbehaglich und irritiert zu fühlen, wenn er einer Ratsuchenden bei einem Beratungsgespräch nicht ins Gesicht sehen kann und daher die Reaktionen auf seine Ratschläge allenfalls dem Klang der (durch den Stoff des Schleiers gedämpften) Stimme entnehmen muss, die er, weil er sie nicht kennt, dementsprechend schlecht einzuschätzen und zu entschlüsseln vermag(52),(53).
Gabi Schmidt, Sozialpädagogin

2. http://de.wikipedia.org/wiki/Wali_mudschbir

3. A woman must immediately respond to her husband’s demand for sex even when she is in the midst of baking bread in an oven. http://www.news.faithfreedom.org/index.php?name=News&file=article&sid=1118

5. http://de.wikipedia.org/wiki/Meidung

6. Art.2 des Protokolls Nr.1 der EMRK in Verbindung Art.9 EMRK

7.

9. Männer als willenlose, schwache, von ihrem Sexualtrieb beherrschte Mängelwesen http://de.wikipedia.org/wiki/Sonja_Fatma_Bl%C3%A4ser

10. Ralph Ghadban: Das Kopftuch in Koran und Sunna
http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

12. Dementsprechend hält ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen mit (muslimischem) Migrationshintergrund in Deutschland den Hamburger ’Ehrenmord’ an Morsal O. für nachvollziehbar und legitim
http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/23/884743.html

13. http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html

14. http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT 

16. http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht#Rechtspflicht_zum_Schutz_von_Rechtsg.C3.BCtern_.28sog._Besch.C3.BCtzergarant.29 

17.Bhagwan-Kult: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rot-Verbot für Lehrer
http://www.agpf.de/akt88-3.htm#ROT-VERBOT

18.http://www.welt.de/die-welt/politik/article4967468/Letzte-Loesung-Kopftuchverbot.html 

19. Kaddor: "Andere sprechen davon, dass der Sünder wie Brennholz in der Hölle sein wird. Aufgrund solcher Aussagen im Koran entsteht in den Köpfen der Muslime das Bild eines strafenden Gottes."
http://www.cibedo.de/fileadmin/user_upload/Handreichung%20Umgang%20mit%20muslimischen%20Schuelern.pdf

20. http://www.scribd.com/doc/14418585/Eine-Beschreibung-der-Holle

21.„Wenn die Frau das Haus verlässt, kommt ihr der Teufel entgegen, sie ist Gott Allah am Nächsten, wenn sie tief im Haus verborgen bleibt.“ (al-Hindi 45158, al-Haithami 7671)      

22. Frauen würden ein höheres Risiko haben, nicht ins Paradies zu kommen, so erwähnen die Hadithen bei al-Buchari, Band 4 Buch 54, Nr. 464: “Ich warf einen Blick in die Hölle, und siehe da, die Mehrzahl ihrer Bewohner waren Frauen.“ Leicht nachvollziehbar, dass derlei Nähe zur Hölle den weiblichen Eifer, das Kopftuch zu tragen, beflügelt

23.  http://en.wikipedia.org/wiki/Awrah#Relation_with_Hijab

24. http://de.wikipedia.org/wiki/Fitra

25. Jahresbericht von Maria Böhmer, Integrationsbeauftragte der Bundesregierung: “türkische Migrantenkinder mit Misshandlungen und schweren Züchtigungen in den Familien: 44,5 Prozent“
http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Zwischenruf-Die-Bombe/634119.html

26. Nach dem Grundsatz des Namus‑Prinzips: ’Die Reinheit der Frauen ist die Ehre der Männer
http://de.wikipedia.org/wiki/Namus

27. http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/LERNTECHNIK/Mnemotechnik.shtml

28. Mustafa Ceric, Großmufti von Bosnien und Herzegowina, in: »The challenge of a single Muslim authority in Europe«
http://springerlink.com/content/40280g3825750494/fulltext.pdf

29. Mustafa Ceric: opening the way for the Muslim law to be recognized in matters of personal status such as the Family Law
http://blog.zeit.de/joerglau/2006/12/01/erklarung-der-europaischen-muslime_62

30. Krauss 316: “Das Bestreben dieser islamisch dominierten Überwachungsinstanzen zielt dann zunächst auf die möglichst lückenlose Durchsetzung der islamischen Verhaltensvorschriften im Sinne der Da’wa, d. h. dem Aufruf zur Einhaltung des islamischen Sittengesetzes. Unter den Bedingungen einer nichtislamischen bzw. ’ungläubigen’ Fremdkultur bedeutet das, »dass die Da’wa zuallererst bei uns selbst beginnt, danach die Familie und die Verwandten erfasst und anschließend Nachbarn, Freunde und Fremde mit einbezieht« (Zentrum Demokratische Kultur 2003, S. 159). Konkret wird die Da’wa über ein soziales Netzwerk subtiler Einschüchterung, Drucksetzung und Zwangsausübung realisiert, um z. B. Jugendliche zum Moscheebesuch zu bewegen, Mädchen und Frauen zur Verschleierung zu verpflichten …, generell Kontakte mit der Aufnahmegesellschaft so weit wie möglich zu unterlassen etc.“

31. http://www.istanbulpost.net/06/04/02/clausStille.htm

32. http://www.emma.de/mobbing_gegen_kopftuchfreie_maedchen_2009_5.html

33. http://www.emma.de/713.html  

34. Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 1
http://www.youtube.com/watch?v=R9T7UBgsLZw&NR=1
Güner Balci: Gemobbt und beschimpft. Teil 2
http://www.youtube.com/watch?v=5DFWexkAm9k&NR=1

35. http://bfriends.brigitte.de/foren/politik-und-tagesgeschehen/70308-schlampen-zum-uben.html

36. http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article259922/Man_kann_die_nicht_mehr_aendern.html

37. http://forum.politik.de/forum/archive/index.php/t-133363.html

38.So sagt zum Beispiel der marokkanische Schriftsteller Ben Jelloun: "Das Kopftuch ist die Ablehnung des Laizismus. Duldet man es, sagt der Vater oder der Bruder der Schülerin am nächsten Tag: Du nimmst nicht am Musik- und Malunterricht teil, denn das verdirbt die Sitten. Du darfst bestimmte literarische Texte nicht lesen, denn sie sind anstößig. Und so fort.“ Quelle unter Fußnote 17 bei
http://www.kritische-islamkonferenz.de/Kraussktv.pdf

39. http://www.renate-sommer.de/index.php?ka=1&ska=5&idn=36

40. Mina Ahadi, in: »Kopftuchverbot an der W1?« "Für sie [Ahadi] ist das Kopftuch ein Gefängnis, das Kinderkopftuch stets eine Kinderrechtsverletzung."
http://www.minaahadi.com/indexfa-Dateien/page0001.htm

41. http://www.digitaljournal.com/article/272307

42.http://egyptiangumbo.com/wp-content/uploads/2008/05/niqab.jpg

43. http://de.wikipedia.org/wiki/Salafiyya

44. Ralph Gadhban zitiert al Buchari:
"Die Frau ist eine 'aurah, wenn sie ausgeht, dann kommt ihr der Teufel entgegen. Sie ist am nähsten zu Gott, wenn sie in ihrem Haus tief steckt."
http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

45. http://debatte.welt.de/kolumnen/82/brennpunkt+nahost/152663/niqabs+und+burkas+die+verschleierte+bedrohung

46.http://www.iofbonehealth.org/download/osteofound/filemanager/health_professionals/pdf/Vitamin-D-reports/Vitamin_D-MEast_Africa.pdf
Freiheit
http://www.time.com/time/magazine/article/0,9171,901061016-1543877,00.html

47. http://www.soft-skills.com/sozialkompetenz/nonverbalesensibilitaet/mehrabian/55387regel.php

48. http://www.focus.de/gesundheit/news/medizin-die-wahrheit-steht-oft-im-gesicht-geschrieben-und150-die-koerpersprache-der-luegner_aid_172426.html

49. http://de.wikipedia.org/wiki/Hidschab

50.http://www1.bpb.de/themen/IYRYVB,6,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html#art6

51. In der islamischen Glaubenslehre ist der ganze Frauenkörper Geschlechtsorgan, Tabubereich. Frauenhaar ist Schamhaar, verführerischer Fallstrick des Teufels. Diese genderspaltende, frauenfeindliche Konzeption unterteilt außerdem die Menschheit in Kollektive verschiedener (Minder)Wertigkeit. Nach islamischer Auffassung ist diese Doktrin keinesfalls Kulturgut oder zivilisatorische Errungenschaft, sondern als gottgeschaffene, ureigene Veranlagung unabänderliche Natur der gesamten weiblichen Bevölkerung.

52. http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2006/oct/06/politics.uk

53.http://www.guardian.co.uk/politics/2006/oct/06/immigrationpolicy.religion 

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Initiative Liberaler Muslime Österreich – ILMÖ
Pressemitteilung 19.11.2012

ILMÖ-Mahnwache mit symbolischem Hungerstreik gegen die Eröffnung des dubiosen wahabitischen Sekten-Zentrums in Wien

(friedliche Mahnwache am Heldenplatz in Wien während der Eröffnungsfeier in der Hofburg gegen das„King Abdullah-Zentrum“für interreligiösen und interkulturellenDialog(KAICIID)

Montag 26.11.2012

während der Eröffnung am Heldenplatz ab 18:00-22:00 Uhr nahe dem Hofburgeingang

Man kann es kaum glauben: die Errichtung eines ultrakonservativen und fundamentalistischen wahabitischen Zentrums mit dem Namen „König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkul-turellen Dialog“ wurde von Österreich, Saudi-Arabien und Spanien unterzeichnet. Doch die Beteili-gung des äußert konservativen saudischen Klerus hat bereits im Vorfeld für eine Kontroverse gesorgt.
Ausgerechnet das berüchtigte wahabitische Saudi-Arabien will den interreligiösen Dialog fördern, obwohl es ein Land ist in dem unzählige Verfehlungen gegen die Menschenrechte bekannt sind und in dessen religiöser Sekte alles Moderne verboten ist. In dieser Glaubensrichtung sind sogar alle Handlungen oder Verhalten verboten, die zu einer verbotenen Tat führen könnten. Bis vor kurzem waren Musik und Fernsehen, wegen des möglichen schlechten Einflusses verboten.
Am 25.Oktober 2012 hat der Groß Mufti von Saudi-Arabien, Scheich Abdul Aziz al-Sheikh, in einer großen Predigt an die gesamte islamische Welt (Umma), öffentlich die Demokratie abgelehnt und sagte, „wir lehnen die Demokratie ab weil diese Verbotenes (haram) bringt und viele persönliche Freiheiten verlangt, und weil die Demokratie uns unislamisches bringt und die islamische Scharia die Lösung für die Völkerverständigung ist.“
Der Gründer des Wahabismus Muhammad ibn Abd al-Wahhab begann 1731 seine Missionierung. 1740 verkündete er in Huraimala nahe Riad seine puritanischen Glaubenssätze zur Reinigung des Islam. Er legte sie als einzige religiöse Wahrheit für die Muslime und alle anderen Religionen fest. Der Wahabismus beruht auf radikalen Auslegungen und Befürwortern von Selbstmordattentaten. Glaubensauffassungen, die mit der ihren nicht vereinbar sind, erscheinen ihnen deshalb schnell als abgeirrt, was ihnen in der Gesamtheit der muslimischen Gemeinschaft und darüber hinaus den Ruf der Intoleranz und des Fanatismus eingebracht hat.
Kennzeichnend für den Einfluss der Wahabiten sind folgende Praktiken im öffentlichen Leben: Verbot des Autofahrens für Frauen, Verbot für Frauen sich in der Öffentlichkeit mit fremden Männern zu zeigen, öffentliche Strafen wie Hinrichtungen mit den Schwert, Steinigung von Frauen, Auspeitschungen und Verbot der freien Religionsausübung für Muslime anderer islamischer Glaubenrichtungen und anderer Religionen.
Die ehemalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) wird eine Führungsposition im „König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ (KAICIID) am Wiener Schottenring 21 einnehmen. Wie das vom saudi-arabischen Königreich finanzierte Dialogzentrum bekannt gab, wird Bandion-Ortner als stellvertretende Generalsekretärin fungieren. Zum Generalsekretär bestimmte die Aufbaukommission den saudischen Vize-Bildungsminister und engen Vertrauten von König Abdullah, Faisal bin Abdulrahman bin Muammar, der drei Jahre lang bei der Saudi-Arabischen Nationalgarde eine Führungsposition hatte. Der stellvertretende saudische Außen-minister Prinz Abdulaziz Bin Abdullah Bin Abdulaziz, der als Mitglied im „Council of Parties“ des Zentrums ist, hatte 15 Jahre lang in der saudi-arabischen Nationalgarde ebenfalls eine Führungs-position. Diese Zentrum hat daher mit religiösen Dialog nicht zu tun, da in seiner Führung Militärs und Politiker sind.
Neben zahlreichen Mitarbeitern in diesem Zentrum gibt es bis zu hundert Mitglieder im Beirat dieser Einrichtung. Es ist zu befürchten, dass viele im Beirat einem radikalen-politisch organisierten und nationalistisch-fundamentalistischen Islam angehören werden. Der diplomatische Status und die Immunität sind für Wahhabiten, Muslimbrüder, nationalistische islamische Fundamentalisten, Salafisten und radikale Islamisten ein ideales Mittel um ihre Ideen und konservative Propaganda in ganz Europa zu verbreiten. Sie werden nicht nur in Österreich, sondern auch in ganz Europa die Integration der Muslime empfindlich hemmen sowie die Sicherheit und den sozialen Frieden ernsthaft bedrohen. Das Beispiel Bosnien zeigt uns wie gefährlich solche Einflussnahmen sein können.
Die ILMÖ ist der Ansicht, dass dieses Zentrum in Wien Österreichs Ruf schädigen und ernsthafte Probleme für Österreich und ganz Europa bringen wird.


Amer Albayati
Initiative Liberaler Muslime Österreich – ILMÖ

Tel.: 0699 / 103 33 243
info@initiativeliberalermuslime.org
http://www.initiativeliberalermuslime.org

Unterstützt durch:
teamfreiheit.info - Humanistischer Verein für Demokratie und Menschenrechte
www.teamfreiheit.info
kontakt@teamfreiheit.info

Islamisches Österreichisches Zentrum - IÖZ

islamische.oesterreichische.zent@gmail.com
Verein Alniswa für Frauen- und Kinderrechte, Migration und Integration
www.alniswa.org

Falnaktob Internet-Zeitung
www.falnaktob.net
contact@falnaktob.net

Verein für ägyptische Familien (vormals Verein für ägyptische Frauen und Familien)
egyptevent@yahoo.de
aegypt_frauen@yahoo.de

Gremium der irakischen Gemeinden in Österreich
gig.austria@yahoo.com
gig.austria@hotmail.com

Alsaymar Internet-Zeitung
www.alsaymar.org
fakhirwidad@gmail.com

Internet Media
www.gemeinsam-together-zajedno.com
catic-media@chello.at

Mala Ezidiya – Verein der Yeziden in Österreich
mala.ezidi.aut@hotmail.com

atheisten-info
www.atheisten-info.at
info@atheisten-info.at

Freidenkerbund Österreichs (FDBÖ) - Verein für wissenschaftliche Weltanschauung
www.freidenker.at
info@freidenker.at

GAM - Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte
 www.gam-online.de
gam-kontakt@t-online.de

Hintergrund-Verlag
www.hintergrund-verlag.de
hintergrund-verlag@t-online.de

Verein der internationalen Kopten

VAF - Verein für Aufklärung und Freiheit e. V.
www.vafpage.de
vaf-krefeld@gmx.de


oda


 

Stellungnahme der GAM

        KMR und NSU-Mordserie            
Wie die Islamverbände den Staat erpressen

Der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) hat die Mordserie der neonazistischen Tätergruppe NSU und die damit korrespondierenden Fahndungspannen und Verschleierungsskandale der deutschen Sicherheitsbehörden zum Anlass genommen, einen in vieler Hinsicht irreführenden Forderungskatalog aufzustellen und sich aus der religiös-weltanschaulichen Verantwortung für den hauseigenen islamischen Extremismus und Terrorismus, aber auch für zahlreiche Gewaltverbrechen mit muslimischem Täterhintergrund, davon zu stehlen. Denken wir dabei aktuell nur an den missglückten Terroranschlag in Bonn oder aber an die jüngsten Totschlägereien in Berlin und Holland mit muslimischem Täterhintergrund und sehen ab von den aktuellen Gewaltexzessen der „moderaten Muslimbrüder“ im Rahmen der „Schariatisierung“ der ägyptischen Verfassung.

So wird zum einen die reale Gesamtgefährdungslage durch extremistisch-terroristische Akteure tatsachenwidrig entstellt, indem die überlegene Quantität und Qualität des islamistischen Rechtsextremismus und Terrorismus sowohl im internationalen als auch im nationalen Maßstab völlig ausgeblendet bleibt.
http://www.gam-online.de/text-aktuell.html
http://www.hintergrund-verlag.de/texte-kapitalismus-rechtsextremismus-im-postnazistischen-deutschland.html
Zum anderen wird der infame Versuch unternommen, die berechtigte Empörung über die neonazistische Mordserie dahingehend zu missbrauchen, ebenso berechtigte und überaus notwendige Kritik an den Inhalten des Islam ins Zwielicht zu zerren und als illegitime „Islamfeindschaft“ zu stigmatisieren. Dementsprechend werden vom deutschen Staat, ganz im Sinne eines vormodern-antiaufklärerischen Autoritarismus, Zensurmaßnahmen verlangt, um die Gesellschaft islamkonform zur Räson zu bringen (wobei sich der KRM natürlich gleich als „Umsetzungspartner“ andient.)

Das Vertrauen der Muslime in die deutschen Sicherheitsbehörden könne u. a. nämlich nur dann wiederhergestellt werden, so heißt es in einem Dossier der KMR mit leicht erpresserischem Tonfall,  wenn
„9. Begriffe wie „Islamismus“ und/oder „islamistisch“ aus dem Sicherheitsdiskurs gestrichen werden zugunsten einer Wortwahl, die nicht geeignet ist, den Islam und die Muslime unter Generalverdacht zu stellen,
10. insbesondere Politiker Abstand von Äußerungen und Statements nehmen, die geeignet sind, den Islam und Muslime unter Generalverdacht zu stellen, diese diffamieren oder verunglimpfen, um die steigende Islam- und Muslimfeindlichkeit nicht zu beflügeln, sondern entgegenzuwirken,
11. Islamfeindlichkeit mit ein Hauptthema der Deutschen Islamkonferenz und der Sicherheitspartnerschaft wird,
12. islam- und muslimfeindliche Straftaten in der Kriminalitätsstatistik unter eigener Rubrik erfasst wird und nicht mehr wie bisher als „politisch motivierte Kriminalität“, um das Ausmaß und die Entwicklung dieses Phänomens erfassen und beziffern zu können,
13. der Staat bei diesen Herausforderungen den KRM aktiv und als Partner mit einbezieht,
14. der Staat den Opfern der NSU über die Staatstrauerfeier hinaus jährlich gedenkt,
um dem Vergessen entgegenzuwirken,
15. der NSU Terror als ein Folgeproblem des Naziregimes ein Teil des schulischen
Geschichtsunterrichts wird.“
http://www.koordinationsrat.de/media/File/NSU-Dossier2012.pdf

Vor diesem Hintergrund, so unser Vorschlag,  bliebe es den fortschrittlich-demokratischen Kräften vorbehalten, einen Katalog mit Gegenforderungen aufzustellen und für diesen zu werben.

 

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XX

 

Antiislamkritische Verleumdung nimmt zu

Stellungnahme der GAM zu einer „antirassistischen“ Hetzkampagne demagogischer „Meinungsmacher“ unter Einschluss der Neuen Osnabrücker Zeitung

 

Die „Friedensstadt Osnabrück“ ist schon seit längerer Zeit dafür berüchtigt, gute Beziehungen zu islamistischen Kräften und insbesondere zu den Vertretern des iranischen Gottesstaates zu pflegen.

So konnte in der Vergangenheit die vom Verfassungsschutz beobachtete islamistische Organisation „Milli Görüs“ schon mehrfach in der Osnabrücker Stadthalle tagen, zum Beispiel aus Anlass des 18. Koranrezitationswettbewerbs in den Altersgruppen der 10- bis 13- sowie der 14- bis 18-Jährigen. Noch nachdem der damalige Bundesinnenminister de Maizière Milli Görüs von der Islamkonferenz ausgeschlossen hatte, stand dieser Organisation erneut die Osnabrücker Stadthalle für eine „Jugendfeier“ am 1. Mai 2010 zur Verfügung.

Bereits zuvor war ruchbar geworden, dass die Universität Osnabrück beim Master-Studiengang Islamische Religionspädagogik mit radikalislamischen Wissenschaftlern in Wien und Teheran zusammengearbeitet hatte. Nur aufgrund massiver Proteste sahen sich die Volkshochschule und die Universität im Juni 2010 gezwungen, eine öffentliche Veranstaltung mit dem Botschafter der iranischen Gottesdiktatur abzusagen.

Kennzeichnend für Osnabrück ist der Tatbestand, dass eine Reihe von zentralen Institutionen das Image der „Stadt des Westfälischen Friedens“ missbräuchlich okkupiert haben und fortgesetzt auf eine willkürliche Weise verfälschen, indem sie den Dialog mit islamistischen und reaktionär-religiösen Kräften zum Fetisch erheben und als einzig „vernünftiges“ Konzept ausgeben. Anstatt den Friedensgedanken im Sinne einer kritischen Aufklärung über friedensbedrohende und (neo-)totalitäre Kräfte zu pflegen, wird hier eine verfehlte Politik verfolgt, die letztendlich auf die Anerkennung, Protegierung und Stärkung antidemokratischer und fundamentalistischer Kräfte hinausläuft. Am besten symbolisieren Aufstieg und Fall des Christian Wulff den geistigen Zustand dieser Stadt: „Der Islam gehört zu Deutschland“ und damit die aggressive Hetze, Verleumdung und Gewaltandrohung gegen Andersgläubige, Ungläubige und Kritiker (Blasphemiker), die sich der allahspezifischen Gottesunterwerfung mit ihrer grund- und menschenrechtswidrigen Normativität widersetzen.

In diesen politisch-ideologischen Kontext fest eingebunden ist auch die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ), die sich in der Vergangenheit immer wieder als proislamisches Kampfblatt gebärdet und sich beständig an die Seite der muslimischen und antiislamkritischen Reaktion gestellt hat. Das war zum Beispiel der Fall, als es darum ging, den unterwürfigen Auftritt des Osnabrücker Symphonieorchesters im iranischen Gottesstaat zu verteidigen und schönzufärben oder als es darum ging und immer wieder geht, sich als willfähriges Sprachrohr des Instituts für Islamische Theologie zu gebärden - so zum Beispiel anlässlich der Tagung zu Ehren al-Ghazalis, des Totengräbers der philosophisch-aufklärerischen Keime im islamischen Herrschaftsraum oder bei der Einweihung des besagten Instituts.

Diesmal hat die NOZ zu einem großen volksverhetzenden Rundumschlag ausgeholt und sich zu einer Pauschalverleumdung von Islamkritik hinreißen lassen. „Religiöser Rassismus nimmt zu. Islamfeindlichkeit grassiert in allen Schichten - Regierung: Kein Handlungsbedarf“, so lautete die zündelnde Schlagzeile auf Seite 1 der NOZ vom 7. Januar 2013. Als Gewährsleute dieser Diffamierungspropaganda werden der mittlerweile auf Linie gebrachte Wendehals Wilhelm Heitmeyer und der gerichtlich wegen einschlägiger Zitatenklitterung gemaßregelte „Extremismus-Experte“ Alexander Häusler zitiert, der peinlicherweise vor Gericht eine Niederlage gegen die „Bürger in Wut“ einstecken musste. War Heitmeyer 1997 noch halbwegs klarsichtiger Mitherausgeber einer Studie über das Ausmaß islamistischer Einstellungen unter türkischen Jugendlichen, ist er seither zu einem zumeist undifferenziert vorgehenden methodischen Falschmünzer und einseitigen Berufsbeschimpfer der deutschen Bevölkerung mutiert, der jeden als „islamophob“ diffamiert, der sich nicht seiner standardisierten Islamophilie unterwirft. In „Feindbild Islamkritik“ heißt es dazu:

„Gemäß der berüchtigten Heitmeyer-Skala, die so etwas wie den ‚Hexenhammer der Islamapologetik’ im deutschen Sprachraum darstellt, soll „Islamophobie“ bereits dann vorliegen, wenn man sich nicht dem Deutungsdiktat unterwirft, dass der Islam eine bewundernswerte Kultur hervorgebracht habe. Auch wer der Aussage nicht zustimmen mag ‚Die muslimische Kultur passt durchaus in unsere westliche Welt’ wird entsprechend stigmatisiert. Ebenso bekommt derjenige den Stern angeheftet, der sein Kind nicht von einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin unterrichtet sehen möchte. Ob dieser scheinwissenschaftliche Bewertungsterror, der im Grunde auf die Suspendierung religionskritischer Meinungsfreiheit hinausläuft, eher faschistoide oder stalinoide Züge trägt, sei hier dahingestellt.“ (S. 89)

Tatsächlich wäre es wünschenswert, wenn die verantwortlichen Regierungsstellen hier endlich einen Handlungsbedarf sähen und Abhilfe schafften, indem sie diesen pseudowissenschaftlich verbrämten „Instituten“ und ihren Leitern „den Stecker rauszögen“. Das wäre wirklich ein vernünftiger Beitrag zum staatlichen Sparprogramm sowie zum Erhalt des Bürgerfriedens.

Dass die NOZ darüber hinaus nun auch noch den verbandsislamischen Funktionär Aiman Mazyek in aufreizender Selbstgerechtigkeit unwidersprochen absondern lässt, auch für ihn stelle sich anti-muslimischer Rassismus als Problem dar, das „bis in die Mitte der Gesellschaft reicht“, entlarvt nicht nur den utilitaristischen Wert bzw. die ideologische Kumpanei der antiislamkritischen Studien, sondern ist auch ein echtes Eigentor. Denn kaum einer verfügt über dieses spezifisch-demagogische Charisma des Aiman Mazyek, berechtigte Wut und Empörung auf sich und seine Gemeinde zu ziehen wie dieser emotionale Eigentorspezialist.

Was aber steckt genauer hinter diesem verleumderischen Aufschrei der NOZ:
Die Islamapologetik hat - angesichts der objektiv-realen Fakten- und Ereignislage - auf der Ebene der sachlich-rationalen Argumentation und Beweisführung den Kampf gegen die menschenrechtlich-demokratische Islamkritik längst verloren. Deshalb greift sie zum verzweifelten Mittel der immer unverschämter und dreister werdenden Diffamierung. Dabei verkennt sie, dass die Zunahme kritischer Einstellungen gegenüber dem Islam und seinen orthodoxen und radikalen Akteuren überwiegend nicht auf „Ressentiments“ basiert, sondern auf folgenden logisch nachvollziehbaren Sachverhalten:

1. Die Kenntnisse über den Islam, seine Quellentexte und die darin enthaltenen kritikwürdigen Inhalte, Normen und Handlungsanweisungen haben zugenommen und den Mythos vom friedliebenden, toleranten und barmherzigen Islam nachhaltig zerstört.

2. Es hat sich gezeigt, dass nicht alle, aber sehr viele Muslime sich von den objektiv vorgegebenen und kritikwürdigen Inhalten, Normen und Handlungsanweisungen subjektiv leiten und anstacheln lassen. Diesen Zusammenhang zu dementieren und zu verwirren, ist eine empörende Vergewaltigung der kritischen Vernunft.

3. Es sind nicht zuletzt die authentischen Stimmen und Berichte von repressionserfahrenen Frauen aus ganz unterschiedlichen islamisch-herrschaftskulturellen Kontexten, die - eher ungewollt - bestätigen, dass es nicht nur einen objektiv-dogmatisch einheitlichen, sondern sehr wohl auch einen verallgemeinerungsfähigen, praktisch-sozialen „Islam im Singular“ gibt, der seinen menschenrechtsfeindlichen Wesenskern immer wieder auch unter unterschiedlichen nationalstaatlichen Bedingungen eindeutig offenbart: Mina Ahadi und Maryam Namazie aus dem Iran, Ayan Hirsi Ali aus Somalia, Wafa Sultan aus Syrien, Serap Cileli, Necla Kelek und Fatma Bläser aus der Türkei, Sabatina James aus Pakistan u. v. a. m.

4. Angesichts der Verdichtung der folgenden Fakten- und Ereignislage wäre es absolut unlogisch und traurig, wenn sich kritische Einstellungen gegenüber dem Islam und seinen Akteuren nicht festigen und zunehmen würden: Massenausschreitungen orthodoxer Muslime anlässlich der Mohammed-Karikaturen und des Zeigens stupider Filme mit zahlreichen Todesopfern; blutige Verfolgung und Ermordung von Christen, Anders- und Ungläubigen in zahlreichen islamischen Ländern und islamisch beherrschten Regionen; in puncto Frauenunterdrückung, Verfolgung von Minderheiten, Menschenrechtsrechtsverletzungen, Verhängung von Todesstrafen, sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen nehmen islamische Länder durchgängig Spitzenplätze ein; gerade durch den sogenannten arabischen Frühling wurden Kräfte nicht nur freigesetzt, sondern sogar hegemonial, die den Ruf nach der Scharia mit physischem und psychischem Terror verbinden etc.

Der Schweizer Philosoph Stefan Zenklusen hat mit Blick auf Frankreich die Frage aufgeworfen: Ist der Antirassismus faschistoid geworden? Die Antwort darauf aus Deutschland lautet: Eindeutig ja! Unter der Maske des „Antirassismus“ verbergen sich in Wahrheit heute hauptsächlich Kräfte, die ihre offene und verkappte Kollaboration mit konservativen, radikalen und terroristischen Muslimen (wie zum Beispiel der HAMAS) nach dem Vorbild der Nationalsozialisten vorantreiben und eine zutiefst grund- und menschenrechtsfeindliche Weltanschauung schönfärben und verharmlosen, während sie gleichzeitig eine demagogische Hetzkampagne gegen all jene anzetteln, die für den Erhalt, die Verteidigung und den Ausbau der Grundprinzipien der Aufklärung und der säkularen Demokratie eintreten.

Es wird deshalb höchste Zeit, dass sich das von Heitmeyer und Konsorten als „islamophob“ stigmatisierte „politische Milieu der Linken und der Mitte“ aufrafft, bündnispolitisch effektiver vernetzt und den proislamischen Demagogen samt ihren Gazetten intensiver in den Arm fällt.

(8.1.2013, Hartmut Krauss)

 

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