Hartmut Krauss


Säkulare Risikogesellschaft und islamisch-patriarchalische Sozialisation. Ein Problemüberblick1



Einleitung


Eine kritische Betrachtung zuwanderungsbedingter Probleme steht hierzulande vielfach immer noch unter dem Generalverdacht der Fremdenfeindlichkeit. Dabei geht es im Interesse einer tabufreien und wahrheitsorientierten Analyse gar nicht darum, sämtliche Zuwanderer von vornherein auszugrenzen oder aber negativ zu bewerten. Vielmehr geht es darum, reale Integrationshemmnisse zu benennen und die tatsächliche Anhäufung von Indikatoren der Desintegration bei bestimmten Gruppen von Zuwanderern nicht von vornherein durch das Aufstellen von ideologischen Verbotsschildern zu verschleiern oder aber zu verharmlosen.

Angesichts der ungesteuerten Massenimmigration von Asylsuchenden aus islamischen und afrikanischen Krisenländern hatte sich die öffentliche Debattenlage noch einmal nachhaltig verschärft, so dass eine kritisch-rationale Analyse dringender denn je ist.

In diesem Sinne geht es im Folgenden zunächst um die knappe Darlegung elementarer bevölkerungsstatistischer Grunddaten und die Skizzierung des objektiven Integrationsstandes muslimischer Immigranten. Im Anschluss daran werden einige wesentliche Konstitutionsmerkmale der islamisch-patriarchalischen Sozialisation aufgezeigt und in ihrer ursächlichen Bedeutung für misslingende oder problembehaftete Integrationsverläufe beleuchtet. Abschließend werden dann einige politisch-strategische Schlussfolgerungen zumindest angetippt.



Daten zur Bevölkerungsstatistik


Während am 31. Dezember 2011 in Deutschland 6.930.896 Ausländer lebten, waren es am 31. Dezember 2015 9.107.893. Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Ausländer/innen gehören als wesentliche Teilgruppe zu den Personen mit Migrationshintergrund. Sie können in Deutschland geboren oder zugewandert sein.

Davon kamen 2015 1.506.113 Menschen aus der Türkei (2011: 1.607.161), 740.962 aus Polen (2011: 468.481), 596.127 aus Italien (2011: 520.159), 452.718 aus Rumänien (2014:355,343), 366.556 aus Syrien (2014: 118.196), 339.931 aus Griechenland (2011: 283.684), 297.895 aus Kroatien (2014: 263.347), 230.994 aus Russland (2011: 195.310) aus der Russischen Föderation, 230.427 aus Serbien (2014: 220.908), 226.926 aus Bulgarien (2014: 183.263) u.s.w.2

Neben ausländischen Staatsbürgern sind in den letzten Jahrzehnten insgesamt mehr als 3,2 Millionen Aussiedler/Spätaussiedler zugewandert; darunter ca. 2,6 Millionen aus den GUS-Staaten.

2015 war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit 2.137.000 Zuzügen das bisherige Rekordjahr der Zuwanderung nach Deutschland. „Das waren 672.000 Zuzüge mehr als im Jahr 2014 (+46%). Insgesamt 998.000 Personen zogen im Jahr 2015 aus Deutschland fort, 83.000 mehr als im Vorjahr (+9%). Damit ergibt sich mit einem Wanderungsüberschuss von 1.139.000 Personen aus der Bilanzierung der Zu- und Fortzüge über die Grenzen Deutschlands ein neuer Höchststand seit Bestehen der Bundesrepublik.“3 Den Hauptanteil an dieser „Rekordzuwanderung“ hatte das Einströmen von Asylsuchenden aus islamischen Krisen- und Kriegsländern. So stieg die Zuwanderung „vor allem für Personen mit Staatsangehörigkeit aus Syrien (von 66.000 auf 298.000), Afghanistan (von 11.000 auf 80.000), Irak (von 4.000 auf 60.000) und Pakistan (von 7.000 auf 20.000).“4

Infolge der unregulierten Massenzuwanderung nahm die Gesamtbevölkerung 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 978.000 Menschen (1,2 Prozent) zu und lag am Jahresende bei 82,2 Millionen.

Gut ein Fünftel der deutschen Bevölkerung, nämlich mittlerweile im Zuge der Rekordzuwanderung von 2015 ca. 17 Millionen Menschen, hat einen Migrationshintergrund (MH). „Im Jahr 2014 hatten 16,4 Millionen der insgesamt 80,9 Millionen Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund (Zugewanderte und ihre Nachkommen). Von diesen 16,4 Millionen Personen waren 9,2 Millionen Deutsche und 7,2 Millionen Ausländer (56,0 bzw. 44,0 Prozent).“5

Die meisten der Personen mit MH stammen aus der Türkei (17,4 Prozent/ca. 3 Millionen), gefolgt von Polen (9,9 Prozent), Russland (7,3 Prozent) und Italien (4,7 Prozent).

„Gut 3,0 Mill. Menschen mit Migrationshintergrund (Zuwanderer und ihre hier geborenen Kinder) hatten ihre Wurzeln in der Türkei, 2,9 in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, 1,5 Millionen in den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens und knapp 1,5 Mill. in Polen.“ (Datenreport 2011, Band 1, S. 189).

Bei unter 5-Jährigen haben bereits 35 Prozent, bei den 10-15-Jährigen 29 Prozent und bei den 15-20-Jährigen 24 Prozent einen MH.6 „Insgesamt hatte in Deutschland 2014 gut ein Drittel aller Kinder unter fünf Jahren einen Migrationshintergrund (34,6 Prozent) - in der Gruppe der 35- bis unter 45-Jährigen lag der entsprechende Anteil im selben Jahr bei 25,9 Prozent und bei den 85- bis unter 95-Jährigen bei 6,2 Prozent.“7

In westdeutschen Großstädten liegt der Anteil der Personen mit MH deutlich höher. So zum Beispiel in Berlin bei 25 Prozent, (in Berlin-Mitte bei 45 Prozent und in Neukölln bei 39 Prozent), in Stuttgart bei 38 Prozent und in Nürnberg bei 39 Prozent. „61,1 Prozent aller Personen mit Migrationshintergrund lebten 2014 in städtischen, 12,3 Prozent in ländlichen Regionen.“8

Nach der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“ (2009) leben in Deutschland hochgerechnet etwa vier Millionen Muslime aus 50 Herkunftsländern. (Türkei 63%; Südosteuropa/Bosnien, Albanien 14%; Naher Osten/Libanon, Irak 8%, Nordafrika/Marokko 7% und Süd-Südostasien/Afghanistan, Pakistan 5%). Wenige stammen aus dem Iran (ca. 100.000 bis 120.000), Zentralasien oder dem sonstigen Afrika. (Diese Gesamtzahl erscheint zum damaligen Zeitpunkt künstlich hochgerechnet, da alle Einwanderer aus islamisch geprägten Ländern unter der Hand zu Muslimen gemacht werden. Dazu zählen dann auch fälschlicherweise Nichtreligiöse, immerhin 8 Prozent der Türkischstämmigen9, und die Sondergruppe der türkischstämmigen Aleviten mit 480.000 bis 552.000). Mittlerweile dürfte die Zahl der Muslime in Deutschland aufgrund der hohen Zahl von Asylsuchenden aus islamischen Ländern auf ca. 5 Millionen angewachsen sein.

Die Einwanderer mit Wurzeln in islamischen Ländern weisen eine besonders junge Altersstruktur auf: 25 Prozent sind jünger als 15 Jahre. (Zum Vergleich: Nur 11% derselben Altersgruppe gibt es bei Personen ohne MH.) Muslime aus dem Nahen Osten und aus Süd-/Südostasien weisen eine noch jüngere Altersstruktur auf, fast ein Drittel ist bis zu 15 Jahren. Etwa die Hälfte der Muslime sind unter 25-Jährige.

Halten wir also fest, dass von den in Deutschland lebenden Menschen mit MH trotz der aktuellen muslimischen Zuwanderungswelle weniger als ein Drittel als „islamisch“ zu bezeichnen ist. Dennoch wird genau diese Gruppe von Staat, Politik und Medien ungerechterweise fokussiert, hofiert und in Szene gesetzt.


Was heißt ‚Integration‘?


Um nun zu beurteilen, ob die Integration der Zuwanderer aus unterschiedlichen Ländern gelungen oder misslungen ist, benötigen wir zunächst einmal eine angemessene Definition von ‚Integration‘. Aus sozialwissenschaftlicher Perspektive betrachtet bezeichnet der Begriff ‚Integration‘ den mehrdimensionalen Prozess der Eingliederung von Zuwanderern in ein konkretes, nationalstaatlich geregeltes und kulturhistorisch gewachsenes Gesellschaftssystem mit spezifischen (z.B. sprachlichen, qualifikatorischen, normativen etc.) Anforderungsstrukturen.

Das Ziel der Integration ist demnach eine vom individuellen Subjekt zu erbringende Anforderungsbewältigung: Der Zuwanderer/die Zuwanderin will/soll/muss sich in die ‚neue‘ Aufnahme- bzw. Einwanderungsgesellschaft ‚eingliedern‘. ‚Eingliederung‘ bedeutet die Einnahme einer gleichberechtigten und gleichverpflichteten Position innerhalb des vorgegebenen gesellschaftlichen Reproduktionssystems, die es dem Einzelnen ermöglicht, seinen individuellen Lebensprozess vermittels positionsspezifischer Teilbeiträge zur gesellschaftlichen Reproduktion eigenständig und unabhängig von zunächst gewährten Unterstützungsleistungen zu realisieren. Dazu bedarf es a) der objektiven Verfügbarkeit entsprechender Positionen und b) der subjektiven Aneignung integrationsrelevanter Kompetenzen, Kenntnisse und Einstellungen.

Im Einzelnen sind nun folgende Prozessdimensionen der Integration zu unterscheiden und in ihrer wechselseitigen Bedingtheit zu erfassen:

Politisch-rechtliche Integration (Staatsbürgerschaft, Klärung des Rechtsstatus des Einwanderers als Voraussetzung für die Wahrnehmung von Integrationsmöglichkeiten)

Sprachintegration (Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes als elementare Voraussetzung individueller Teilhabe am gesellschaftlichen Reproduktionsprozess)

Sozialökonomische Integration (berufliche Eingliederung in das System der Erwerbsarbeit)

Soziokulturelle Integration (akzeptierende Aneignung der verfassungsmäßigen Grundwerte und Rechtsnormen des Aufnahmelandes einschließlich bestimmter Kenntnisse über deren kulturhistorische Gewordenheit; Grad der weltanschaulich-normativen Differenz bzw. Kongruenz zwischen Herkunftskultur und Kultur der Aufnahmegesellschaft)

Lebensweltliche Integration (Einbindung in das Gemeinschaftsleben des Aufnahmelandes - subjektiv positiv erlebte ‚Assimilation‘; interkulturelle Vermischung via Heiratsverhalten).

Mittlerweile zeichnet sich zunehmend eine paradoxe Verkehrung des politisch regulierten Integrationsverlaufs ab. Dabei geht es immer weniger um die Integration islamischer Zuwanderer in das hiesige Gesellschaftssystem, sondern verstärkt darum, die nicht- muslimische Bevölkerungsmehrheit in den Prozess der sukzessiven Islamisierung zu integrieren, d.h. auf passive Hinnahme der Etablierung und Ausbreitung islamischer Herrschaftskultur in Deutschland und Europa zu trimmen.


Ausgewählte Daten zum Integrationsstand von muslimischen Zuwanderern


Die offiziellen Statistiken lassen vielfach keine genaue Erfassung der Gruppenanteile von muslimischen bzw. islamisch sozialisierten Personen in relevanten gesellschaftlichen Klassifikationsbereichen zu, so zum Beispiel in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik oder bei den Angaben über ALG-II-Bezieher etc. In der politisch-medialen Öffentlichkeit sowie in der staatsnahen (ministeriellen) Auftragsforschung ist primär kein Interesse an umfassender wahrheitsorientierter Problemaufdeckung vorhanden, sondern eher ein politisch-korrekter Beschwichtigungs- und Verharmlosungsdiskurs vorherrschend. Dennoch lässt sich folgender Sachverhalt nicht gänzlich unter den Teppich kehren:

Türkisch-muslimische Zuwanderer schneiden im Vergleich mit anderen Migranten mit Abstand am schlechtesten ab. Negativ hervorstechend sind der hohe Anteil von Personen ohne Bildungsabschluss und die sehr hohe Erwerbslosigkeit unter den Jugendlichen. So haben 68 Prozent der Türken im erwerbsfähigen Alter bis heute keinen beruflichen Abschluss, 33% nicht einmal einen Schulabschluss. „Jeder fünfte aus der Türkei zugewanderte und noch in Deutschland lebende Mann und jede dritte Frau haben weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss. Das ist mehr als in jeder anderen Migrantengruppe.“ (Berlin-Institut 2014, S. 31.)

Der 8. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Juni 2010, S. 126) hielt fest: „Während nur 15% der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund im Alter von 20 bis 64 Jahren keinen beruflichen Abschluss haben, gilt dies für 44% der Befragten mit Migrationshintergrund. Am höchsten liegt der Anteil der Unqualifizierten mit 72% bei den in Deutschland lebenden Menschen türkischer Herkunft, von denen fast jede/r Fünfte (18,2%) Deutsche/r ist.“

Aufgrund des geringen Qualifikationsniveaus ist auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen (Erfahrung mit länger als 12 Monate andauernder Arbeitslosigkeit) bei männlichen Türken mit 43,6% besonders hoch (zum Beispiel im Vergleich zu Polen mit 28,9%).10

„Menschen mit türkischem MH schneiden überall deutlich schlechter ab als Migranten aus den gesamten EU-27. Besonders groß fallen die Unterschiede in Berlin aus. Nirgendwo sind Menschen türkischer Herkunft öfter erwerbslos oder leben häufiger von öffentlichen Leistungen als in Berlin. Die türkische Gemeinschaft in Berlin ist relativ groß und gilt als in sich eher geschlossen, was offenbar eine Verbesserung der Lage über die Generationen erschwert.“ (Berlin-Institut 2014, S. 60.)

Nach aktuellen Zahlen aus 2016 kommen die meisten nicht-deutschen Hartz-IV-Empfänger aus der Türkei (295.260), gefolgt von Syrien (242.391) und Polen (92.506). Im Jahresvergleich am stärksten gestiegen sei die Zahl der Hartz-IV-Bezieher aus Eritrea (plus 229,4 Prozent) auf 16.764 und Syrien (plus 195,1 Prozent).11

Während türkisch-muslimische Zuwanderer einerseits im Durchschnitt das schlechteste Qualifikationsprofil und deshalb eine besonders hohe Rate von Arbeitslosengeld-II-Beziehern aufweisen, leben sie andererseits vergleichsweise in größeren Bedarfsgemeinschaften mit einem höheren Kinderanteil und daraus resultierend mit einem höheren Transfereinkommen.

Im Vergleich zu ausländischen Männern haben ausländische Frauen „häufiger keine abgeschlossene Berufsausbildung (56% zu 40%). Dies ist vor allem bei türkischen Frauen der Fall (70%); der entsprechende Anteil liegt bei Polinnen nur bei 24%“ (BAMF: Fortschritte der Integration 2010, S. 15f.). Damit korrespondiert, dass Türkinnen sehr viel seltener ganz- oder halbtagserwerbstätig sind als Frauen anderer Ausländergruppen (aus Polen, Italien, Ex-Jugoslawien und Griechenland).

Türkische Zuwanderer haben im Vergleich zu anderen Migrantengruppen die wenigsten Kontakte zu Deutschen und die meisten zu Personen aus ihrem Herkunftsland. Das gilt insbesondere für die Frauen: So hat fast jede dritte Türkin gar keinen oder nur selten Kontakt zu deutschen Freunden. Die geringe Erwerbsbeteiligung sowie die relative Kontaktarmut mit Einheimischen spiegelt sich dann auch in der mangelnden Sprachbeherrschung: „So sprechen 38% der 35- bis 64-jährigen Türkinnen nur schlecht oder sehr schlecht deutsch“ (ebd. S. 17)

Zusammenfassend stellten die Autoren der PISA-Studie zum Bildungsstand der Gruppe der hier geborenen fünfzehnjährigen Schülerinnen und Schüler mit Eltern aus der Türkei einen nach wie vor geltenden Befund fest:

„Nur eine Minderheit von ihnen spricht im Alltag überwiegend deutsch und ihre mit fünfzehn Jahren erreichten Kompetenzen liegen im Durchschnitt auf einem niedrigen Niveau. Dieser Befund ist alarmierend, gerade in Anbetracht der Tatsache, dass diese Jugendlichen bereits in Deutschland geboren sind, ihre gesamte Schulzeit in Deutschland verbracht haben und diese Gruppe einen relativ großen Anteil an der Bevölkerung aufweist“ (PISA 2003, S. 294).

Daraus erklärt sich u.a. auch die hohe Rate von über 50 Prozent türkischstämmigen Jugendlichen, die entweder über keinerlei Schulabschluss verfügen oder einen Hauptschulabschluss erreichen, jedoch keine berufliche Ausbildung beenden.

Wie der Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung, Manfred Cremer, im ARD-Magazin „Plusminus“ am 17. August 2010 erklärte, kommen jährlich 150.000 Jugendliche mit Migrationshintergrund auf den Ausbildungsmarkt, von denen ca. 70 Prozent aufgrund von Ausbildungsunreife keinen Ausbildungsplatz finden. Bei diesen Jugendlichen fehlt es nicht nur an Kenntnissen und Fertigkeiten in Deutsch und Mathematik, sondern auch an sozialer Basiskompetenz und Disziplin. Ein im genannten Fernsehbeitrag zu Wort kommender Projektleiter veranschaulicht die Defizite: „Ich kann nicht zur Arbeit kommen, meine Jeans ist noch nass, das gibt’s. Oder die Schlange beim Mediamarkt war zu lang, deshalb kam ich zu spät.“

Die soziokulturelle Desintegration zahlreicher Muslime lässt sich schlaglichtartig auch auf der Ebene subjektiver Einstellungen, hier nur bezogen auf die Türkischstämmigen in Deutschland (TiD) ablesen12:

So stimmten 2012 72% der TiD der Aussage zu: „Der Islam ist die einzig wahre Religion“. 2010 waren es 69%.

2010 stimmten „nur“ 33% der TiD der folgenden Aussage zu: „Ich wünsche mir, dass in Deutschland irgendwann mehr Muslime als Christen wohnen.“ 2012 waren es nun 46%.

Speziell in Deutschland, vor dem Hintergrund der Beschneidungsdebatte und der damit verbundenen medialen Hetzkampagne gegen Atheisten sowie angesichts des Umstandes, dass von „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ fast immer nur in Bezug auf Muslime als Objekt gesprochen wird (Heitmeyer u.a.), ist das folgende Ergebnis besonders zu gewichten:

Atheisten empfinde ich als minderwertige Menschen“ Zustimmungsrate 2012: 25%; 2010: 22%.

Juden empfinde ich als minderwertige Menschen“. Zustimmungsrate 2012: 18%; 2010: 14%.

Bemerkenswert ist auch folgender Befund: 31% 2010 und 46% 2012 stimmten der folgenden Aussage zu: „Wenn ich in Deutschland im Falle der Arbeitslosigkeit keine Sozialleistungen bekommen würde, würde ich sofort in die Türkei gehen.“

Lässt sich das Eingehen einer interethnischen bzw. interkulturellen Ehe als zentrales Maß für eine vollzogene soziale bzw. lebensweltliche Integration ansehen, so zeigt das türkisch-muslimische Heiratsverhalten - aufgrund der Befolgung islamischer Heiratsregeln - gegenteilig ein hohes Maß an intraethnischer und intrareligiöser Orientierung. „Die überwiegende Mehrheit der Personen mit türkischer Abstammung sind mit Partnern türkischer Abstammung verheiratet, eingebürgerte oder nicht eingebürgerte“ (BFSFJ 2010, S. 34). Die Eheschließungsstatistik zeigt sogar, dass das Heiratsverhalten mit zunehmender Tendenz nach religiösen Regeln erfolgt; d.h. der Anteil der interreligiösen Eheschließungen nimmt noch weiter ab. Zudem heiraten Sunniten und Aleviten jeweils unter sich. Von den Verheirateten unter den Befragten der Studie „Muslime in Deutschland“ gaben 95,8% an, dass der Ehepartner auch ein Muslim ist. Nach Angaben des Berlin-Instituts (2014, S. 61) reicht die Spanne bikultureller Ehen von 6% unter türkischen Migranten bis zu 54% unter EU-27-Einwanderern.

Die tiefere Ursache für die mehrdimensionale Desintegration einer großen Zahl zugewanderter Muslime ist die sozialisatorische Vermittlung und ungebrochene Reproduktion grundlegender Prinzipien des Islam. So weisen im Vergleich zu anderen Zuwanderungsgruppen wie Italiener, Spanier, Portugiesen, Griechen, Spätaussiedler aus den GUS-Staaten, Polen und antiislamistische Republikflüchtlinge aus dem Iran muslimische Zuwanderer (vor allem aus der Türkei und arabischen Staaten) durchgängig die schlechtesten Integrationswerte auf. Wie wir gesehen haben, betrifft das sowohl zentrale Bereiche der sozialökonomischen Integration wie Beteiligung am Erwerbsleben, Arbeitslosigkeit, Sozialtransferbezug, Armutsgefährdung etc. als auch qualifikatorische Aspekte wie Schul- und Berufsausbildung, aber auch Sprachbeherrschung, Mediennutzung, Beteiligung an zivilgesellschaftlicher Tätigkeit u.v.m. Hinzu kommt der eklatante Gegensatz zwischen islamischen und den in der deutschen Aufnahmegesellschaft vorherrschenden säkular-demokratischen Wertorientierungen zum Beispiel im Hinblick auf die Trennung von Staat und Religion, die Trennung von Religion und Recht, das Verhältnis der Geschlechter, das Gebot der freien Partnerwahl, das Prinzip des freien Religionsaustritts und der Gleichberechtigung von Homosexuellen etc.

Diese multidimensionale Desintegration13 gipfelt nicht zuletzt in einer deutlich höheren Gewalt- und Kriminalitätsbelastung jüngerer muslimischer Männer - ein medial und politisch gern verschleierter Sachverhalt, indem zum Beispiel der Täterhintergrund in Polizei- und Zeitungsberichten bewusst verschwiegen wird, wenn es sich um Migranten oder Ausländer handelt14. Sind andererseits in relational selteneren Fällen Muslime Opfer deutscher Gewalttäter, wird demgegenüber sofort in einem deutlichen moralischen Gegensatz eine ebenso gleichgeschaltete wie einseitige Staatstrauer- und Betroffenheitsmaschinerie in Gang gesetzt, die aufgrund eben dieses halbierten Moralismus zunehmend für Unmut innerhalb der Mehrheitsbevölkerung sorgt.

Wie weit dieses „politisch korrekte“ brainwashing geht - sogar auf die Gefahr der Rufschädigung als ernstzunehmender Wissenschaftler - zeigt das folgende Zitat eines Kriminologen:

„Dirk Baier: Wir stellen tatsächlich fest, dass Jugendliche mit muslimischem Hintergrund, insbesondere türkisch-stämmige Jugendliche, Jugendliche aus nordafrikanischen oder arabischen Ländern, aber auch Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien, die zum Teil muslimischen Hintergrund haben, eine bis zu drei Mal höhere Gewaltrate haben als die einheimischen deutschen Jugendlichen. Grund ist aber nicht der Umstand Türke oder Muslim zu sein, sondern die damit verbundenen Schwierigkeiten im Leben. Dazu gehört beispielsweise die familiäre Situation und oft auch eine problematische Bildungssituation.“

http://www.radiobremen.de/politik/themen/jugendgewalt102.html

Dass aber wiederum die „familiäre Situation“ grundlegend islamisch-patriarchalisch geprägt und die „problematische Bildungssituation“ ein Resultat der autoritär-islamischen und sprachdefizitären Primärsozialisation ist sowie mit dem Import „arrangierter“ Eheleute gemäß islamischer Heiratsregeln korrespondiert, bleibt hier gänzlich außer Betracht.

Was für große Teile der seit Jahrzehnten in Deutschland lebenden türkisch-muslimischen Migranten im Hinblick auf die dargestellte sozialökonomische und soziokulturelle Desintegration gilt, dürfte nach den vorliegenden Informationen auch für die Mehrheit der unreguliert eingeströmten Asylsuchenden aus islamischen Ländern gelten15.


Wesentliche Merkmale der islamisch-patriarchalischen Sozialisation


Betrachten wir nun im Folgenden wesentliche Merkmale der islamischen Sozialisation, dann sind hier zwei elementare Dimensionen zu unterscheiden: Erstens die inhaltliche Seite und zweitens der interaktive Struktur- bzw. Formaspekt.

In inhaltlicher Hinsicht ist der islamische Sozialisationsprozess zu bestimmen als ‚Übertragung‘ grundlegender Aussagen, Prinzipien, Vorschriften, Normen etc. des Islam in das individuelle Bewusstsein und Verhalten der nachwachsenden Generationen.

In struktureller Hinsicht weist der islamische Sozialisationsprozess ein bestimmtes interaktives Beziehungsmuster zwischen den sozialisationsrelevanten Akteuren auf, das sich im Näheren als autoritär-patriarchalisches Verhältnis offenbart.


1. Zum inhaltlich-normativen Aspekt der islamischen Sozialisation


Der Glaube an den islamischen Offenbarungsmythos lässt sich entgegen illusionärer Auffassungen nicht abstrakt-mechanistisch auf rein spirituelle und rituelle Aspekte beschränken, sondern ist untrennbar mit allumfassenden gesellschaftlichen Diesseits- und Alltagsregeln verknüpft, die eine vormoderne Sozialordnung festlegen und als göttliches Gesetz verabsolutieren. Damit erweist sich der orthodoxe Islam als weltanschauliches Programmiersystem eines kulturspezifischen Herrschaftsregimes. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Grundprinzipien dieses islamischen Herrschaftssystems anführen, die auch dem sozialisatorischen Vermittlungsprozess zugrunde liegen:

1. Die Setzung der islamischen Glaubensgemeinschaft als allen anderen Weltanschauungsgemeinschaften überlegene und herrschaftsberechtigte Gruppe. So heißt es in Sure 3, Vers 110: „Ihr seid die beste Gemeinde, die für Menschen erstand. Ihr heißet, was rechtens ist, und ihr verbietet das Unrechte und glaubet an Allah“. Eine Gleichberechtigung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ist demnach dogmatisch grundsätzlich ausgeschlossen. Besitzer heiliger Bücher wie Christen und Juden werden im Status schutzbefohlener Bürger zweiter Klasse („Dhimmis“) zwar geduldet (wenn auch konkret-historisch oftmals versklavt), während Atheisten kein Existenzrecht haben. Denn die Welt ist von Allah für Rechtgläubige geschaffen worden; Ungläubige hingegen sind für die Hölle bestimmt.

„Prophet! Führe Krieg gegen die Ungläubigen und Heuchler (oder: Setze den Ungläubigen und Heuchlern heftig zu) und sei hart gegen sie! Die Hölle wird sie (dereinst) aufnehmen, - ein schlimmes Ende!“ (Sure 9, Vers 73) (Der Koran, Paret)

2. Aufgrund seines absolutistischen Geltungs- und Herrschaftsanspruchs kennt der Islam kein Recht auf freie Wahl der Weltanschauung sowie auf freie Meinungsäußerung oder gar das Recht auf Religionskritik. Kritische Urteile über den Islam und seinen Stifter Mohammed gelten als Gotteslästerung und werden mit schweren Strafen bedroht.

3. Nach dem islamischen Fitra-Konzept wird jeder Mensch im Grunde als Muslim geboren. Erst widrige soziokulturelle Einflüsse des äußeren Milieus machen ihn zu einem Juden, Christen, Polytheisten, Atheisten etc. und verhindern seine „naturgemäße“ islamgerechte Ausformung. D.h.: Die islamische, von Gott verliehene Ursprungsnatur des Menschen wird nach der Geburt durch eine nichtislamische Umwelt verdorben. Folgerichtig gilt der durch negative äußere Einwirkungen zum Nicht-Muslim gewordene Mensch im Diskurs des orthodoxen Islam als sekundär verdorbener Mensch, dem im Sinne eines religiösen Anthropologismus und Naturalismus keine gleichen Rechte zugestanden werden können.

4. Die als göttlich legitimiert ausgegebene islamische Sozial- und Normordnung gilt gegenüber jeder nichtislamischen Gesellschaftsordnung, insbesondere auch der säkular-demokratischen, als überlegen. Nach der Studie „Muslime in Deutschland“ (2007) bekannten sich 46,7% der befragten Islamgläubigen offen zu folgender Aussage „Die Befolgung der Gebote meiner Religion ist für mich wichtiger als Demokratie“. Neuere Studien bestätigen diesen offensichtlich resistenten Befund16.

5. Der Islam legt ein patriarchales Herrschafts- und Bevorrechtungsverhältnis der Männer gegenüber den Frauen fest. So heißt es zum Beispiel in Sure 2, Vers 228:

„Und die Männer stehen (bei alledem) eine Stufe über ihnen (den Frauen, H.K.)“ (Der Koran, Paret). Zudem haben Frauen die Funktion inne, als Objekte der Mannes- bzw. der patriarchalischen Familienehre zu dienen und sind deshalb umfassenden Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen ausgesetzt.

6. Der Islam negiert nicht nur das Recht auf sanktionslosen Religionswechsel und Religionsaustritt (negative Religionsfreiheit), sondern bedroht Glaubensabtrünnige mit dem Tod bzw. drakonischen Ersatzstrafen.

7. Er schließt homosexuelle Orientierungen als „krankhaft“ und „gesetzwidrig“ aus und droht auch hier mit massiven Strafen.

8. Als vormoderne patriarchalische Herrschaftsideologie verletzt der Islam das Recht auf freie Partnerwahl und befestigt auch von dieser Seite das archaische Konzept der „Ehre“.

Diese objektiv-islamischen Prinzipien lassen sich auch bei Durchsicht empirischer Studien im subjektiven Einstellungsbild einer großen Zahl von Muslimen nachweisen17. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im islamischen Herrschaftsbereich aufgrund des normativ-strukturellen Fehlens weltanschaulicher Pluralität sowie der Negierung des Rechts auf Religionsfreiheit im Grunde keine optionale Alternative zum Muslim-Sein existiert. Daraus resultiert, dass sich auch Menschen, die sich von den islamischen Grundprinzipien und Normen abwenden, subjektiv immer noch als „Muslime“ bezeichnen. (Bindestrich-Muslime)

Die Studie „Muslime in Deutschland“ (2007) konstatierte für die erwachsenen und jungen Islamgläubigen in Deutschland folgende Einstellungsstruktur:

A. Erwachsene

„Fundmental orientierte“ Muslime: 40,6%.

„Orthodox-religiöse“ Muslime: 21,7%

„Traditionell-konservative“ Muslime: 19,0%

„Gering-religiöse“ Muslime: 18,8%

B. Jugendliche (9. und 10. Jahrgangsstufe)

„Fundamental orientierte“ Muslime: 44,2%

„Orthodox-religiöse“ Muslime: 25,8%

„Traditionell-konservative“ Muslime: 16,8%

„Gering-religiöse“ Muslime: 13,2%. (S. 335)

Dass muslimische Jugendliche signifikant deutlich religiöser, autoritärer und judenfeindlicher geprägt und eingestellt sind als einheimische Jugendliche ist - gerade auch in der Perspektive der zukunftsbezogenen Rechtsextremismusforschung - als ein sehr wesentliches Datum anzusehen: „Bezogen auf antisemitische Vorurteilsbekundungen äußern junge Muslime mit 15,7% die höchste Zustimmung. Bei den Nichtmuslimen mit Migrationshintergrund liegt diese Quote bei 7,4% und bei den einheimischen Jugendlichen bei 5,4%“ (ebenda, S. 275).


2. Zum beziehungsstrukturellen Aspekt der islamischen Sozialisation


A. Hervorzuheben ist hier zunächst ein prämodern-religiöser Autoritarismus und eine daraus hervorgehende „Gehorsamsmoral“ als Leitkonzept.

Im Unterschied zur säkular-demokratischen Moderne steht nicht der Mensch als bewusster (vernunftbegabter) und handlungsmächtiger Gestalter seiner Lebensumstände im Zentrum soziokultureller Grundorientierung, sondern der Mensch als gehorsamspflichtiger, auf Hingabe fixierter Gottesknecht, dem eine selbstbestimmte Orientierungs- und Handlungsfähigkeit abgesprochen wird. Nicht die Freiheit, die Rechte und Pflichten des Individuums sowie dessen Schutz vor und durch den Staat stehen im Zentrum (liberaler Individualismus). Vielmehr bildet die Umma, das hierarchisch-herrschaftlich konstituierte Kollektiv in seinen unterschiedlichen Erscheinungen (Familie, Sippe, Glaubensgemeinschaft), den sinngebenden Mittelpunkt (autoritärer Kollektivismus). Das Individuum ist hier nicht eine autonome, sich selbst bestimmende ‚Grundeinheit‘, sondern nur ein unselbständiger (entsubjektivierter) Teil des Ganzen. Damit ist ‚natürlich‘ nicht nur das Persönlichkeitsrecht auf freie Entscheidung und Selbstbestimmung stark eingeschränkt, sondern es entsteht auch ein passiv-fatalistisches Selbstbild, wonach andere, insbesondere traditionelle Autoritäten, für den Einzelnen bestimmen und Verantwortung tragen und letztlich ohnehin alles von Allahs unergründlichem Ratschluss abhängt. Dieses kulturelle Orientierungsmuster prägt den muslimischen Lebens- und Erziehungsalltag auf nachhaltige Weise. Die folgende Feststellung trifft deshalb nicht nur auf arabische Familien, sondern auch auf den konservativ-traditionalistischen Sektor der türkisch-muslimischen Familien zu:

„Verschiedene Studien zeigen, dass der in arabischen Familien am weitesten verbreitete Stil der Kindererziehung autoritär und gleichzeitig überbehütend ist. Dies verringert die Unabhängigkeit, das Selbstwertgefühl und die soziale Kompetenz der Kinder und unterstützt ihre Passivität, sowie ihre Unfähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Viel gravierender ist, dass auch das Denken des Kindes beeinträchtigt wird, indem sein Hinterfragen, sein Erkunden und seine Initiativen unterdrückt werden“ (Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen 2003, S. 5).

B. Mit dem Hineingeborenwerden in eine orthodox-islamische Lebensumwelt sieht sich das heranwachsende Individuum dergestalt mit einem traditionellen Normenkodex konfrontiert, der ihm mit einem nicht hinterfragbaren autoritativen Anspruch gegenübertritt. Grundlegender Ausgangstatbestand ist hier die patriarchalisch-hierarchische Struktur der muslimischen Familie, die den Mikrobereich bzw. die ‚Kernzelle‘ der islamischen Herrschaftsordnung bildet. Der absolute Herrscher dieser familialen ‚Mikrodiktatur‘ ist der Hausvater, dem weder widersprochen werden darf und der nur gegenüber Allah und den außerhäuslichen islamischen Autoritäten rechenschaftspflichtig ist. Er trifft alle relevanten Entscheidungen, legt fest, wer wen heiratet und vertritt die Familie nach außen. Im Zentrum seiner Aufmerksamkeit steht aber letztendlich die Wahrung der Familienehre, d.h. die Überwachung der Rechtgläubigkeit, Tugendhaftigkeit und Gehorsamkeit insbesondere der weiblichen Familienmitglieder. Zu diesem Zweck setzt der väterliche Patriarch seine Söhne als Ordnungs- und Kontrollbevollmächtigte ein, die von dieser übertragenen Machtbefugnis mitunter auch reichlich und rigide Gebrauch machen. Grundsätzlich bilden Alter und Geschlecht die zentralen Achsen der Familienhierarchie. So bestimmen zum Beispiel ältere Frauen (Mütter, Schwiegermütter, Großmütter, Tanten), was die Mädchen zu tun und zu lassen haben. Im Zentrum steht dabei die auf die islamkonforme Sittlichkeit/Anständigkeit der Frau fokussierte Aufmerksamkeit. Um ihr Gesicht im Spiegel der prämodern-islamischen Herrschaftsmoral nicht zu verlieren, müssen die Männer darauf bedacht sein, dass die Frauen ihnen ostentativ gehorchen und deren Ruf unbeschädigt bleibt.

Innerhalb dieses rigiden familiären Kontroll- und Überwachungsregimes (mikrostrukturelle islamische Sittenpolizei) werden die Heranwachsenden in erster Linie auf die Erfüllung von Unterwerfungs- und Gehorsamsanforderungen programmiert, während ihnen eine rationale Erklärung der Welt und die Vermittlung von Selbständigkeit vorenthalten wird.18

Dabei ist die Funktionsweise der autoritär-patriarchalischen Familienverhältnisse mit einer signifikant hohen Gewaltausübung und -erfahrung verbunden, die auch als kulturelle Norm bei einem großen Teil der Muslime verinnerlicht ist.

„44,9 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer in der Türkei vertreten die Meinung, dass der Ehemann berechtigt sei, seine Frau zu schlagen, falls sie ungehorsam ist. 77,8 Prozent der misshandelten Frauen schweigen“ (Cileli 2002, S. 32).

In einer aktuellen internationalen Vergleichsstudie von Ende April 2013 stimmten 65% der Befragten in der Türkei der Aussage zu, dass eine Ehefrau ihrem Ehemann immer gehorchen müsse19.

Deshalb ist es nicht überraschend, wenn auch in deutschen Studien20 immer wieder festgestellt wird, dass türkische und andere muslimische Migrantinnen durch körperliche und sexuelle Gewalt in Paarbeziehungen und in der Familie weit überdurchschnittlich häufig betroffen sind21. Das gleiche Bild zeigt sich auch im Hinblick auf die Gewalterfahrung und -ausübung von türkischstämmigen Jugendlichen.

C. Einen Kernaspekt der muslimischen Sozialisation bildet die implizit bereits thematisierte rigide Geschlechtsrollenerziehung als konsequenter Ausfluss des islamisch-patriarchalischen Herrschaftskonzepts22. Grundlegend sind hierfür insbesondere folgende eigentümlichen Aspekte der islamischen „Anthropologie“ und Sexualmoral:

(1) Der Mann wird als ein selbstkontrollunfähiges Wesen naturalisiert, das seine Triebe nicht im Zaum zu halten vermag und dem deshalb keine Selbstbeherrschung abverlangt werden kann. Im Gegenteil wird ihm ein Recht auf relativ ungehemmte Triebbefriedigung eingeräumt.

(2) Vor- und außerehelicher Geschlechtsverkehr gilt gemäß dem islamischen Sittenkodex als schwere Sünde und gehört nach dem islamischen Recht schwer bestraft.

(3) Um das männliche Triebwesen nicht unnötig in Versuchung zu führen, muss die Frau als Inkarnation der sündigen Verführerin in ihrer Eigenschaft als Nichtehefrau so weit wie möglich aus dem männlichen Gesichtsfeld verbannt sowie in ihrer potentiell aufreizenden Erscheinung verhüllt werden.

Das zentrale ‚Maß‘ der Familienehre ist folglich die auch äußerlich sichtbare und im Verhalten wahrnehmbare Tugendhaftigkeit und Züchtigkeit ihrer weiblichen Familienmitglieder, insbesondere der Töchter. Diese werden schon frühzeitig auf ihre Rolle als gehorsame „Mannesdienerin“ vorbereitet und spätestens mit Eintritt der Pubertät der rigiden häuslichen Kontrollmacht unterworfen, d.h. soweit es geht aus der - noch dazu fremdkulturell-nichtmuslimischen - Öffentlichkeit entfernt. Zudem werden sie oftmals unter Strafandrohung dazu angehalten, das Kopftuch zu tragen (soweit sie den normativen Druck nicht schon hinreichend verinnerlicht haben und es „freiwillig“ tragen) und massiv daran gehindert, Freundschaften mit Jungen - noch dazu etwa deutschen oder „ungläubigen“ - einzugehen. Wenn selbst die Teilnahme am schulischen Schwimm-, Sport-, Biologie- und Sexualkundeunterricht oder an Klassenfahrten auf dem Index der Familienmoral steht, kann man sich leicht ausmalen, wie zum Beispiel Diskothek- oder Partybesuche geahndet werden.

„Voreheliche Kontakte“, schreibt Necla Kelek (2005, S. 216), „gar vorehelicher Geschlechtsverkehr wären für eine muslimische Familie der GAU, der größte anzunehmende Unfall in der Familiengeschichte.“

Denn der voreheliche Verlust der Jungfräulichkeit oder aber die Ablehnung des ausgesuchten Ehepartners gelten als Super-Schande und bergen die Gefahr schärfster Repressionen bis hin zum „Ehrenmord“ in sich. Dabei stellen die Ehrenmorde das Endglied einer bereits vorgelagerten Repressionsspirale dar, die sich u.a. aus Einschüchterung, Gewaltandrohung, dosierter Gewaltanwendung und moralischer Bestechung zusammensetzt. Dass die Zahl der Ehrenmorde23 als spektakuläre Erscheinungsoberfläche der muslimischen Sozialisationsverhältnisse noch überschaubar ist, hat sicher ganz wesentlich auch damit zu tun, dass viele Mädchen es aus Angst nicht soweit kommen lassen und sich in das ihnen zugedachte fremdbestimmte Schicksal fügen.

Das dominante Auslösethema der Ehrenmorde ist letztendlich zumeist immer die mangelnde Unterwerfung des weiblichen Verhaltens unter die Kontrolle eines patriarchal geprägten Familienwillens. Autonome Entscheidungen von Frauen über ihre Partnerschaften und damit über ihr Leben insgesamt sind die häufigsten Tatanlässe. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang a. illegitime Partnerschaften, b. Widerstand gegen Zwangsverheiratungen, c. weibliche Trennungsabsichten und d. eine westliche bzw. unislamische Lebensführung. Insofern die weitestgehende Vorenthaltung von Selbstbestimmung in Partnerschaftsfragen zur Grundnorm im Islam gehört, ist damit auch die Existenzform der alleinerziehenden Frau/Mutter im orthodox-islamischen Mainstreammilieu im Grunde ausgeschlossen.

Exemplarisch lässt sich der islamisch-patriarchalische Sittenkodex anhand der Tatmotive von Ehrenmorden ablesen (Fallbeispiele nach Oberwittler/Kasselt 2011):

1. Ein 22-jähriger Türke ersticht seine 20-jährige Schwester, weil diese sich von ihrem türkischen Ehemann scheiden lassen will und zudem eine neue Partnerschaft aufgenommen hat. S. 101mi-102unt.

2. Ein 33-jähriger Türke versucht, seine (vermeintlich) untreue 26-jährige Schwägerin zu töten. S. 104mi-105unt.

3. Ein 49-jähriger Jordanier und seine zwei ältesten Söhne(30, 28) erschlagen die 17-jährige Tochter bzw. Schwester mit einem Beil, weil diese die Beziehung zu ihrem italienischen Freund nicht beenden will. S. 106unt.mi-109mi.

4. Eine 21-jährige Irakerin wird von ihrem 20-jährigen Lieblingsbruder erstochen, weil sie einen deutschen Freund hat. S. 110untmi-113mi.

5. Drei kurdische Cousins (24, 19, 15,) erschießen im Auftrag der aus Ostanatolien stammenden Familiensippe gemeinschaftlich den 25-jährigen kurdischen Geliebten der Schwester eines der Täter; die 21-Jährige soll ebenfalls getötet werden, bleibt aber unverletzt. S. 113mi-116ob.

6. Eine 19-jährige Türkin wird von ihrem 55-jährigen Vater erstochen, weil sie von zu Hause ausgezogen war und nach Ansicht des Täters einen unsittlichen Lebenswandel führte. S. 116mi-118mi.

7. Ein 53-jähriger Türke erwürgt unter Beteiligung seines 29-jährigen, ebenfalls türkischstämmigen Schwiegersohns seine 22-jährige Tochter, da das Opfer sich vom Ehemann getrennt hatte und allein leben wollte. S. 118mi- 120ob.

Eine herausragende Rolle ist bei diesem Geschehen immer dem kollektiven Druck durch das soziokulturell homogene (islamisch-patriarchalische) Bezugsmilieu zuzurechnen.

Den Kernsachverhalt bildet hierbei immer der Widerspruch zwischen dem traditionalistisch-patriarchalischen Wertvorstellungen einerseits und dem Unabhängigkeits- bzw. Selbstbestimmungsbedürfnis der in Deutschland aufgewachsenen Töchter andererseits.

Während die Mädchen als zentrale Objekte der Familienehre auf ihre Rolle als gottesfürchtige „Mannesdienerin“ konditioniert werden - mit dem Ziel der Austreibung eines eigenen Willens -, ist die Sozialisation der männlichen Muslime durch folgende widersprüchliche Anforderungsstruktur gekennzeichnet: (a) absolute Gehorsamspflicht gegenüber Allah und dem patriarchalischen Vater, (b) eine verhätschelnde Liebesbeziehung zur Mutter als Teileinübung in die Pascha-Rolle, (c) vormundschaftlich-repressive Überwachung ggf. der jüngeren Brüder und in jedem Fall der Schwestern sowie (d) Kontrolle und Verteidigung der Familienehre im väterlichen Auftrag. Folglich lautet das Grundprogramm: Den Autoritäten gehorchen; gegenüber der ‚feindlichen‘ Außenwelt (körperliche) Stärke zeigen und Frauen befehlen.

D. Die Überwachung und Verteidigung der Familienehre sowie das darin eingebettete und leicht „entsicherbare“ Ehrgefühl steht in einem engen, wechselseitigen Festigungszusammenhang mit dem übergreifenden muslimischen Identitätsmerkmal, Träger und Sachwalter des für den Islam spezifischen Überlegenheits- und Herrschaftsanspruchs zu sein. So wird den jungen männlichen Muslimen bereits mit dem Beschneidungsritual bedeutet, dass man mit den Schmerzen etwas Höheres erwirbt:

„Du bist anders, du bist besser als die Ungläubigen“ (Kelek 2006, S. 122.).

Die Vermittlung dieser orthodox-koranischen Grundeinstellung steht generell immer mit im Zentrum der muslimischen Erziehung in Familie, Moschee, Koranschule, islamischem Verband, Medien etc. und bildet die eigentliche Basis der strategischen Selbstabgrenzung24. Kein Wunder, dass Positionen, die einen islamzentrierten Überlegenheitsanspruch ausdrücken, bei gut der Hälfte der türkischen Jugendlichen auf uneingeschränkte Zustimmung stoßen (vgl. Heitmeyer u.a. 1997, S. 125ff.). Neben der ‚Ehre‘ geht es hier primär um das Einfordern von ‚Respekt‘. Dabei bedeutet ‚Respekt‘ im Kontext des islamischen Bedeutungssystems aber nicht etwa wechselseitige Anerkennung auf gleicher Augenhöhe, sondern Bezeugung von Unterwerfungsbereitschaft.

E. Die Einübung in die religiös überhöhte Gehorsamskultur, in der beständig Allah als übermächtiger Lenker, Strafrichter und „Allerbarmer“ angerufen wird und die auf einem Bild vom Menschen als „Gottesdiener“ basiert, korrespondiert mit einer ausgeprägten Distanz gegenüber moderner Bildung. Da alles Wissen von Allah herrührt, wird in den einflussreichen, streng konservativen Auslegungsvarianten des Islam ein eigenständiges menschliches Erkunden der „Weltgesetze“ verpönt und Wissensaneignung im Wesentlichen auf das Studium von Koran, Sunna und Scharia reduziert. So gilt für den orthodox-gläubigen Muslim, dass der Verstand keinen Spielraum besitzt, sofern die Überlieferung klar und eindeutig ist.

Vor dem Hintergrund dieser religiös-ideologisch verwurzelten Distanz gegenüber moderner Bildung wirkt dann zusätzlich die sozial bedingte Bildungsferne25, die sich aus der zirkulären Monotonie des prämodernen (anatolischen) Landlebens ergibt, wie es für die Mehrheit der türkisch-muslimischen Zuwanderer subjektprägend gewesen ist. Je geringer aber die Bildung der Eltern und je geringer der Stellenwert, den Bildung in der Familienerziehung einnimmt, desto schlechter die Integrationschancen der nachwachsenden Generation26. Dabei verdichten sich hier folgende negativen Gegebenheiten:

Zum einen behindern sowohl die schlechten Sprachkenntnisse als auch die Unkenntnis über die Inhalte und Anforderungen des deutschen Schulsystems eine adäquate Unterstützung des Lernverhaltens der Kinder und Jugendlichen. Lernen wird im Grunde als ‚Auswendiglernen‘ (nach dem Modell der Koranrezitation) und ‚Disziplineinübung‘ angesehen. Zum anderen wirkt sich hier aber auch das verinnerlichte autoritäre Erziehungskonzept der Eltern kontraproduktiv aus: Der Lehrer wird als Fortsetzer der elterlichen Erziehungsgewalt angesehen, der nach den gleichen rigiden Gehorsamsregeln handelt. Damit fällt das schulische Verhalten des Kindes gänzlich in den Zuständigkeitsbereich des Lehrers, aus dem sich die Eltern tunlichst herauszuhalten haben. Daraus erklärt sich auch die geringe Mitwirkungsbereitschaft türkischstämmiger Eltern in Schulangelegenheiten.

Diese hier nur knapp und unvollständig skizzierbaren bewusstseins- und verhaltensstrukturellen Resultate islamischer Sozialisation erweisen sich als eigentätig produzierte, sozial negative Auslesefaktoren, die islamisch geprägte Zuwanderer im Massendurchschnitt auf den unteren Rängen des spätkapitalistischen Arbeitsmarktes festhalten oder diese vielfach dauerhaft im sozialen Transfersystem verharren lassen. D.h.: Die dysfunktionale Subjektzurichtung durch die islamische Sozialisation ist ursächlich für vergleichsweise schlechtere Arbeitsmarktchancen von muslimischen Migranten. Dabei ist grundsätzlich Folgendes zu berücksichtigen. Muslime sind den gleichen ‚normalen‘ spätkapitalistischen Arbeitsmarkt- und Lebensrisiken ausgesetzt wie andere lohnabhängige Herkunftsgruppen auch, denn der Arbeitsmarkt mit seiner eigentümlichen Anforderungs- und Selektionslogik folgt grundsätzlich nicht den Regeln einer halluzinierten fremdenfeindlichen Verschwörung. Andererseits sind aber orthodox sozialisierte Muslime auf deren Bewältigung vergleichsweise schlechter vorbereitet als Einheimische und westlich-modern oder doch zumindest normativ nicht gegenkulturell sozialisierte Zuwanderer. Die Erfahrung schulischer und arbeitsmarktbezogener Unterlegenheit führt dann wiederum im Kontext der verinnerlichten islamischen Herrschaftsideologie zu einem ganzen Bündel von anomischen Erscheinungen, von denen insbesondere eine hohe Schulabbrecherquote sowie eine überproportional hohe Quote von gewaltkriminellen Jugendlichen ins Auge stechen.

Ob und wie auf diese Gegebenheiten reagiert wird, ist abhängig von der zukünftigen Gestaltung der politischen Kräfteverhältnisse. Dabei haben die einheimischen Nichtmuslime folgende Wahlmöglichkeiten:

1) Sie verharren gegenüber der vorherrschenden proislamischen Verharmlosungs- und Duldungspolitik in passiver Gleichgültigkeit oder gar aktiver Unterstützung.

2) Sie schließen sich - im Kontext von zunehmendem Wutstau, Verzweiflung und fehlenden Alternativen - den rechten fremdenfeindlichen Ausbeutern der verworrenen Islamdebatte an. Oder:

3) Sie beteiligen sich am Aufbau und der Unterstützung einer progressiven Alternative, die dem orthodoxen Islam, seinen Akteuren und Vasallen vom Standpunkt eines emanzipatorisch-menschenrechtlichen Aufklärungshumanismus offensiv entgegentritt.


Anhang


Die koranisch gebotene Behandlung der Ungläubigen bestimmt nach wie vor die aktuellen Vorgaben maßgeblicher islamischer Gelehrter. So antwortet der einflussreiche saudi-arabische Rechtsgutachter Muhammad Salih al-Munajjid auf die Frage „Wie sieht der Islam die Ungläubigen?“ folgendermaßen:

„... Der Islam hat uns [Muslimen] befohlen, gegeneinander barmherzig zu sein. Den Ungläubigen gegenüber müssen wir herablassend und hart sein. Allah beschrieb die Weggefährten Allahs Propheten - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - folgendermaßen: ‚Muhammad ist der Gesandte Allahs. Und die, die mit ihm sind, sind hart gegen die Ungläubigen, doch barmherzig gegeneinander.‘ (Sure 48, 29) Der Islam erlaubt uns [Muslimen], die Frauen der Juden und Christen zu heiraten. Diese dürfen jedoch unsere Frauen nicht heiraten, denn die Juden und Christen sind uns unterlegen, unsere Frauen sind ihnen überlegen. Der Niedrige darf nicht über dem Hohen stehen. Der Islam ist überlegen. Nichts darf dem Islam überlegen sein. Wir glauben an ihre Propheten, sie glauben aber nicht an unsere Propheten. Der Islam hat uns befohlen, die Juden und Christen von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben. Sie dürfen dort nicht bleiben, denn die Arabische Halbinsel ist das Land der Botschaft [des Islam]. Deshalb dürfen wir das Land nicht mit den unreinen Juden und Christen verschmutzen. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: ‚Vertreibt die Polytheisten von der Arabischen Halbinsel‘ (Sahih al-Bukhari 2932 und Sahih Muslim 3089). Der Islam hat uns verboten, von dem Geschirr der Juden und Christen zu essen, es sei denn, es besteht ein Zwang, das zu tun. In diesem Fall müssen wir zuerst das Geschirr gründlich abwaschen. Als Allahs Prophet - Segen und Heil seien auf ihm - nach dem Essen über das Geschirr der Juden und Christen befragt wurde, antwortete er: ‚Falls ihr [Muslime] anderes Geschirr [als das von Juden oder Christen] findet, benutzt es nicht. Falls ihr nichts anderes findet, dann esst davon, aber wascht es zuerst gründlich.‘ (al-Bukhari 5056 und Muslim 3567). Der Islam hat uns verboten, uns ähnlich wie die Ungläubigen zu kleiden oder ähnlich wie sie zu essen und zu trinken. Denn wir sind die Überlegenen und die Ungläubigen sind die Unterlegenden. Der Überlegene ahmt nicht den Unterlegenen nach. Allahs Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, hat denjenigen, der die Ungläubigen nachahmt, die Hölle versprochen: ‚Wer ein Volk nachahmt, wird einer von ihnen.‘ Diese [Aussage Muhammads] wurde von Abu Dawud (3412) überliefert. Al-Albani stufte diese Überlieferung als authentisch ein [also als hadith sahih]. Die Überlieferung kann (unter Sahih Abu Dawud. 3401) aufgefunden werden. Unser Prophet [Muhammad] hat uns befohlen, gegen die Ungläubigen zu kämpfen, wenn wir in der Lage sind, sie in ihren Ländern zu erobern und sie vor die Wahl zu stellen, bevor wir ihre Länder erobern: 1. Zum Islam überzutreten. In diesem Fall werden sie [die Ungläubigen] wie wir betrachtet, sie haben unsere Pflichten und Rechte; 2. Tribut [an Muslime] im erniedrigten Zustand zu zahlen; 3. Sich für den Krieg [gegen uns Muslime] zu entscheiden. In diesem Fall werden uns [im Falle unseres Sieges] ihr Eigentum, ihre Frauen, Kinder und Ländereien gehören. Sie gelten den Muslimen als Kriegsbeute.“27



Literaturangaben


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Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung: Ungenutzte Potenziale. Zur Lage der Integration in Deutschland. Berlin 2014.

Brettfeld, Katrin, Wetzels, Peter unter Mitarbeit von Ramzan Inci, Sarah Dürr, Jan Kolberg, Malte Kröger, Michael Wehsack, Tobias Block und Bora Üstünel.: Muslime in Deutschland - Integration, Integrationsbarrieren, Religion und Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und politisch-religiös motivierter Gewalt - Ergebnisse von Befragungen im Rahmen einer multizentrischen Studie in städtischen Lebensräumen. Herausgeber und Redaktion: Bundesministerium des Innern, Referat P II 1. Hamburg 2007.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Muslimisches Leben in Deutschland. Im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz. Nürnberg 2009.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.): Basisbericht: Berichtsband. Repräsentativbefragung „Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland 1006/2007“ (RAM). Zur Situation der fünf größten in Deutschland lebenden Ausländergruppen. Vertiefende Ergebnisse zum Forschungsbericht 8. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern. Nürnberg 2010. S. a.: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Sonstige/forschungsbericht-008-basisbericht-berichtsband.pdf?_blob=publicationsFile

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ): Jugendliche Migranten - muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechtsspezifische Einstellungsmuster. Berlin 2010.

Cileli, Serap: „Lieber sterben als Heiraten“. Türkische Mädchen in der Türkei und in Deutschland. In: TERRE DES FEMMESS. (Hrsg.): Zwangsheirat. Lebenslänglich für die Ehre. Tübingen 2002. S. 30 - 34.

Datenreport 2011. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Band 1. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2011.

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.): Arabischer Bericht über die menschliche Entwicklung 2003. Kurzfassung. Berlin 2003.

Harwazinski, Assia Maria: Islami(sti)sche Erziehungskonzeptionen. Drei Fallbeispiele aus Baden-Württemberg. Marburg 2005.

Heitmeyer, Wilhelm/Müller, Joachim/Schröder, Helmut: Verlockender Fundamentalismus. Türkische Jugendliche in Deutschland. Frankfurt am Main 1997.

Kelek, Necla: Die fremde Braut. Ein Bericht aus dem Inneren des türkischen Lebens in Deutschland. Köln 2005.

Kelek, Necla: Die verlorenen Söhne. Plädoyer für die Befreiung des türkisch-muslimischen Mannes. Köln 2006.

Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. 10. Auflage. Stuttgart 2007.

Krauss, Hartmut: Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013.

Krauss, Hartmut: Deutschland im Niedergang: Flüchtlingschaos, gesellschaftliche Destabilisierung, fortschreitende Islamisierung. In: HINTERGRUND. Zeitschrift für kritische Gesellschaftstheorie und Politik. Osnabrück. Heft IV 2015, S. 3-22.

Luft, Stefan: Zwei Drittel der Kinder sprechen kein Deutsch. Türkische Zuwanderer stellen die am schlechtesten integrierte Ausländergruppe.

http.//www.sicherheit-heute.de/gesellschaft/gesellschaft,189,Zwei_Drittel_der_Kinder_sprechen-kaum_Deutsch,news.htm 10.02.2006.

Müller, Ursula; Schöttle, Monika: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2004.

Oberwittler, Dietrich; Kasselt, Julia: Ehrenmorde in Deutschland 1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. Herausgegeben vom Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut. Köln 2011.

Pew Research Center: The World’s Muslims: Religion, Politics and Society. 30. April 2013.

PISA-Konsortium Deutschland (Hrsg.): PISA 2003. Der zweite Vergleich der Länder in Deutschland - Was wissen und können Jugendliche? Münster, New York 2005.

1 Der vorliegende Text ist die überarbeite Fassung eines Vortrags, den ich auf der Konferenz „Auf Allahs Befehl? Zwangsehen, Ehrverbrechen, Homophobie und Integrationsverweigerung in der muslimischen Parallelwelt“ am 18. Mai 2013 in Münster gehalten habe. Veranstalter waren die Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte e.V. (GAM) und der Verein für Menschenrechte und Integration (peri e.V.)

Siehe auch: https://www.youtube.com/watch?v=vyZHIHp3ETk

4 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/07/PD16_246_12421.html

6 Vgl. BFSFJ 2010: Jugendliche Migranten - muslimische Jugendliche. Gewalttätigkeit und geschlechterspezifische Einstellungsmuster. Kurzexpertise. S. 4.

8 http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61646/migrationshintergrund-i

10 Vgl. BAMF 2010, S. 145.

14 Vgl. hierzu auch Hartmut Krauss: Alles nur Einzelfälle. Migranten und Flüchtlinge als Straftäter.

http://www.gam-online.de/Bilder/02-2016%20Migranten%20und%20Fl%C3%BCchtlinge%20als%20Straft%C3%A4ter.pdf

18 Nur 17% der türkischen Migrantenväter und 19% der Mütter halten „Selbständigkeit“ für ein wichtiges Erziehungsziel. Respekt und Gehorsam werden hingegen von 61% der Väter als das wichtigste Erziehungsziel angesehen, das auch mit Gewalt durchgesetzt wird. Vgl. Kelek 2006, S. 153.

19 Pew Research Center: The World’s Muslims: Religion, Politics and Society. 30. April 2013, S. 93.

20 Vgl. z. B. Müller/Schöttle 2004, S. 123-133.

21 Natürlich gibt es auch in nichtmuslimischen Familien Gewaltausübung und -erfahrung. Aber diese ist zum einen signifikant weniger verbreitet und wird zum anderen nicht islamisch-religiös nahegelegt, begründet und legitimiert.

22 Krauss 2013, S. 65ff.

23 Nach UN-Angaben aus dem Jahr 2000 gibt es jährlich weltweit ca. 5.000 Opfer von „Ehrenmorden“, worunter aber auch Männer (wenn auch in geringerer Zahl) fallen können. Nach Schätzung der Frauenrechtlerin Pinar Ilkkaracan wird in der Türkei mindestens jeden dritten Tag eine Frau im Namen der Familienehre getötet. Aber nicht in den ostanatolischen Dörfern, wo die soziale Kontrolle noch lückenlos funktioniert, sondern in den Städten werden die meisten „Ehrenmorde“ verübt, da dort die totalitäre Überwachung über die Frauen schwindet und entsprechend mehr „Ehrvergehen“ vorkommen. Vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 13. April 2006, S. 3.

24 Insofern kann festgestellt werden, „dass jeder Entwurf einer institutionalisierten explizit islamischen Erziehung, die von ihren Richtlinien, Wegen und Erziehungszielen her sich an den Grundlagen von Koran, Sunna und Hadit orientiert, bereits politischer Islam bedeutet, der über die individuelle Erfüllung der religiösen Pflichten deutlich hinausgeht“ (Harwazinski 2005, S. 7).

25 Zu beachten ist hier aber der Hinweis von Necla Kelek (2006, S. 139) in Bezug auf die traditionalistisch ausgerichteten türkisch-muslimischen Eltern: „In ihrer abgeschlossenen Welt, in der es auf Gehorsam, auf Dienen und auf Nachahmung ankommt, sind Neugier, Eigenständigkeit, ‚Welteroberung‘, Bildung keine Werte, sondern Gefährdungen ihrer alten Traditionen. ‚Bildungsferne‘ scheint mir dafür ein beschönigender und verharmlosender Ausdruck zu sein.“

26 So stellt ein „Quartiermanager“ aus dem „Rollbergviertel“ in Berlin-Neukölln fest: „Viele Migranten in der Rollbergsiedlung stammen aus bildungsfernen Schichten; für sie stellt Bildung fast keinen Wert dar. Dem zahlreichen Nachwuchs dieser Familien ist in einer Wissensgesellschaft die Dauerarbeitslosigkeit gewissermaßen in die Wiege gelegt. Bildung allein kann Integrationshemmnisse, wie das übermächtige Patriarchat, altertümliche religiöse Bräuche und Aberglaube sowie die totalitäre Macht der Familie, meist des Familienoberhaupts, über den Einzelnen, überwinden helfen“ (zit. n. Luft 2006, S. 1f.)



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